Abregelung

 

Abregelung

 
 

Sollen wir abregeln?

Abregelung

Abregelung ist ein Begriff aus dem Netzmanagement bzw. Einspeisemanagement:
Seit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG im Jahr 2012 - übernommen in die Folgeversionen EEG 2014 und EEG 2017 - gehört eine fernsteuerbare Einspeisemanagement-Vorrichtung zur vorgeschriebenen Aus­stat­tung von neuen Photovoltaikanlagen, die es dem Netzbetreiber unter bestimmten Voraus­setzungen - Stichwort: Netzüberlastung - erlaubt, die Stromeinspeisung per Fernwartung (meist per Funk) abzuschalten oder herunterzuregeln (§9 EEG).

Ältere Anlagen mussten - je nach Größe - bis zum 1. Juli 2012 mit dem Abregelungs-Schalter nachgerüstet werden. Größere Anlagen über 100 kWp zwingend; mittlere Anlagen zwischen 30 und 100 kWp ebenfalls, wenn sie nach dem 1. August 2010 in Betrieb genommen wurden - für ältere mittlere Anlagen und für Anlagen unter 30 kWp bestand die Nachrüstpflicht nicht.

In unserem unverbindlichen Preis- und Angebotsvergleich können Sie sich Kosten, Ertrag und Gewinn einer Photovoltaikanlage individuell für Ihr Dach berechnen lassen:
Zum PV-Vergleich

Voraussetzungen der Abregelung

Netzbetreiber können die Einspeiseleistung der angeschlossenen Photovoltaikanlagen nicht willkürlich abregeln - die Abnahmegarantie für Solarstrom besteht weiterhin. Voraussetzung dafür, abregeln zu dürfen, ist, dass eine Überlastung des Netzes in einem Ausmaß droht, das die Netzstabilität zu gefährden in der Lage ist.
Der PV-Betreiber kann hierüber einen Nachweis verlangen.

Andererseits ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Kapazitäten entsprechend des lokalen bzw. regionalen Einspeisepotenzials auszubauen (§12 EEG). Die Abregelung ist begrenzt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Netzkapazität aufgebaut ist - es handelt sich bei der Möglichkeit zur Abregelung durch den Netzbetreiber mithin um eine vorübergehende Maßnahme, deren Ende abhängig ist vom weiteren Ausbau der Stromnetze.Belastungsspitzen, die potenziell zur Überlastung des Netzes führen, können zum Beispiel entstehen, wenn bei hellem Sonnenschein sämtliche Photovoltaikanlagen einer Region zugleich Strom auf Spitzenniveau produzieren und ihre Solarstrom-Produktion ins schwach ausgebaute allgemeine Stromnetz einspeisen.

Sollen wir abregeln?

Abregelung

Abregelung ist ein Begriff aus dem Netzmanagement bzw. Einspeisemanagement:
Seit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG im Jahr 2012 - übernommen in die Folgeversionen EEG 2014 und EEG 2017 - gehört eine fernsteuerbare Einspeisemanagement-Vorrichtung zur vorgeschriebenen Aus­stat­tung von neuen Photovoltaikanlagen, die es dem Netzbetreiber unter bestimmten Voraus­setzungen - Stichwort: Netzüberlastung - erlaubt, die Stromeinspeisung per Fernwartung (meist per Funk) abzuschalten oder herunterzuregeln (§9 EEG).

Ältere Anlagen mussten - je nach Größe - bis zum 1. Juli 2012 mit dem Abregelungs-Schalter nachgerüstet werden. Größere Anlagen über 100 kWp zwingend; mittlere Anlagen zwischen 30 und 100 kWp ebenfalls, wenn sie nach dem 1. August 2010 in Betrieb genommen wurden - für ältere mittlere Anlagen und für Anlagen unter 30 kWp bestand die Nachrüstpflicht nicht.

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Voraussetzungen der Abregelung

Netzbetreiber können die Einspeiseleistung der angeschlossenen Photovoltaikanlagen nicht willkürlich abregeln - die Abnahmegarantie für Solarstrom besteht weiterhin. Voraussetzung dafür, abregeln zu dürfen, ist, dass eine Überlastung des Netzes in einem Ausmaß droht, das die Netzstabilität zu gefährden in der Lage ist.
Der PV-Betreiber kann hierüber einen Nachweis verlangen.

Andererseits ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Kapazitäten entsprechend des lokalen bzw. regionalen Einspeisepotenzials auszubauen (§12 EEG). Die Abregelung ist begrenzt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Netzkapazität aufgebaut ist - es handelt sich bei der Möglichkeit zur Abregelung durch den Netzbetreiber mithin um eine vorübergehende Maßnahme, deren Ende abhängig ist vom weiteren Ausbau der Stromnetze.Belastungsspitzen, die potenziell zur Überlastung des Netzes führen, können zum Beispiel entstehen, wenn bei hellem Sonnenschein sämtliche Photovoltaikanlagen einer Region zugleich Strom auf Spitzenniveau produzieren und ihre Solarstrom-Produktion ins schwach ausgebaute allgemeine Stromnetz einspeisen.

Sollen wir abregeln?

Abregelung

Abregelung ist ein Begriff aus dem Netzmanagement bzw. Einspeisemanagement:
Seit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG im Jahr 2012 - übernommen in die Folgeversionen EEG 2014 und EEG 2017 - gehört eine fernsteuerbare Einspeisemanagement-Vorrichtung zur vorgeschriebenen Aus­stat­tung von neuen Photovoltaikanlagen, die es dem Netzbetreiber unter bestimmten Voraus­setzungen - Stichwort: Netzüberlastung - erlaubt, die Stromeinspeisung per Fernwartung (meist per Funk) abzuschalten oder herunterzuregeln (§9 EEG).

Ältere Anlagen mussten - je nach Größe - bis zum 1. Juli 2012 mit dem Abregelungs-Schalter nachgerüstet werden. Größere Anlagen über 100 kWp zwingend; mittlere Anlagen zwischen 30 und 100 kWp ebenfalls, wenn sie nach dem 1. August 2010 in Betrieb genommen wurden - für ältere mittlere Anlagen und für Anlagen unter 30 kWp bestand die Nachrüstpflicht nicht.

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Voraussetzungen der Abregelung

Netzbetreiber können die Einspeiseleistung der angeschlossenen Photovoltaikanlagen nicht willkürlich abregeln - die Abnahmegarantie für Solarstrom besteht weiterhin. Voraussetzung dafür, abregeln zu dürfen, ist, dass eine Überlastung des Netzes in einem Ausmaß droht, das die Netzstabilität zu gefährden in der Lage ist.
Der PV-Betreiber kann hierüber einen Nachweis verlangen.

Andererseits ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Kapazitäten entsprechend des lokalen bzw. regionalen Einspeisepotenzials auszubauen (§12 EEG). Die Abregelung ist begrenzt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Netzkapazität aufgebaut ist - es handelt sich bei der Möglichkeit zur Abregelung durch den Netzbetreiber mithin um eine vorübergehende Maßnahme, deren Ende abhängig ist vom weiteren Ausbau der Stromnetze.Belastungsspitzen, die potenziell zur Überlastung des Netzes führen, können zum Beispiel entstehen, wenn bei hellem Sonnenschein sämtliche Photovoltaikanlagen einer Region zugleich Strom auf Spitzenniveau produzieren und ihre Solarstrom-Produktion ins schwach ausgebaute allgemeine Stromnetz einspeisen.

 

Wie PV-Betreiber der Abregelung entgehen können

Alternativ zur Abregelung haben PV-Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 30 kWp die Möglichkeit, die Einspeisung Ihres selbsterzeugten Solarstroms von vornherein auf 70% der Anlagenleistung zu drosseln. In diesem Fall wird die Anlage selbst bei Spitzenbelastung der Netze nicht abgeregelt.
Die Garantie zur Abnahme bleibt in diesem Fall also unangetastet.

Interessant dabei ist, dass Photovoltaikanlagen in der Regel ohnehin nur unter sehr günstigen Bedingungen 70% der Nennleistung überschreiten.
Zu diesen Bedingungen gehören u.a. Südlage, optimale Dachneigung bzw. optimaler Aufstell-Winkel der Module, Verschattungsfreiheit, beste Abstimmung zwischen Generator und Wechselrichter, feinjustiertes MPP-Tracking z.B. individuell für jedes Modul (wie durch den Power-Optimier von SolarEdge) etc.
In der Regel entsteht durch die Drosselung also kein bis höchstens ein geringer Verlust - zumal die Drosselung nicht die Solarstromernte als solche betrifft, sondern erst am Verknüpfungspunkt realisiert werden muss.
Wird ein Teil der eigenen Stromproduktion selbst verbraucht (oder zunächst zwischengespeichert), bleibt der zur Einspeisung vorgesehene Solarstrom mit hoher Wahrscheinlichkeit unter 70%.

Unsere Empfehlung:
Die Vereinbarung zur Drosselung der Einspeisung auf 70% der Anlagenleistung bei aufrechterhaltener Abnahmegarantie ist eine echte Alternative, wenn der selbsterzeugte Strom zu großen Teilen selbst verbraucht wird.
Wie unsere Berechnungen z.B. unter Lohnt sich die Photovoltaik? zeigen, empfiehlt sich ohnehin ein Eigenverbrauch des selbsterzeugten Solarstroms von 30-40% der Anlagenleistung.

Die Abregelung in der Praxis

Technisch wird die Abregelung bei neuen PV-Anlagen am besten über geeignete Wechselrichter realisiert. Die Vorrichtung muss zwingend bei der Installation der Anlage bereitgestellt werden – auch wenn sie selten gebraucht wird. In der Praxis kommen Abregelungen durch den Netzbetreiber in Süddeutschland nur wenige Male jährlich und in Norddeutschland kaum öfter vor – dort wird sie durch die fluktuierende Leistung von Windkraftanlagen erzwungen.

Bei schleppendem Netzausbau und anhaltendem Ausbau der deutschen Photovoltaik-Kapazität ist allerdings eine vorübergehende Zunahme von Netzengpässen und damit ein vorübergehender Anstieg von Abregelungen möglich (vgl. diese Zunahme in 2014).

Die Wahlfreiheit der Netzbetreiber zur Abregelung ist jedoch begrenzt. Um die Investitionssicherheit für Photovoltaik-Bauherren zu gewährleisten, darf nicht mehr als 1% der jährlichen Solarstrom-Einspeisung einer Photovoltaikanlage abgeregelt werden. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber für finanzielle Ausfälle durch Abregelung eine Entschädigung zahlen (wie diese sich berechnet, hat die Bundesnetzagentur in einem Leitfaden zusammengestellt).

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

Wie PV-Betreiber der Abregelung entgehen können

Alternativ zur Abregelung haben PV-Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 30 kWp die Möglichkeit, die Einspeisung Ihres selbsterzeugten Solarstroms von vornherein auf 70% der Anlagenleistung zu drosseln. In diesem Fall wird die Anlage selbst bei Spitzenbelastung der Netze nicht abgeregelt.
Die Garantie zur Abnahme bleibt in diesem Fall also unangetastet.

Interessant dabei ist, dass Photovoltaikanlagen in der Regel ohnehin nur unter sehr günstigen Bedingungen 70% der Nennleistung überschreiten.
Zu diesen Bedingungen gehören u.a. Südlage, optimale Dachneigung bzw. optimaler Aufstell-Winkel der Module, Verschattungsfreiheit, beste Abstimmung zwischen Generator und Wechselrichter, feinjustiertes MPP-Tracking z.B. individuell für jedes Modul (wie durch den Power-Optimier von SolarEdge) etc.
In der Regel entsteht durch die Drosselung also kein bis höchstens ein geringer Verlust - zumal die Drosselung nicht die Solarstromernte als solche betrifft, sondern erst am Verknüpfungspunkt realisiert werden muss.
Wird ein Teil der eigenen Stromproduktion selbst verbraucht (oder zunächst zwischengespeichert), bleibt der zur Einspeisung vorgesehene Solarstrom mit hoher Wahrscheinlichkeit unter 70%.

Unsere Empfehlung:
Die Vereinbarung zur Drosselung der Einspeisung auf 70% der Anlagenleistung bei aufrechterhaltener Abnahmegarantie ist eine echte Alternative, wenn der selbsterzeugte Strom zu großen Teilen selbst verbraucht wird.
Wie unsere Berechnungen z.B. unter Lohnt sich die Photovoltaik? zeigen, empfiehlt sich ohnehin ein Eigenverbrauch des selbsterzeugten Solarstroms von 30-40% der Anlagenleistung.

Die Abregelung in der Praxis

Technisch wird die Abregelung bei neuen PV-Anlagen am besten über geeignete Wechselrichter realisiert. Die Vorrichtung muss zwingend bei der Installation der Anlage bereitgestellt werden – auch wenn sie selten gebraucht wird. In der Praxis kommen Abregelungen durch den Netzbetreiber in Süddeutschland nur wenige Male jährlich und in Norddeutschland kaum öfter vor – dort wird sie durch die fluktuierende Leistung von Windkraftanlagen erzwungen.

Bei schleppendem Netzausbau und anhaltendem Ausbau der deutschen Photovoltaik-Kapazität ist allerdings eine vorübergehende Zunahme von Netzengpässen und damit ein vorübergehender Anstieg von Abregelungen möglich (vgl. diese Zunahme in 2014).

Die Wahlfreiheit der Netzbetreiber zur Abregelung ist jedoch begrenzt. Um die Investitionssicherheit für Photovoltaik-Bauherren zu gewährleisten, darf nicht mehr als 1% der jährlichen Solarstrom-Einspeisung einer Photovoltaikanlage abgeregelt werden. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber für finanzielle Ausfälle durch Abregelung eine Entschädigung zahlen (wie diese sich berechnet, hat die Bundesnetzagentur in einem Leitfaden zusammengestellt).

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

 

Wie PV-Betreiber der Abregelung entgehen können

Alternativ zur Abregelung haben PV-Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 30 kWp die Möglichkeit, die Einspeisung Ihres selbsterzeugten Solarstroms von vornherein auf 70% der Anlagenleistung zu drosseln. In diesem Fall wird die Anlage selbst bei Spitzenbelastung der Netze nicht abgeregelt.
Die Garantie zur Abnahme bleibt in diesem Fall also unangetastet.

Interessant dabei ist, dass Photovoltaikanlagen in der Regel ohnehin nur unter sehr günstigen Bedingungen 70% der Nennleistung überschreiten.
Zu diesen Bedingungen gehören u.a. Südlage, optimale Dachneigung bzw. optimaler Aufstell-Winkel der Module, Verschattungsfreiheit, beste Abstimmung zwischen Generator und Wechselrichter, feinjustiertes MPP-Tracking z.B. individuell für jedes Modul (wie durch den Power-Optimier von SolarEdge) etc.
In der Regel entsteht durch die Drosselung also kein bis höchstens ein geringer Verlust - zumal die Drosselung nicht die Solarstromernte als solche betrifft, sondern erst am Verknüpfungspunkt realisiert werden muss.
Wird ein Teil der eigenen Stromproduktion selbst verbraucht (oder zunächst zwischengespeichert), bleibt der zur Einspeisung vorgesehene Solarstrom mit hoher Wahrscheinlichkeit unter 70%.

Unsere Empfehlung:
Die Vereinbarung zur Drosselung der Einspeisung auf 70% der Anlagenleistung bei aufrechterhaltener Abnahmegarantie ist eine echte Alternative, wenn der selbsterzeugte Strom zu großen Teilen selbst verbraucht wird.
Wie unsere Berechnungen z.B. unter Lohnt sich die Photovoltaik? zeigen, empfiehlt sich ohnehin ein Eigenverbrauch des selbsterzeugten Solarstroms von 30-40% der Anlagenleistung.

Die Abregelung in der Praxis

Technisch wird die Abregelung bei neuen PV-Anlagen am besten über geeignete Wechselrichter realisiert. Die Vorrichtung muss zwingend bei der Installation der Anlage bereitgestellt werden – auch wenn sie selten gebraucht wird. In der Praxis kommen Abregelungen durch den Netzbetreiber in Süddeutschland nur wenige Male jährlich und in Norddeutschland kaum öfter vor – dort wird sie durch die fluktuierende Leistung von Windkraftanlagen erzwungen.

Bei schleppendem Netzausbau und anhaltendem Ausbau der deutschen Photovoltaik-Kapazität ist allerdings eine vorübergehende Zunahme von Netzengpässen und damit ein vorübergehender Anstieg von Abregelungen möglich (vgl. diese Zunahme in 2014).

Die Wahlfreiheit der Netzbetreiber zur Abregelung ist jedoch begrenzt. Um die Investitionssicherheit für Photovoltaik-Bauherren zu gewährleisten, darf nicht mehr als 1% der jährlichen Solarstrom-Einspeisung einer Photovoltaikanlage abgeregelt werden. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber für finanzielle Ausfälle durch Abregelung eine Entschädigung zahlen (wie diese sich berechnet, hat die Bundesnetzagentur in einem Leitfaden zusammengestellt).

Solarzellen im Zusammenspiel

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