Einspeisung

 

Einspeisung

 
 
Einspeisung

Vorbereitung für die
Einspeisung des Solarstroms

Die Einspeisung selbsterzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien ist - neben dem Eigenverbrauch - der zentrale Gedanke des EEG.

Für Bauherren und Betreiber von Photovoltaikanlagen wichtige Themen, die mit der Einspeisung in Zusammenhang stehen, sind:

  • Das Netzeinspeisegerät NEG,
  • die Einspeisevergütung,
  • der Einspeisevertrag
  • und das Einspeisemanagement.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Einspeisung, zur Einspeisvergütung, zum NEG, zum Einspeisemanagement und zum Einspeisevertrag!

Was bringt die Einspeisung von Solarstrom an Ihrem Standort?
Jetzt ausführlich online eine Photovoltaikanlage für Ihr Dach durchrechnen!

Einspeisung und Eigenverbrauch

Erneuerbare Energien können von jedem Bürger dezentral mit den entsprechenden Mitteln - Windkraft-, Biogas-, Photovoltaikanlagen etc. - erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Um Hemmnisse zu vermeiden, wurden zunächst die Energieversorgungsunternehmen, heute die Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom zu festen Sätzen, der Einspeisevergütung zu übernehmen.

Gefördert wird die Solarstromerzeugung dadurch, dass die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz lange Zeit über dem Haushaltsstrompreis lag und die Investition in die Photovoltaik lukrativ machte.
Heute liegt die Vergütung für die Einspeisung unter dem Haushaltsstrompreis - daher ist es heute mehr als die Einspeisung der Eigenverbrauch, der die Investition in eine Photovoltaikanlage zu einem nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell lohnenswerten Engagement macht.
Allerdings kann der selbsterzeugte Strom schon einer mittleren Photovoltaikanlage kaum zur Gänze in einem Einfamilienhaus verbraucht werden. Empfehlenswert ist daher ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch (vgl. unsere Berechnungen unter Lohnt sich Photovoltaik?).

Einspeisung

Vorbereitung für die
Einspeisung des Solarstroms

Die Einspeisung selbsterzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien ist - neben dem Eigenverbrauch - der zentrale Gedanke des EEG.

Für Bauherren und Betreiber von Photovoltaikanlagen wichtige Themen, die mit der Einspeisung in Zusammenhang stehen, sind:

  • Das Netzeinspeisegerät NEG,
  • die Einspeisevergütung,
  • der Einspeisevertrag
  • und das Einspeisemanagement.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Einspeisung, zur Einspeisvergütung, zum NEG, zum Einspeisemanagement und zum Einspeisevertrag!

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Einspeisung und Eigenverbrauch

Erneuerbare Energien können von jedem Bürger dezentral mit den entsprechenden Mitteln - Windkraft-, Biogas-, Photovoltaikanlagen etc. - erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Um Hemmnisse zu vermeiden, wurden zunächst die Energieversorgungsunternehmen, heute die Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom zu festen Sätzen, der Einspeisevergütung zu übernehmen.

Gefördert wird die Solarstromerzeugung dadurch, dass die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz lange Zeit über dem Haushaltsstrompreis lag und die Investition in die Photovoltaik lukrativ machte.
Heute liegt die Vergütung für die Einspeisung unter dem Haushaltsstrompreis - daher ist es heute mehr als die Einspeisung der Eigenverbrauch, der die Investition in eine Photovoltaikanlage zu einem nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell lohnenswerten Engagement macht.
Allerdings kann der selbsterzeugte Strom schon einer mittleren Photovoltaikanlage kaum zur Gänze in einem Einfamilienhaus verbraucht werden. Empfehlenswert ist daher ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch (vgl. unsere Berechnungen unter Lohnt sich Photovoltaik?).

Einspeisung

Vorbereitung für die
Einspeisung des Solarstroms

Die Einspeisung selbsterzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien ist - neben dem Eigenverbrauch - der zentrale Gedanke des EEG.

Für Bauherren und Betreiber von Photovoltaikanlagen wichtige Themen, die mit der Einspeisung in Zusammenhang stehen, sind:

  • Das Netzeinspeisegerät NEG,
  • die Einspeisevergütung,
  • der Einspeisevertrag
  • und das Einspeisemanagement.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Einspeisung, zur Einspeisvergütung, zum NEG, zum Einspeisemanagement und zum Einspeisevertrag!

Was bringt die Einspeisung von Solarstrom an Ihrem Standort?
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Einspeisung und Eigenverbrauch

Erneuerbare Energien können von jedem Bürger dezentral mit den entsprechenden Mitteln - Windkraft-, Biogas-, Photovoltaikanlagen etc. - erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Um Hemmnisse zu vermeiden, wurden zunächst die Energieversorgungsunternehmen, heute die Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom zu festen Sätzen, der Einspeisevergütung zu übernehmen.

Gefördert wird die Solarstromerzeugung dadurch, dass die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz lange Zeit über dem Haushaltsstrompreis lag und die Investition in die Photovoltaik lukrativ machte.
Heute liegt die Vergütung für die Einspeisung unter dem Haushaltsstrompreis - daher ist es heute mehr als die Einspeisung der Eigenverbrauch, der die Investition in eine Photovoltaikanlage zu einem nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell lohnenswerten Engagement macht.
Allerdings kann der selbsterzeugte Strom schon einer mittleren Photovoltaikanlage kaum zur Gänze in einem Einfamilienhaus verbraucht werden. Empfehlenswert ist daher ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch (vgl. unsere Berechnungen unter Lohnt sich Photovoltaik?).

 

Details zur Einspeisung

Messung der Einspeisung: Netzeinspeisegerät

Netzeinspeisegerät NEG
Technisch wird die Einspeisung über das Netzeinspeisegerät (NEG) verwirklicht.
Es wird i.d.R. in technischer Einheit mit dem Strom- bzw. Einspeisezähler, der Anlagenüberwachung und dem Wechselrichter realisiert (nach dem der NEG-Kombinationszähler oft genannt wird).

Einspeisevergütung: Fixpreise für eingespeisten Solarstrom

Diagramm: Sinkende Vergütung für die Einspeisung - sinkende Kosten von PV-Anlagen

Zum Vergrößern bitte anklicken! - © BSW-Solar
Sinkende Einspeisevergütung - sinkende PV-Kosten

Einspeisevergütung
Das Erneuer­bare-Energien-Gesetz hat die Idee der geförderten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Strom­einspeisegesetz 1991 über­nommen.
Prominent geworden ist die Einspeisevergütung insbesondere für Photovoltaikanlagen, da ihr - teilweise zu unrecht - die Erhöhung der EEG-Umlage angelastet wird.

Allerdings ist die Vergütung der Einspeisung als Förderinstrument - verbunden mit ihrer regelmäßigen Degression - eine Erfolgsgeschichte, welche innerhalb weniger Jahre die Kosten der Photovoltaik von 14.400 €/kWh auf 1.300 €/kWh drücken konnte.

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Einspeisevergütung.

Abregelung der Einspeisung: Das Einspeisemanagement

Einspeisemanagement
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Netzbetreiber verlangen, dass die Einspeisung gedrosselt wird, um das öffentliche Netz zu schützen. Hierzu besteht eine Reihe von Einschränkungen und Regeln - darunter die wichtigste, dass Sie dem sogenannten Einspeisemanagement entgehen können, indem Sie von vornherein planen, 30% Ihrer Anlagenleistung nicht ins öffentliche Netz einzuspeisen, sondern dem Eigenverbrauch zuzuführen.
Unter finanziellen Gesichtspunkten raten wir ohnehin dazu: Je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.

Weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt: Zum Einspeisemanagement.

Der Einspeisevertrag: Vereinbarung über die Einspeisung

Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag ist ein übliches, gesetzlich aber nicht erforderliches und von den Netzbetreibern gern gefordertes Dokument, das nähere Bestimmungen zur Einspeisung und deren Vergütung regelt.

Wenn Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet zur Abnahme Ihres Solarstroms (nach EEG). Voraussetzung ist die Meldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur.
Unter Umständen werden die Netzbetreiber gleichwohl zusätzlich versuchen, Sie zum Abschluss eines Einspeisevertrags zu drängen.

Dazu sollten Sie wissen: Sie sind zur Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem EEG genügen als Grundlage zur Einspeisung und Einspeisevergütung durchaus.

Vorsicht vor Verträgen über die Einspeisung

Erfahrungsgemäß werden Einspeiseverträge, die ein Netzbetreiber Ihnen vorlegt, Sie keinesfalls besser stellen als das Erneuerbare-Energien-Gesetz es tut - im Gegenteil liegt es im Interesse mancher Netzbetreiber, bestimmte Einschränkungen durch Ihre Unterschrift zu erwirken.
Verbraucher­zentralen warnen daher vor manchen der vorgelegten Einspeiseverträge.
Wenn etwa der Netzbetreiber sich das Recht vorbehält, bereits ausgezahlte Einspeisevergütungen zurückzufordern, gibt es keinen Grund für Sie, einer solchen Bestimmung durch Ihre Unterschrift zuzustimmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie die vorgeschlagene Vereinbarung daher durch eine Verbraucherzentrale oder auch Ihren Rechtsberater prüfen lassen.
Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in einem freundlichen Schreiben an den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG bereits als Grundlage der Einspeisevergütung dient und dass darüber hinaus daher keine weitergehende vertragliche Vereinbarung über die Einspeisung und Einspeisevergütung notwendig ist.

Ein wichtiger Ansprechpartner in Streitfragen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Clearingstelle EEG, welche von der Bundesnetzagentur zur Klärung ebensolcher Streitfragen eingerichtet wurde.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

Details zur Einspeisung

Messung der Einspeisung: Netzeinspeisegerät

Netzeinspeisegerät NEG
Technisch wird die Einspeisung über das Netzeinspeisegerät (NEG) verwirklicht.
Es wird i.d.R. in technischer Einheit mit dem Strom- bzw. Einspeisezähler, der Anlagenüberwachung und dem Wechselrichter realisiert (nach dem der NEG-Kombinationszähler oft genannt wird).

Einspeisevergütung: Fixpreise für eingespeisten Solarstrom

Diagramm: Sinkende Vergütung für die Einspeisung - sinkende Kosten von PV-Anlagen

Zum Vergrößern bitte anklicken! - © BSW-Solar
Sinkende Einspeisevergütung - sinkende PV-Kosten

Einspeisevergütung
Das Erneuer­bare-Energien-Gesetz hat die Idee der geförderten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Strom­einspeisegesetz 1991 über­nommen.
Prominent geworden ist die Einspeisevergütung insbesondere für Photovoltaikanlagen, da ihr - teilweise zu unrecht - die Erhöhung der EEG-Umlage angelastet wird.

Allerdings ist die Vergütung der Einspeisung als Förderinstrument - verbunden mit ihrer regelmäßigen Degression - eine Erfolgsgeschichte, welche innerhalb weniger Jahre die Kosten der Photovoltaik von 14.400 €/kWh auf 1.300 €/kWh drücken konnte.

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Einspeisevergütung.

Abregelung der Einspeisung: Das Einspeisemanagement

Einspeisemanagement
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Netzbetreiber verlangen, dass die Einspeisung gedrosselt wird, um das öffentliche Netz zu schützen. Hierzu besteht eine Reihe von Einschränkungen und Regeln - darunter die wichtigste, dass Sie dem sogenannten Einspeisemanagement entgehen können, indem Sie von vornherein planen, 30% Ihrer Anlagenleistung nicht ins öffentliche Netz einzuspeisen, sondern dem Eigenverbrauch zuzuführen.
Unter finanziellen Gesichtspunkten raten wir ohnehin dazu: Je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.

Weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt: Zum Einspeisemanagement.

Der Einspeisevertrag: Vereinbarung über die Einspeisung

Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag ist ein übliches, gesetzlich aber nicht erforderliches und von den Netzbetreibern gern gefordertes Dokument, das nähere Bestimmungen zur Einspeisung und deren Vergütung regelt.

Wenn Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet zur Abnahme Ihres Solarstroms (nach EEG). Voraussetzung ist die Meldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur.
Unter Umständen werden die Netzbetreiber gleichwohl zusätzlich versuchen, Sie zum Abschluss eines Einspeisevertrags zu drängen.

Dazu sollten Sie wissen: Sie sind zur Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem EEG genügen als Grundlage zur Einspeisung und Einspeisevergütung durchaus.

Vorsicht vor Verträgen über die Einspeisung

Erfahrungsgemäß werden Einspeiseverträge, die ein Netzbetreiber Ihnen vorlegt, Sie keinesfalls besser stellen als das Erneuerbare-Energien-Gesetz es tut - im Gegenteil liegt es im Interesse mancher Netzbetreiber, bestimmte Einschränkungen durch Ihre Unterschrift zu erwirken.
Verbraucher­zentralen warnen daher vor manchen der vorgelegten Einspeiseverträge.
Wenn etwa der Netzbetreiber sich das Recht vorbehält, bereits ausgezahlte Einspeisevergütungen zurückzufordern, gibt es keinen Grund für Sie, einer solchen Bestimmung durch Ihre Unterschrift zuzustimmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie die vorgeschlagene Vereinbarung daher durch eine Verbraucherzentrale oder auch Ihren Rechtsberater prüfen lassen.
Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in einem freundlichen Schreiben an den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG bereits als Grundlage der Einspeisevergütung dient und dass darüber hinaus daher keine weitergehende vertragliche Vereinbarung über die Einspeisung und Einspeisevergütung notwendig ist.

Ein wichtiger Ansprechpartner in Streitfragen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Clearingstelle EEG, welche von der Bundesnetzagentur zur Klärung ebensolcher Streitfragen eingerichtet wurde.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

 

Details zur Einspeisung

Messung der Einspeisung: Netzeinspeisegerät

Netzeinspeisegerät NEG
Technisch wird die Einspeisung über das Netzeinspeisegerät (NEG) verwirklicht.
Es wird i.d.R. in technischer Einheit mit dem Strom- bzw. Einspeisezähler, der Anlagenüberwachung und dem Wechselrichter realisiert (nach dem der NEG-Kombinationszähler oft genannt wird).

Einspeisevergütung: Fixpreise für eingespeisten Solarstrom

Diagramm: Sinkende Vergütung für die Einspeisung - sinkende Kosten von PV-Anlagen

Zum Vergrößern bitte anklicken! - © BSW-Solar
Sinkende Einspeisevergütung - sinkende PV-Kosten

Einspeisevergütung
Das Erneuer­bare-Energien-Gesetz hat die Idee der geförderten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Strom­einspeisegesetz 1991 über­nommen.
Prominent geworden ist die Einspeisevergütung insbesondere für Photovoltaikanlagen, da ihr - teilweise zu unrecht - die Erhöhung der EEG-Umlage angelastet wird.

Allerdings ist die Vergütung der Einspeisung als Förderinstrument - verbunden mit ihrer regelmäßigen Degression - eine Erfolgsgeschichte, welche innerhalb weniger Jahre die Kosten der Photovoltaik von 14.400 €/kWh auf 1.300 €/kWh drücken konnte.

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Einspeisevergütung.

Abregelung der Einspeisung: Das Einspeisemanagement

Einspeisemanagement
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Netzbetreiber verlangen, dass die Einspeisung gedrosselt wird, um das öffentliche Netz zu schützen. Hierzu besteht eine Reihe von Einschränkungen und Regeln - darunter die wichtigste, dass Sie dem sogenannten Einspeisemanagement entgehen können, indem Sie von vornherein planen, 30% Ihrer Anlagenleistung nicht ins öffentliche Netz einzuspeisen, sondern dem Eigenverbrauch zuzuführen.
Unter finanziellen Gesichtspunkten raten wir ohnehin dazu: Je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.

Weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt: Zum Einspeisemanagement.

Der Einspeisevertrag: Vereinbarung über die Einspeisung

Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag ist ein übliches, gesetzlich aber nicht erforderliches und von den Netzbetreibern gern gefordertes Dokument, das nähere Bestimmungen zur Einspeisung und deren Vergütung regelt.

Wenn Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet zur Abnahme Ihres Solarstroms (nach EEG). Voraussetzung ist die Meldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur.
Unter Umständen werden die Netzbetreiber gleichwohl zusätzlich versuchen, Sie zum Abschluss eines Einspeisevertrags zu drängen.

Dazu sollten Sie wissen: Sie sind zur Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem EEG genügen als Grundlage zur Einspeisung und Einspeisevergütung durchaus.

Vorsicht vor Verträgen über die Einspeisung

Erfahrungsgemäß werden Einspeiseverträge, die ein Netzbetreiber Ihnen vorlegt, Sie keinesfalls besser stellen als das Erneuerbare-Energien-Gesetz es tut - im Gegenteil liegt es im Interesse mancher Netzbetreiber, bestimmte Einschränkungen durch Ihre Unterschrift zu erwirken.
Verbraucher­zentralen warnen daher vor manchen der vorgelegten Einspeiseverträge.
Wenn etwa der Netzbetreiber sich das Recht vorbehält, bereits ausgezahlte Einspeisevergütungen zurückzufordern, gibt es keinen Grund für Sie, einer solchen Bestimmung durch Ihre Unterschrift zuzustimmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie die vorgeschlagene Vereinbarung daher durch eine Verbraucherzentrale oder auch Ihren Rechtsberater prüfen lassen.
Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in einem freundlichen Schreiben an den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG bereits als Grundlage der Einspeisevergütung dient und dass darüber hinaus daher keine weitergehende vertragliche Vereinbarung über die Einspeisung und Einspeisevergütung notwendig ist.

Ein wichtiger Ansprechpartner in Streitfragen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Clearingstelle EEG, welche von der Bundesnetzagentur zur Klärung ebensolcher Streitfragen eingerichtet wurde.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung