Eigenverbrauch 2024
Den Solarstrom selbst nutzen - die Rentabilität erhöhen
Stand: November 2024
Dimensionierung nach Bedarf:
Installation für den Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch oder Selbstverbrauch ist die Nutzung des selbsterzeugten Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe, d.h. innerhalb desselben Niederspannungsnetzes, in dem der Strom erzeugt wird.
PV-Anlagenbetreibern bietet der Eigenverbrauch die Option, neben der Einspeisevergütung zusätzlich von der Stromerzeugung ihrer Photovoltaikanlage zu profitieren.Einspeisung oder Eigenverbrauch?
Sollten Photovoltaikbetreiber sich für die Volleinspeisung (mit Stromzukauf) oder für den Eigenverbrauch (mit Überschuss-Einspeisung) entscheiden?
Beides ist lukrativ:
- Über 20 Jahre hin erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen die Einspeisevergütung, eine feste Vergütung für eingespeisten Strom - sie bietet den Betreibern risikofreie und krisenfeste Sicherheit für ihre Investition.
- Sind die Strompreise jedoch höher - d.h.: sind die möglichen Einspareffekte höher als die Einspeisevergütung -, empfiehlt sich unter finanziellen Gesichtspunkten ein möglichst hoher Selbstverbrauch des Eigenstroms.
Ausführliche Informationen zu Solarstrom-Speichern finden Sie hier.
Außerdem empfiehlt es sich, den Verbrauch im Haushalt zu managen - das heißt schlicht, den Haushaltsstrom zu den Spitzenzeiten der PV-Stromproduktion zu verbrauchen.
Zum Beispiel (so dröge es vielleicht klingen mag), indem Sie als Photovoltaikbetreiber Ihre Waschmaschine i.d.R. erst ab 11 Uhr, den Trockner bis spätestens 16 Uhr laufen lassen.
Dies sollte keineswegs ein eisernes Korsett werden, aber doch eine locker zu beachtende Regel.
Der Rest des Eigenstroms kann dann für Abends, Nachts und/oder Frühmorgens gespeichert werden.
Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung? Lassen Sie sich jetzt im Angebotsvergleich eine Photovoltaikanlage mit beiden Varianten berechnen:
Zur Berechnung im Angebotsvergleich
Den Solarstrom selbst nutzen - die Rentabilität erhöhen
Stand: November 2024
Dimensionierung nach Bedarf:
Installation für den Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch oder Selbstverbrauch ist die Nutzung des selbsterzeugten Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe, d.h. innerhalb desselben Niederspannungsnetzes, in dem der Strom erzeugt wird.
PV-Anlagenbetreibern bietet der Eigenverbrauch die Option, neben der Einspeisevergütung zusätzlich von der Stromerzeugung ihrer Photovoltaikanlage zu profitieren.Einspeisung oder Eigenverbrauch?
Sollten Photovoltaikbetreiber sich für die Volleinspeisung (mit Stromzukauf) oder für den Eigenverbrauch (mit Überschuss-Einspeisung) entscheiden?
Beides ist lukrativ:
- Über 20 Jahre hin erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen die Einspeisevergütung, eine feste Vergütung für eingespeisten Strom - sie bietet den Betreibern risikofreie und krisenfeste Sicherheit für ihre Investition.
- Sind die Strompreise jedoch höher - d.h.: sind die möglichen Einspareffekte höher als die Einspeisevergütung -, empfiehlt sich unter finanziellen Gesichtspunkten ein möglichst hoher Selbstverbrauch des Eigenstroms.
Ausführliche Informationen zu Solarstrom-Speichern finden Sie hier.
Außerdem empfiehlt es sich, den Verbrauch im Haushalt zu managen - das heißt schlicht, den Haushaltsstrom zu den Spitzenzeiten der PV-Stromproduktion zu verbrauchen.
Zum Beispiel (so dröge es vielleicht klingen mag), indem Sie als Photovoltaikbetreiber Ihre Waschmaschine i.d.R. erst ab 11 Uhr, den Trockner bis spätestens 16 Uhr laufen lassen.
Dies sollte keineswegs ein eisernes Korsett werden, aber doch eine locker zu beachtende Regel.
Der Rest des Eigenstroms kann dann für Abends, Nachts und/oder Frühmorgens gespeichert werden.
Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung? Lassen Sie sich jetzt im Angebotsvergleich eine Photovoltaikanlage mit beiden Varianten berechnen:
Zur Berechnung im Angebotsvergleich
Den Solarstrom selbst nutzen - die Rentabilität erhöhen
Stand: November 2024
Dimensionierung nach Bedarf:
Installation für den Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch oder Selbstverbrauch ist die Nutzung des selbsterzeugten Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe, d.h. innerhalb desselben Niederspannungsnetzes, in dem der Strom erzeugt wird.
PV-Anlagenbetreibern bietet der Eigenverbrauch die Option, neben der Einspeisevergütung zusätzlich von der Stromerzeugung ihrer Photovoltaikanlage zu profitieren.Einspeisung oder Eigenverbrauch?
Sollten Photovoltaikbetreiber sich für die Volleinspeisung (mit Stromzukauf) oder für den Eigenverbrauch (mit Überschuss-Einspeisung) entscheiden?
Beides ist lukrativ:
- Über 20 Jahre hin erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen die Einspeisevergütung, eine feste Vergütung für eingespeisten Strom - sie bietet den Betreibern risikofreie und krisenfeste Sicherheit für ihre Investition.
- Sind die Strompreise jedoch höher - d.h.: sind die möglichen Einspareffekte höher als die Einspeisevergütung -, empfiehlt sich unter finanziellen Gesichtspunkten ein möglichst hoher Selbstverbrauch des Eigenstroms.
Ausführliche Informationen zu Solarstrom-Speichern finden Sie hier.
Außerdem empfiehlt es sich, den Verbrauch im Haushalt zu managen - das heißt schlicht, den Haushaltsstrom zu den Spitzenzeiten der PV-Stromproduktion zu verbrauchen.
Zum Beispiel (so dröge es vielleicht klingen mag), indem Sie als Photovoltaikbetreiber Ihre Waschmaschine i.d.R. erst ab 11 Uhr, den Trockner bis spätestens 16 Uhr laufen lassen.
Dies sollte keineswegs ein eisernes Korsett werden, aber doch eine locker zu beachtende Regel.
Der Rest des Eigenstroms kann dann für Abends, Nachts und/oder Frühmorgens gespeichert werden.
Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung? Lassen Sie sich jetzt im Angebotsvergleich eine Photovoltaikanlage mit beiden Varianten berechnen:
Zur Berechnung im Angebotsvergleich
Wissenswert
Die Gesetzeslage:
Im Zuge der EEG-Reform 2014 sind mit Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag am 27. Juni die bis dahin gültigen Regelungen zum Eigenverbrauch geändert worden.
Die wichtigste Neuerung des EEG 2014 in unserem Zusammenhang:
Betreiber größerer neu errichteter PV-Anlagen über 10 kWp sollen für den selbst verbrauchten Solarstrom ab September 2014 30%, ab 2016 35% und ab 2017 40% der EEG-Umlage entrichten.
Betreiber typischer Photovoltaikanlagen, wie sie auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden (rund 5 bis 7 kWp), sind von der Umlage nicht betroffen.
Altanlagen sind nach §61d EEG vor der Abgabe geschützt (Bestandsschutz).
Noch einmal: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 10 kWp - also PV-Anlagen wie auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern üblich - sind durch die Änderung ausdrücklich nicht betroffen.
Steuer auf den Eigenverbrauch?
Rechtlich umstritten sind im Bundesfinanzministerium angedachten Änderungen des Stromsteuergesetzes (Bericht der Süddeutschen am 24. Mai 2016 (Paywall)).
Diese sehen vor, dass bei Selbstversorgung mit Solarstrom zusätzliche Steuern von 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde abgeführt werden sollen - dies allerdings nur bei Anlagen über 20 MWh.
Davon betroffen wären vor allem mittlere bis größere Gewerbebetriebe und größere Mehrfamilienhäuser.
Die aktuell gültige Fassung des EEG trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Novelle änderte an den Bestimmungen zum Eigenverbrauch nichts.
Eine Beispielrechnung
Wie diese Grafik zeigt, besteht durch den Eigenverbrauch schon heute ein erhebliches Einsparpotenzial: Mit Stand November 2024 liegt dieses bei rund 23 Cent/kWh. Selbst bei einer moderaten Teuerung der Strompreise von 2,5% wird sich dieses Potential in den kommenden Jahren vergrößern.
(Weitere Informationen finden Sie im beigegebenen Text, wenn Sie die Grafik durch Anklicken vergrößern).
Die Vorteile des Eigenverbrauchs:
- Unabhängigkeit von Stromanbietern und steigenden Energiepreisen.
- Je höher der Selbstverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.
- Gewerblichen Selbstverbrauchern (also auch Betreibern gewerblicher Solarstromanlagen auf dem privaten Dach) steht der vollständige Vorsteuerabzug zu.
Eingehende Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie hier.
Wie der höhere Eigenverbrauch Ihre Rendite steigern kann, zeigt das folgende Berechnungsbeispiel einer Solarstromanlage in Berlin-Zehlendorf.
Die Beispielanlage wird im November 2024 in Betrieb genommen.
Angenommen werden für das Beispiel 0%, 20% und 40% Eigenverbrauch.
Photovoltaikanlage in Berlin-Zehlendorf | Bei 0% | Bei 20% | Bei 40% Eigenverbrauch |
---|---|---|---|
Einnahmen Einspeisevergütung über die gesamte Laufzeit | 10.330€ | 8.263€ | 6.198€ |
Einsparungen Eigenverbrauch über die gesamte Laufzeit | 0€ | 9.438€ | 18.876€ |
Gesamteinnahmen über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 10.330€ (508€) |
17.701€ (871€) |
25.074€ (1.233€) |
Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit | 8.353€ | ||
Überschuss über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 1.977€ (97€) | 9.348€ (460€) | 16.721€ (822€) |
Objektrendite vor Steuern | 2,88% p.a. | 10,48% p.a. | 16,11% p.a. |
Beispiel: Objektrendite nach Steuern (s.u.) | 2,33% p.a. | 10,54% p.a. | 16,47% p.a. |
* Grundlagen der Renditeberechnung: Anlagenleistung 6,3 kWp, Preis 900 €/kWp, Solarstromertrag 929 kWh/kWp (SO-Ausrichtung), Strompreis 2020 von 33 ct/kWh, Energiepreis-Teuerung 2% p.a., Betriebskosten p.a. 2% des Anlagenpreises, Teuerung 1% p.a., persönlicher Steuersatz 25,69%, Degradation 0,25% p.a., Bemessungsgrundlage für die Eigenverbrauchs-Umsatzsteuerabgabe ist der Nettopreis des zugekauften Stroms.
Studien des Instituts für Ökologische Wirtschaft (siehe auch dieses PDF - S. 18-22), der HTW Berlin und der Stiftung Warentest empfehlen einen möglichst hohen Eigenverbrauchs-Anteil am Strom aus Photovoltaikanlagen:
Möglicher Anteil Eigenverbrauch
Wie viel Eigenverbrauch ist überhaupt realistisch?
Der Anteil von selbstverbrauchtem Eigenstrom kann vor allem bei Kleinanlagen in der Praxis durch bedarfsgerechte Planung der PV-Anlage ohne Solarstromspeicher auf gut 40% gebracht werden.
Wer seinen Energieverbrauch zusätzlich systemisch optimiert, kann den Anteil sogar steigern.
Hierbei werden durch einfache Verbrauchsanpassungen - z.B. mit Zeitschaltuhren - stromintensive Tätigkeiten auf die Tageszeiten mit dem höchsten PV-Ertrag zwischen 11 und 16 Uhr verlegt; dasselbe gilt für das Aufladen von Akkus und Batterien.
Da die Erzeugungszeiten von Solarstrom (ganztags) und die Verbrauchszeiten (Spitzen liegen am Mittag und am Abend) derzeit nur teilweise übereinander liegen, kann der erzeugte Solarstrom aber nicht zur Gänze selbst verbraucht werden.
Allerdings werden Solarstromspeicher, mit denen sich die Quote selbst verbrauchten Solarstroms auf über 90% steigern lässt, seit 1. Mai 2013 - mit Unterbrechungen - vom Staat großzügig gefördert. Die aktuelle Förderung läuft zum 31.12.2018 aus.
Die Entwicklung der entsprechenden, effizienten Speicher- und Haustechnik zur Erhöhung des Eigenverbrauchs holt gegenwärtig rasch auf.
Hier kostenlos ein Solarstromspeicher-System für Ihre PV-Anlage berechnen!
Was nun - Einspeisung oder Eigenverbrauch? Beides!
Volleinspeisung
Die Einspeisevergütung wird monatlich neu angepasst - zur Höhe der jeweils aktuellen Sätze vgl. unsere Informationen zur Einspeisevergütung -, sie gilt vom Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage an und bleibt 20 Jahre lang gleich.
Die Volleinspeisung bietet PV-Betreibern für ihre Investition nach wie vor sichere und gute Renditen von rund 1-4% p.a.
Überschusseinspeisung
Die Renditen der Volleinspeisung sind im Vergleich mit der Überschusseinspeisung aber - je nach Eigenverbrauchsanteil - um 3-5 Prozentpunkte geringer.
Grund dafür ist das
Einsparpotenzial durch den Eigenverbrauch.
Der Haushaltspreis für Strom liegt mit durchschnittlich 33 ct/kWh (ungefährer mittlerer deutscher Haushaltsstrompreis Sommer 2020) heute deutlich über den Vergütungssätzen für die Einspeisung. Weitere Erhöhungen werden erwartet.
(Vgl. Grafik und Rechnungen oben.)
FAZIT
Das Einsparpotenzial des Eigenverbrauchs ist somit höher als der mögliche Gewinn durch die Einspeisevergütung. Für kleine und mittelgroße private Anlagen liegt es umsatzsteuerbereinigt derzeit z.B. bei mindestens 18 Cent pro Kilowattstunde.
Hier können Sie in 2 Minuten berechnen, ob der Eigenverbrauch in Kombination mit einem
Solarstromspeicher sich finanziell lohnt: → Vergleichsrechner Eigenverbrauch.
Direktverbrauch: keine steuerlichen Nachteile
Steuerlich nachteilige Auswirkungen haben Sie durch die Überschuss-Einspeisung - anders als bis zum 31.12.2011 - nicht mehr zu erwarten. Selbstverbrauchter Strom gilt seit 2015 steuerrechtlich als vom Netzbetreiber zum Netto-Strompreis zurückgekauft, die Gewerbeeigenschaft Ihrer PV-Anlage ist daher auch bei höherem Selbstverbrauch nicht mehr gefährdet.
Wie sich die Entscheidung für die Überschuss-Einspeisung in der Praxis niederschlägt, haben wir anhand mehrerer Beispiele unter der Fragestellung Lohnt sich die Photovoltaik?" durchgerechnet.
Diese Informationen finden Sie hier.
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 2009 und 30. Juni 2012 gab es nach EEG sogar noch eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung.
Eigenverbrauch und technische Details
Verbrauch selbsterzeugten Solarstroms
in unmittelbarer räumlicher Nähe
Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist die exakte Messung der selbsterzeugten und verbrauchten Solarstrommenge.
Die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) empfehlen dazu einen sogenannten Zweirichtungszähler, mit dem die bezogene und die eingespeiste Solarstrommenge in einer Messeinrichtung mit zwei unabhängigen Zählwerken erfasst werden können.
Alternativ zum Zweirichtungszähler können auch zwei separate Zähler mit einer Rücklaufsperre eingesetzt werden.
Alle Ergebnisse, Fakten und Argumente zusammengenommen, empfiehlt es sich, die Photovoltaikanlage bei Inbetriebnahme mit einem Zweirichtungs-Zähler auszustatten und zur Einspeisung ins öffentliche Netz anzumelden - und zwar sowohl beim Netzbetreiber (das erledigt Ihr Solarteur) als auch bei der Bundesnetzagentur (hier).
Die Anmeldung verpflichtet Sie allerdings nicht dazu, den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzuspeisen.
Sie können einen möglichst hohen Anteil dem Eigenverbrauch zuführen - und den überständigen Rest gegen die für Sie geltenden Einspeisevergütung ins Netz einspeisen.
Wissenswert
Die Gesetzeslage:
Im Zuge der EEG-Reform 2014 sind mit Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag am 27. Juni die bis dahin gültigen Regelungen zum Eigenverbrauch geändert worden.
Die wichtigste Neuerung des EEG 2014 in unserem Zusammenhang:
Betreiber größerer neu errichteter PV-Anlagen über 10 kWp sollen für den selbst verbrauchten Solarstrom ab September 2014 30%, ab 2016 35% und ab 2017 40% der EEG-Umlage entrichten.
Betreiber typischer Photovoltaikanlagen, wie sie auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden (rund 5 bis 7 kWp), sind von der Umlage nicht betroffen.
Altanlagen sind nach §61d EEG vor der Abgabe geschützt (Bestandsschutz).
Noch einmal: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 10 kWp - also PV-Anlagen wie auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern üblich - sind durch die Änderung ausdrücklich nicht betroffen.
Steuer auf den Eigenverbrauch?
Rechtlich umstritten sind im Bundesfinanzministerium angedachten Änderungen des Stromsteuergesetzes (Bericht der Süddeutschen am 24. Mai 2016 (Paywall)).
Diese sehen vor, dass bei Selbstversorgung mit Solarstrom zusätzliche Steuern von 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde abgeführt werden sollen - dies allerdings nur bei Anlagen über 20 MWh.
Davon betroffen wären vor allem mittlere bis größere Gewerbebetriebe und größere Mehrfamilienhäuser.
Die aktuell gültige Fassung des EEG trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Novelle änderte an den Bestimmungen zum Eigenverbrauch nichts.
Eine Beispielrechnung
Wie diese Grafik zeigt, besteht durch den Eigenverbrauch schon heute ein erhebliches Einsparpotenzial: Mit Stand November 2024 liegt dieses bei rund 23 Cent/kWh. Selbst bei einer moderaten Teuerung der Strompreise von 2,5% wird sich dieses Potential in den kommenden Jahren vergrößern.
(Weitere Informationen finden Sie im beigegebenen Text, wenn Sie die Grafik durch Anklicken vergrößern).
Die Vorteile des Eigenverbrauchs:
- Unabhängigkeit von Stromanbietern und steigenden Energiepreisen.
- Je höher der Selbstverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.
- Gewerblichen Selbstverbrauchern (also auch Betreibern gewerblicher Solarstromanlagen auf dem privaten Dach) steht der vollständige Vorsteuerabzug zu.
Eingehende Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie hier.
Wie der höhere Eigenverbrauch Ihre Rendite steigern kann, zeigt das folgende Berechnungsbeispiel einer Solarstromanlage in Berlin-Zehlendorf.
Die Beispielanlage wird im November 2024 in Betrieb genommen.
Angenommen werden für das Beispiel 0%, 20% und 40% Eigenverbrauch.
Photovoltaikanlage in Berlin-Zehlendorf | Bei 0% | Bei 20% | Bei 40% Eigenverbrauch |
---|---|---|---|
Einnahmen Einspeisevergütung über die gesamte Laufzeit | 10.330€ | 8.263€ | 6.198€ |
Einsparungen Eigenverbrauch über die gesamte Laufzeit | 0€ | 9.438€ | 18.876€ |
Gesamteinnahmen über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 10.330€ (508€) |
17.701€ (871€) |
25.074€ (1.233€) |
Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit | 8.353€ | ||
Überschuss über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 1.977€ (97€) | 9.348€ (460€) | 16.721€ (822€) |
Objektrendite vor Steuern | 2,88% p.a. | 10,48% p.a. | 16,11% p.a. |
Beispiel: Objektrendite nach Steuern (s.u.) | 2,33% p.a. | 10,54% p.a. | 16,47% p.a. |
* Grundlagen der Renditeberechnung: Anlagenleistung 6,3 kWp, Preis 900 €/kWp, Solarstromertrag 929 kWh/kWp (SO-Ausrichtung), Strompreis 2020 von 33 ct/kWh, Energiepreis-Teuerung 2% p.a., Betriebskosten p.a. 2% des Anlagenpreises, Teuerung 1% p.a., persönlicher Steuersatz 25,69%, Degradation 0,25% p.a., Bemessungsgrundlage für die Eigenverbrauchs-Umsatzsteuerabgabe ist der Nettopreis des zugekauften Stroms.
Studien des Instituts für Ökologische Wirtschaft (siehe auch dieses PDF - S. 18-22), der HTW Berlin und der Stiftung Warentest empfehlen einen möglichst hohen Eigenverbrauchs-Anteil am Strom aus Photovoltaikanlagen:
Möglicher Anteil Eigenverbrauch
Wie viel Eigenverbrauch ist überhaupt realistisch?
Der Anteil von selbstverbrauchtem Eigenstrom kann vor allem bei Kleinanlagen in der Praxis durch bedarfsgerechte Planung der PV-Anlage ohne Solarstromspeicher auf gut 40% gebracht werden.
Wer seinen Energieverbrauch zusätzlich systemisch optimiert, kann den Anteil sogar steigern.
Hierbei werden durch einfache Verbrauchsanpassungen - z.B. mit Zeitschaltuhren - stromintensive Tätigkeiten auf die Tageszeiten mit dem höchsten PV-Ertrag zwischen 11 und 16 Uhr verlegt; dasselbe gilt für das Aufladen von Akkus und Batterien.
Da die Erzeugungszeiten von Solarstrom (ganztags) und die Verbrauchszeiten (Spitzen liegen am Mittag und am Abend) derzeit nur teilweise übereinander liegen, kann der erzeugte Solarstrom aber nicht zur Gänze selbst verbraucht werden.
Allerdings werden Solarstromspeicher, mit denen sich die Quote selbst verbrauchten Solarstroms auf über 90% steigern lässt, seit 1. Mai 2013 - mit Unterbrechungen - vom Staat großzügig gefördert. Die aktuelle Förderung läuft zum 31.12.2018 aus.
Die Entwicklung der entsprechenden, effizienten Speicher- und Haustechnik zur Erhöhung des Eigenverbrauchs holt gegenwärtig rasch auf.
Hier kostenlos ein Solarstromspeicher-System für Ihre PV-Anlage berechnen!
Was nun - Einspeisung oder Eigenverbrauch? Beides!
Volleinspeisung
Die Einspeisevergütung wird monatlich neu angepasst - zur Höhe der jeweils aktuellen Sätze vgl. unsere Informationen zur Einspeisevergütung -, sie gilt vom Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage an und bleibt 20 Jahre lang gleich.
Die Volleinspeisung bietet PV-Betreibern für ihre Investition nach wie vor sichere und gute Renditen von rund 1-4% p.a.
Überschusseinspeisung
Die Renditen der Volleinspeisung sind im Vergleich mit der Überschusseinspeisung aber - je nach Eigenverbrauchsanteil - um 3-5 Prozentpunkte geringer.
Grund dafür ist das
Einsparpotenzial durch den Eigenverbrauch.
Der Haushaltspreis für Strom liegt mit durchschnittlich 33 ct/kWh (ungefährer mittlerer deutscher Haushaltsstrompreis Sommer 2020) heute deutlich über den Vergütungssätzen für die Einspeisung. Weitere Erhöhungen werden erwartet.
(Vgl. Grafik und Rechnungen oben.)
FAZIT
Das Einsparpotenzial des Eigenverbrauchs ist somit höher als der mögliche Gewinn durch die Einspeisevergütung. Für kleine und mittelgroße private Anlagen liegt es umsatzsteuerbereinigt derzeit z.B. bei mindestens 18 Cent pro Kilowattstunde.
Hier können Sie in 2 Minuten berechnen, ob der Eigenverbrauch in Kombination mit einem
Solarstromspeicher sich finanziell lohnt: → Vergleichsrechner Eigenverbrauch.
Direktverbrauch: keine steuerlichen Nachteile
Steuerlich nachteilige Auswirkungen haben Sie durch die Überschuss-Einspeisung - anders als bis zum 31.12.2011 - nicht mehr zu erwarten. Selbstverbrauchter Strom gilt seit 2015 steuerrechtlich als vom Netzbetreiber zum Netto-Strompreis zurückgekauft, die Gewerbeeigenschaft Ihrer PV-Anlage ist daher auch bei höherem Selbstverbrauch nicht mehr gefährdet.
Wie sich die Entscheidung für die Überschuss-Einspeisung in der Praxis niederschlägt, haben wir anhand mehrerer Beispiele unter der Fragestellung Lohnt sich die Photovoltaik?" durchgerechnet.
Diese Informationen finden Sie hier.
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 2009 und 30. Juni 2012 gab es nach EEG sogar noch eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung.
Eigenverbrauch und technische Details
Verbrauch selbsterzeugten Solarstroms
in unmittelbarer räumlicher Nähe
Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist die exakte Messung der selbsterzeugten und verbrauchten Solarstrommenge.
Die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) empfehlen dazu einen sogenannten Zweirichtungszähler, mit dem die bezogene und die eingespeiste Solarstrommenge in einer Messeinrichtung mit zwei unabhängigen Zählwerken erfasst werden können.
Alternativ zum Zweirichtungszähler können auch zwei separate Zähler mit einer Rücklaufsperre eingesetzt werden.
Alle Ergebnisse, Fakten und Argumente zusammengenommen, empfiehlt es sich, die Photovoltaikanlage bei Inbetriebnahme mit einem Zweirichtungs-Zähler auszustatten und zur Einspeisung ins öffentliche Netz anzumelden - und zwar sowohl beim Netzbetreiber (das erledigt Ihr Solarteur) als auch bei der Bundesnetzagentur (hier).
Die Anmeldung verpflichtet Sie allerdings nicht dazu, den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzuspeisen.
Sie können einen möglichst hohen Anteil dem Eigenverbrauch zuführen - und den überständigen Rest gegen die für Sie geltenden Einspeisevergütung ins Netz einspeisen.
Wissenswert
Die Gesetzeslage:
Im Zuge der EEG-Reform 2014 sind mit Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag am 27. Juni die bis dahin gültigen Regelungen zum Eigenverbrauch geändert worden.
Die wichtigste Neuerung des EEG 2014 in unserem Zusammenhang:
Betreiber größerer neu errichteter PV-Anlagen über 10 kWp sollen für den selbst verbrauchten Solarstrom ab September 2014 30%, ab 2016 35% und ab 2017 40% der EEG-Umlage entrichten.
Betreiber typischer Photovoltaikanlagen, wie sie auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden (rund 5 bis 7 kWp), sind von der Umlage nicht betroffen.
Altanlagen sind nach §61d EEG vor der Abgabe geschützt (Bestandsschutz).
Noch einmal: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 10 kWp - also PV-Anlagen wie auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern üblich - sind durch die Änderung ausdrücklich nicht betroffen.
Steuer auf den Eigenverbrauch?
Rechtlich umstritten sind im Bundesfinanzministerium angedachten Änderungen des Stromsteuergesetzes (Bericht der Süddeutschen am 24. Mai 2016 (Paywall)).
Diese sehen vor, dass bei Selbstversorgung mit Solarstrom zusätzliche Steuern von 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde abgeführt werden sollen - dies allerdings nur bei Anlagen über 20 MWh.
Davon betroffen wären vor allem mittlere bis größere Gewerbebetriebe und größere Mehrfamilienhäuser.
Die aktuell gültige Fassung des EEG trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Novelle änderte an den Bestimmungen zum Eigenverbrauch nichts.
Eine Beispielrechnung
Wie diese Grafik zeigt, besteht durch den Eigenverbrauch schon heute ein erhebliches Einsparpotenzial: Mit Stand November 2024 liegt dieses bei rund 23 Cent/kWh. Selbst bei einer moderaten Teuerung der Strompreise von 2,5% wird sich dieses Potential in den kommenden Jahren vergrößern.
(Weitere Informationen finden Sie im beigegebenen Text, wenn Sie die Grafik durch Anklicken vergrößern).
Die Vorteile des Eigenverbrauchs:
- Unabhängigkeit von Stromanbietern und steigenden Energiepreisen.
- Je höher der Selbstverbrauch, desto höher die Photovoltaik-Rendite.
- Gewerblichen Selbstverbrauchern (also auch Betreibern gewerblicher Solarstromanlagen auf dem privaten Dach) steht der vollständige Vorsteuerabzug zu.
Eingehende Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie hier.
Wie der höhere Eigenverbrauch Ihre Rendite steigern kann, zeigt das folgende Berechnungsbeispiel einer Solarstromanlage in Berlin-Zehlendorf.
Die Beispielanlage wird im November 2024 in Betrieb genommen.
Angenommen werden für das Beispiel 0%, 20% und 40% Eigenverbrauch.
Photovoltaikanlage in Berlin-Zehlendorf | Bei 0% | Bei 20% | Bei 40% Eigenverbrauch |
---|---|---|---|
Einnahmen Einspeisevergütung über die gesamte Laufzeit | 10.330€ | 8.263€ | 6.198€ |
Einsparungen Eigenverbrauch über die gesamte Laufzeit | 0€ | 9.438€ | 18.876€ |
Gesamteinnahmen über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 10.330€ (508€) |
17.701€ (871€) |
25.074€ (1.233€) |
Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit | 8.353€ | ||
Überschuss über die gesamte Laufzeit (pro Jahr) | 1.977€ (97€) | 9.348€ (460€) | 16.721€ (822€) |
Objektrendite vor Steuern | 2,88% p.a. | 10,48% p.a. | 16,11% p.a. |
Beispiel: Objektrendite nach Steuern (s.u.) | 2,33% p.a. | 10,54% p.a. | 16,47% p.a. |
* Grundlagen der Renditeberechnung: Anlagenleistung 6,3 kWp, Preis 900 €/kWp, Solarstromertrag 929 kWh/kWp (SO-Ausrichtung), Strompreis 2020 von 33 ct/kWh, Energiepreis-Teuerung 2% p.a., Betriebskosten p.a. 2% des Anlagenpreises, Teuerung 1% p.a., persönlicher Steuersatz 25,69%, Degradation 0,25% p.a., Bemessungsgrundlage für die Eigenverbrauchs-Umsatzsteuerabgabe ist der Nettopreis des zugekauften Stroms.
Studien des Instituts für Ökologische Wirtschaft (siehe auch dieses PDF - S. 18-22), der HTW Berlin und der Stiftung Warentest empfehlen einen möglichst hohen Eigenverbrauchs-Anteil am Strom aus Photovoltaikanlagen:
Möglicher Anteil Eigenverbrauch
Wie viel Eigenverbrauch ist überhaupt realistisch?
Der Anteil von selbstverbrauchtem Eigenstrom kann vor allem bei Kleinanlagen in der Praxis durch bedarfsgerechte Planung der PV-Anlage ohne Solarstromspeicher auf gut 40% gebracht werden.
Wer seinen Energieverbrauch zusätzlich systemisch optimiert, kann den Anteil sogar steigern.
Hierbei werden durch einfache Verbrauchsanpassungen - z.B. mit Zeitschaltuhren - stromintensive Tätigkeiten auf die Tageszeiten mit dem höchsten PV-Ertrag zwischen 11 und 16 Uhr verlegt; dasselbe gilt für das Aufladen von Akkus und Batterien.
Da die Erzeugungszeiten von Solarstrom (ganztags) und die Verbrauchszeiten (Spitzen liegen am Mittag und am Abend) derzeit nur teilweise übereinander liegen, kann der erzeugte Solarstrom aber nicht zur Gänze selbst verbraucht werden.
Allerdings werden Solarstromspeicher, mit denen sich die Quote selbst verbrauchten Solarstroms auf über 90% steigern lässt, seit 1. Mai 2013 - mit Unterbrechungen - vom Staat großzügig gefördert. Die aktuelle Förderung läuft zum 31.12.2018 aus.
Die Entwicklung der entsprechenden, effizienten Speicher- und Haustechnik zur Erhöhung des Eigenverbrauchs holt gegenwärtig rasch auf.
Hier kostenlos ein Solarstromspeicher-System für Ihre PV-Anlage berechnen!
Was nun - Einspeisung oder Eigenverbrauch? Beides!
Volleinspeisung
Die Einspeisevergütung wird monatlich neu angepasst - zur Höhe der jeweils aktuellen Sätze vgl. unsere Informationen zur Einspeisevergütung -, sie gilt vom Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage an und bleibt 20 Jahre lang gleich.
Die Volleinspeisung bietet PV-Betreibern für ihre Investition nach wie vor sichere und gute Renditen von rund 1-4% p.a.
Überschusseinspeisung
Die Renditen der Volleinspeisung sind im Vergleich mit der Überschusseinspeisung aber - je nach Eigenverbrauchsanteil - um 3-5 Prozentpunkte geringer.
Grund dafür ist das
Einsparpotenzial durch den Eigenverbrauch.
Der Haushaltspreis für Strom liegt mit durchschnittlich 33 ct/kWh (ungefährer mittlerer deutscher Haushaltsstrompreis Sommer 2020) heute deutlich über den Vergütungssätzen für die Einspeisung. Weitere Erhöhungen werden erwartet.
(Vgl. Grafik und Rechnungen oben.)
FAZIT
Das Einsparpotenzial des Eigenverbrauchs ist somit höher als der mögliche Gewinn durch die Einspeisevergütung. Für kleine und mittelgroße private Anlagen liegt es umsatzsteuerbereinigt derzeit z.B. bei mindestens 18 Cent pro Kilowattstunde.
Hier können Sie in 2 Minuten berechnen, ob der Eigenverbrauch in Kombination mit einem
Solarstromspeicher sich finanziell lohnt: → Vergleichsrechner Eigenverbrauch.
Direktverbrauch: keine steuerlichen Nachteile
Steuerlich nachteilige Auswirkungen haben Sie durch die Überschuss-Einspeisung - anders als bis zum 31.12.2011 - nicht mehr zu erwarten. Selbstverbrauchter Strom gilt seit 2015 steuerrechtlich als vom Netzbetreiber zum Netto-Strompreis zurückgekauft, die Gewerbeeigenschaft Ihrer PV-Anlage ist daher auch bei höherem Selbstverbrauch nicht mehr gefährdet.
Wie sich die Entscheidung für die Überschuss-Einspeisung in der Praxis niederschlägt, haben wir anhand mehrerer Beispiele unter der Fragestellung Lohnt sich die Photovoltaik?" durchgerechnet.
Diese Informationen finden Sie hier.
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 2009 und 30. Juni 2012 gab es nach EEG sogar noch eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung.
Eigenverbrauch und technische Details
Verbrauch selbsterzeugten Solarstroms
in unmittelbarer räumlicher Nähe
Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist die exakte Messung der selbsterzeugten und verbrauchten Solarstrommenge.
Die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) empfehlen dazu einen sogenannten Zweirichtungszähler, mit dem die bezogene und die eingespeiste Solarstrommenge in einer Messeinrichtung mit zwei unabhängigen Zählwerken erfasst werden können.
Alternativ zum Zweirichtungszähler können auch zwei separate Zähler mit einer Rücklaufsperre eingesetzt werden.
Alle Ergebnisse, Fakten und Argumente zusammengenommen, empfiehlt es sich, die Photovoltaikanlage bei Inbetriebnahme mit einem Zweirichtungs-Zähler auszustatten und zur Einspeisung ins öffentliche Netz anzumelden - und zwar sowohl beim Netzbetreiber (das erledigt Ihr Solarteur) als auch bei der Bundesnetzagentur (hier).
Die Anmeldung verpflichtet Sie allerdings nicht dazu, den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzuspeisen.
Sie können einen möglichst hohen Anteil dem Eigenverbrauch zuführen - und den überständigen Rest gegen die für Sie geltenden Einspeisevergütung ins Netz einspeisen.