Brandschutz DIN 4102

 

Photovoltaik-Brandschutz

 
 

DIN 4102

Der Photovoltaik-Brandschutz fällt in den Bereich, der durch die DIN 4201 geregelt wird.

Photovoltaikanlagen, deren Verhalten im Zusammenhang mit Bränden ins Gerede gekommen ist - vgl. die Seite Photovoltaik & Brandgefahr - unterliegen mit ihren Bauteilen den jeweils vor Ort gültigen Brandschutz-Vorschriften.
Diesen ist die Deutsche Industrienorm zugeordnet, die das Brandverhalten von unterschiedlichen Bauteilen und Baustoffen klassifiziert.

Zur Definition von Brandschutzklassen werden die folgenden Kategorien genutzt:

  • B2: normal entflammbar,
  • B1: schwer entflammbar,
  • A1 und A2: nicht entflammbar (mit bzw. ohne brennbare Bestandteile).

Photovoltaik-Brandschutz in der Deutschen Industrienorm 4102

In den einzelnen Teilen von Solarstromanlagen - Generator, Verkabelung, Wechselrichter - werden unterschiedlichste Materialien verbaut, darunter Metalle wie Aluminium, Kupfer, Silizium, Kunststoffe und Glas.
Sie werden im Photovoltaik-Brandschutz als Baustoffe jeweils gesondert betrachtet. Dabei gehören die Hauptbestandteile des Generators wie Glas, Silizium, Aluminium nach DIN 4102 zur Baustoffklasse A1: Sie gelten als nicht brennbar.

Weitere Bauteile der Photovoltaik wie zum Beispiel Verrahmung, Folienabdeckung oder -untergrund sowie Kabel usw. werden, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, der Kategorie B2 zugeordnet - die eingesetzten Kunststoffe gelten als normal entflammbar.

Aufgrund der Materialienkombination und kompakten Bauweise des Photovoltaik­generators werden PV-Anlagen insgesamt in die Brandschutzklasse B1 als schwer entflammbare Bauteile eingestuft - was den Photovoltaik-Brandschutz stark vereinfacht.

Darüber hinaus definiert die DIN noch verschiedene Feuerwiderstandsklassen. Hierzu gelten vor Ort und von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften: Dachintegrierte Photovoltaik-Installationen gehören zu den sogenannten "harten Bedachungen" (DIN 4102 / Teil 7). Um die Normforderungen zu erfüllen, müssen sie ausreichend gegen Flugfeuer und strahlende Wärme geschützt sein.

Anforderungen an den Photovoltaik-Brandschutz

Aus den genannten Einteilungen der Norm 4102 ergeben sich für den Brandschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen in der Formulierung des RAL-Gütezeichens GZ 966 nun verschiedene Ansprüche an die Auslegung von Solarstrom-Anlagen.
Vgl. Einzelheiten bei der DGS e.V. -, zu deren wichtigsten die folgenden zählen.

  • Verstärkte Isolierung (nach der Genfer Normungsorganisation Internationale Elektrotechnische Kommission, Nr. IEC 61140),
  • Elektroisolierstoffe müssen in ihrem thermischen Langzeitverhalten beständig sein (IEC 60216),
  • Mechanische Festigkeit (sogenannter "Stahlkugeltest" nach IEC 61721),
  • Witterungsbeständigkeit gegen Ozon- und UV-Einwirkungen.
  • Photovoltaik-Installationen dürfen bestehende Brandschutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen
  • und brennbare Teile von PV-Anlagen dürfen Brandwände nicht überbrücken.
  • Wand, Decke oder Dach dürfen nur von Bauteilen der Solaranlagen durchdrungen werden, wenn die jeweilige Durchführung mindestens mit der Feuerwiderstandsklasse der angrenzenden baulichen Trennung abgeschottet ist.

Darüber hinaus werden für den Photovoltaik-Brandschutz Spannungsfreischalter für Solarstrom führende Gleichstromkabel (Feuerwehr-Schalter) gefordert.
Indem der Photovoltaik-Brandschutz diese Anforderungen ab Werk sowie in der Montage beachtet, sind durch Photovoltaikanlagen verursachte Brände extrem seltene Ereignisse.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

DIN 4102

Der Photovoltaik-Brandschutz fällt in den Bereich, der durch die DIN 4201 geregelt wird.

Photovoltaikanlagen, deren Verhalten im Zusammenhang mit Bränden ins Gerede gekommen ist - vgl. die Seite Photovoltaik & Brandgefahr - unterliegen mit ihren Bauteilen den jeweils vor Ort gültigen Brandschutz-Vorschriften.
Diesen ist die Deutsche Industrienorm zugeordnet, die das Brandverhalten von unterschiedlichen Bauteilen und Baustoffen klassifiziert.

Zur Definition von Brandschutzklassen werden die folgenden Kategorien genutzt:

  • B2: normal entflammbar,
  • B1: schwer entflammbar,
  • A1 und A2: nicht entflammbar (mit bzw. ohne brennbare Bestandteile).

Photovoltaik-Brandschutz in der Deutschen Industrienorm 4102

In den einzelnen Teilen von Solarstromanlagen - Generator, Verkabelung, Wechselrichter - werden unterschiedlichste Materialien verbaut, darunter Metalle wie Aluminium, Kupfer, Silizium, Kunststoffe und Glas.
Sie werden im Photovoltaik-Brandschutz als Baustoffe jeweils gesondert betrachtet. Dabei gehören die Hauptbestandteile des Generators wie Glas, Silizium, Aluminium nach DIN 4102 zur Baustoffklasse A1: Sie gelten als nicht brennbar.

Weitere Bauteile der Photovoltaik wie zum Beispiel Verrahmung, Folienabdeckung oder -untergrund sowie Kabel usw. werden, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, der Kategorie B2 zugeordnet - die eingesetzten Kunststoffe gelten als normal entflammbar.

Aufgrund der Materialienkombination und kompakten Bauweise des Photovoltaik­generators werden PV-Anlagen insgesamt in die Brandschutzklasse B1 als schwer entflammbare Bauteile eingestuft - was den Photovoltaik-Brandschutz stark vereinfacht.

Darüber hinaus definiert die DIN noch verschiedene Feuerwiderstandsklassen. Hierzu gelten vor Ort und von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften: Dachintegrierte Photovoltaik-Installationen gehören zu den sogenannten "harten Bedachungen" (DIN 4102 / Teil 7). Um die Normforderungen zu erfüllen, müssen sie ausreichend gegen Flugfeuer und strahlende Wärme geschützt sein.

Anforderungen an den Photovoltaik-Brandschutz

Aus den genannten Einteilungen der Norm 4102 ergeben sich für den Brandschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen in der Formulierung des RAL-Gütezeichens GZ 966 nun verschiedene Ansprüche an die Auslegung von Solarstrom-Anlagen.
Vgl. Einzelheiten bei der DGS e.V. -, zu deren wichtigsten die folgenden zählen.

  • Verstärkte Isolierung (nach der Genfer Normungsorganisation Internationale Elektrotechnische Kommission, Nr. IEC 61140),
  • Elektroisolierstoffe müssen in ihrem thermischen Langzeitverhalten beständig sein (IEC 60216),
  • Mechanische Festigkeit (sogenannter "Stahlkugeltest" nach IEC 61721),
  • Witterungsbeständigkeit gegen Ozon- und UV-Einwirkungen.
  • Photovoltaik-Installationen dürfen bestehende Brandschutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen
  • und brennbare Teile von PV-Anlagen dürfen Brandwände nicht überbrücken.
  • Wand, Decke oder Dach dürfen nur von Bauteilen der Solaranlagen durchdrungen werden, wenn die jeweilige Durchführung mindestens mit der Feuerwiderstandsklasse der angrenzenden baulichen Trennung abgeschottet ist.

Darüber hinaus werden für den Photovoltaik-Brandschutz Spannungsfreischalter für Solarstrom führende Gleichstromkabel (Feuerwehr-Schalter) gefordert.
Indem der Photovoltaik-Brandschutz diese Anforderungen ab Werk sowie in der Montage beachtet, sind durch Photovoltaikanlagen verursachte Brände extrem seltene Ereignisse.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

DIN 4102

Der Photovoltaik-Brandschutz fällt in den Bereich, der durch die DIN 4201 geregelt wird.

Photovoltaikanlagen, deren Verhalten im Zusammenhang mit Bränden ins Gerede gekommen ist - vgl. die Seite Photovoltaik & Brandgefahr - unterliegen mit ihren Bauteilen den jeweils vor Ort gültigen Brandschutz-Vorschriften.
Diesen ist die Deutsche Industrienorm zugeordnet, die das Brandverhalten von unterschiedlichen Bauteilen und Baustoffen klassifiziert.

Zur Definition von Brandschutzklassen werden die folgenden Kategorien genutzt:

  • B2: normal entflammbar,
  • B1: schwer entflammbar,
  • A1 und A2: nicht entflammbar (mit bzw. ohne brennbare Bestandteile).

Photovoltaik-Brandschutz in der Deutschen Industrienorm 4102

In den einzelnen Teilen von Solarstromanlagen - Generator, Verkabelung, Wechselrichter - werden unterschiedlichste Materialien verbaut, darunter Metalle wie Aluminium, Kupfer, Silizium, Kunststoffe und Glas.
Sie werden im Photovoltaik-Brandschutz als Baustoffe jeweils gesondert betrachtet. Dabei gehören die Hauptbestandteile des Generators wie Glas, Silizium, Aluminium nach DIN 4102 zur Baustoffklasse A1: Sie gelten als nicht brennbar.

Weitere Bauteile der Photovoltaik wie zum Beispiel Verrahmung, Folienabdeckung oder -untergrund sowie Kabel usw. werden, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, der Kategorie B2 zugeordnet - die eingesetzten Kunststoffe gelten als normal entflammbar.

Aufgrund der Materialienkombination und kompakten Bauweise des Photovoltaik­generators werden PV-Anlagen insgesamt in die Brandschutzklasse B1 als schwer entflammbare Bauteile eingestuft - was den Photovoltaik-Brandschutz stark vereinfacht.

Darüber hinaus definiert die DIN noch verschiedene Feuerwiderstandsklassen. Hierzu gelten vor Ort und von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften: Dachintegrierte Photovoltaik-Installationen gehören zu den sogenannten "harten Bedachungen" (DIN 4102 / Teil 7). Um die Normforderungen zu erfüllen, müssen sie ausreichend gegen Flugfeuer und strahlende Wärme geschützt sein.

Anforderungen an den Photovoltaik-Brandschutz

Aus den genannten Einteilungen der Norm 4102 ergeben sich für den Brandschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen in der Formulierung des RAL-Gütezeichens GZ 966 nun verschiedene Ansprüche an die Auslegung von Solarstrom-Anlagen.
Vgl. Einzelheiten bei der DGS e.V. -, zu deren wichtigsten die folgenden zählen.

  • Verstärkte Isolierung (nach der Genfer Normungsorganisation Internationale Elektrotechnische Kommission, Nr. IEC 61140),
  • Elektroisolierstoffe müssen in ihrem thermischen Langzeitverhalten beständig sein (IEC 60216),
  • Mechanische Festigkeit (sogenannter "Stahlkugeltest" nach IEC 61721),
  • Witterungsbeständigkeit gegen Ozon- und UV-Einwirkungen.
  • Photovoltaik-Installationen dürfen bestehende Brandschutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen
  • und brennbare Teile von PV-Anlagen dürfen Brandwände nicht überbrücken.
  • Wand, Decke oder Dach dürfen nur von Bauteilen der Solaranlagen durchdrungen werden, wenn die jeweilige Durchführung mindestens mit der Feuerwiderstandsklasse der angrenzenden baulichen Trennung abgeschottet ist.

Darüber hinaus werden für den Photovoltaik-Brandschutz Spannungsfreischalter für Solarstrom führende Gleichstromkabel (Feuerwehr-Schalter) gefordert.
Indem der Photovoltaik-Brandschutz diese Anforderungen ab Werk sowie in der Montage beachtet, sind durch Photovoltaikanlagen verursachte Brände extrem seltene Ereignisse.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung