Photovoltaik Angebotsvergleich 2024 [Teil IV]

PV-Angebote verstehen & auf Vollständigkeit prüfen

Bevor Sie sich daran machen, die Ihnen vorliegenden Photovoltaik-Angebote im Einzelnen zu vergleichen, sollten Sie ihre Positionen entschlüsseln und auf  Vollständigkeit  prüfen.
Bitte ☟ hier entlang!

 
 

Was finden Sie hier?

Was ist hier gemeint, wenn von "Angebot" die Rede ist?

Die Theorie ...

Hier ist durchgängig von  Angeboten  die Rede, da es sich umgangssprachlich so eingebürgert hat.
In der Theorie ist es allerdings nicht so einfach.

Angebote: Was sagt das Recht?

Nach ☞ BGB §§ 145 bis 150 zeichnet sich ein Angebot u.a. dadurch aus, dass es ...

  • verbindlich ist,
  • i.d.R. kostenlos,
  • aber einzelne Arbeitsschritte und Materialien nicht auflisten muss bzw.,
  • wenn aufgelistet, nicht mit Einzelpreisen versieht.

Ohne Liste der Arbeitsschritte und Materialien ist das Angebot kaum vergleichbar. Für unsere Zwecke ist es wenig sinnvoll.

Eine geeignete Alternative könnte der Kostenvoranschlag sein.

Kostenvoranschlag: Was sagt das Recht?

Der Kostenvoranschlag enthält nach §§ 650 und 632 Absatz 3 BGB zwar eine ☞ fachmännische Einschätzung von Arbeitsschritten, Material, Menge und Zeitaufwand in einer detailliert bepreisten Liste.
Leider ist er wiederum ☞ nicht verbindlich. Was wiederum an seinem Sinn zweifeln lässt.

Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit: den garantierten Kostenvoranschlag.

Der "garantierte Kostenvoranschlag": Was sagt das Recht?

▶ Der garantierte Kostenvoranschlag scheint das Beste aus beiden Welten - Angebot und Kostenvoranschlag - zu enthalten.
Er bringt Ihnen ☞ alle Angaben des einfachen Kostenvoranschlags, ist aber ☞ verbindlich wie das Angebot.

Nachteile des garantierten Kostenvoranschlags

Damit es wieder etwas komplizierter wird, gilt auch beim garantierten Kostenvoranschlag eine kleine - oder nicht so kleine - Einschränkung.

Die Überschreitung der vorbeanschlagten Kosten bis zu 20% in der Endabrechnung ist legitim, wenn durch Mehreinsatz an Arbeit oder Material gerechtfertigt - allerdings bedarf die Überschreitung der Zustimmung des Auftraggebers.

Als Kunde können Sie bei einer solchen Überschreitung vom Vertrag zurücktreten - müssen dann aber die bereits geleistete Arbeit und gelieferte Ware anteilig bezahlen.

Auch der "garantierte Kostenvoranschlag" hat also seine Tücken.

Möglicherweise wird es in dem Fall gar nicht so leicht, einen Solarfachbetrieb zu finden, der die halbe, angefangene Arbeit für Sie so zu Ende bringt:

  • dass am Schluss das Konzept gewahrt bleibt
  • und der ursprüngliche Kostenrahmen beachtet wird.

So schnell kann man - theoretisch - in eine schwierige Situation geraten.

Zum Glück spielt das in der Praxis weniger eine Rolle.
Warum?

In der Praxis

Das Bisherige zusammengefasst:

Idealerweise möchten Sie einen ☞ garantierten, detaillierten und dadurch vergleichbaren, ☞ kostenlosen, für Sie ☞ unverbindlichen Kostenvoranschlag mit einem ☞ ausreichenden Gültigkeitszeitraum, so dass Sie ☞ Zeit für Ihre Entscheidung haben, der aber ☞ bei Annahme für den Anbieter die ☞ Verbindlichkeit eines Angebots besitzt.

Hier die gute Nachricht: Genau so hat es sich eingebürgert.

▶ Diese "Angebote" sind oft in hohem Maße ☞ detailliert. Leider wiederum mit einer Ausnahme.

In der Regel sind die einzelnen Positionen dann ☞ nicht mit Preisen versehen.
Meist bleibt es bei der Zusammenfassung in einem Gesamtpreis.

Von  dieser Art  Angebot ist hier die Rede. Nicht jeder Fachbetrieb hält sich an diesen Usus, das ändert aber nichts daran, dass er inzwischen als Standard gelten kann.

Sie müssen vor der Vollständigkeitsprüfung erst noch
Angebote einholen? ☞ Bitte hier entlang!

Die Prüfung Ihrer Solar-Angebote:
Werte, Positionen, Kriterien - was bedeuten sie,
sind sie vollständig?

von Stefan Finke

Teil IV unseres 5-schrittigen Leitfadens zum PV-Angebotsvergleich

Der Solarteur informiert

▶ Bisher haben Sie den ☞ PV-Angebotsvergleich angefordert (Teil I); die Solarteure - oder ihre Fachvertreter - sind ☞ für die Begehung zum Ortstermin gekommen - und mit Koffern voller ☞ Informationen über Ihr Projekt wieder gegangen (Teil II); Sie Ihrerseits haben geprüft, ob Sie bereits einen oder mehrere Solar-Fachbetriebe ☞ aussortieren mussten (Teil III dieses Leitfadens).

Nun liegen Ihnen die Angebote vor.
In ☞ Teil V gilt es, Ihre Auswahl zu treffen.

📄 Im nächsten Schritt werden wir Ihnen hierfür ein einfaches, aber effizientes ☞ Beurteilungstool zur Verfügung stellen, das es Ihnen ermöglicht, den Vergleich und damit die endgültige Auswahl einfach und zeitsparend zu erledigen.

Bevor es allerdings ans Vergleichen selbst geht, müssen die Angebote erst einmal vergleichbar gemacht werden.

Am effizientesten gelingt Ihnen dies, indem Sie sie auf  Nachvollziehbarkeit  und  Vollständigkeit  hin durchsehen - und, falls Sie Lücken feststellen, durch gezielte Rückfragen an die Anbieter für die gewünschte Vollständigkeit sorgen.

Diese Seite hilft Ihnen dabei. Sie führt Sie durch die einzelnen Posten der Angebote, nennt die Kosten im Gefüge der Anlage, erläutert, wozu sie gut sind, und welches Gewicht Sie ihnen beimessen sollten.

📋  Für Ihre schnelle,  effiziente Prüfung  der Vollständigkeit des Angebots haben wir aber auch wieder eine Checkliste für Sie vorbereitet.
Sie können sie am Ende der Seite herunterladen.

Mit diesen Hilfestellungen können Sie im nächsten Schritt rasch und einfach entscheiden, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und zu welchen Kriterien Sie noch fehlende Informationen ☞ nachfordern möchten.

Teil IV ist in drei Kapitel gegliedert:

Was das Angebot über die Komponenten aussagen sollte

Zur Vollständigkeit eines Angebots für Photovoltaikanlagen gehört, dass es jede einzelne Komponente aufführt. Einfach nur 1 Stück Photovoltaikanlage, versehen mit einem Endpreis, von dem Sie nicht wissen, wo er hergenommen wurde bzw. wie er zustande gekommen ist - das reicht nicht.
Ist aber, wie man fairerweise dazu sagen muss, auch längst ☞ nicht mehr üblich.

▶ Einzelne Komponenten aufzuführen, das heißt auch: Das Angebot sollte für jede einzelne Position eine genaue, unverwechselbare Bezeichnung angeben.

Mit anderen Worten: ☞ Marke, ☞ Modell, ☞ Typenbezeichnung, ggf. ☞ Versionsnummer und ☞ Stückzahl - das sollte das Angebot schon enthalten.

Außerdem sollten zu allen Bauteilen entsprechende ☞ Datenblätter beiliegen - wenn schon das Angebot nicht die erforderlichen Kennzahlen nennt, so sollten Sie sie doch im Datenblatt finden können.

Zuletzt brauchen Sie einen nachvollziehbaren ☞ Belegungsplan für Ihr Dach, i.d.R. als Grafik oder Schemazeichnung.

Zertifikate und Gütezeichen

▶ Für alle einzelnen Komponenten wie für die Gesamtanlage gilt: Werden ☞ Zertifikate genannt - wie z.B. das RAL-Gütezeichen GZ 966, der Photovoltaik-Anlagenpass des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW e.V. oder das Gütezeichen des TÜV?
Dies wären schwerwiegende Hinweise auf gesteigerte ☞ Qualität der ausgewählten Komponenten.

I. Zu den Hauptkomponenten - Module und Wechselrichter

1. Module

Leistung

▶ Bei PV-Modulen sollte über die in der Aufklapp-Box oben genannten Einzelheiten hinaus, die für alle Komponenten gelten, die ☞ Nennleistung in kWp (Kilowatt peak) genannt werden - das ist die Stromerzeugung unter den Normbedingungen des ☞ Standardtests STC (für "Standard Test Conditions").

Daneben die Leistungstoleranz (Abweichung von der Nennleistung) in Prozent; typisch sind ± 3%.

Hinzu kommt die ☞ Performance Ratio, das Verhältnis von idealem Soll-Ertrag (unter Standardtest-Bedingungen) und tatsächlichem Ist-Ertrag - in einem Wort: Die  Effizienz  der PV-Anlage.

Ein Qualitätsfaktor von 80% ± 5 ist durchschnittlich; sehr gute Systeme erreichen um die 90%.

Zelltypen, Preise

Eine Selbstverständlichkeit ist die ☞ Angabe des Zelltyps:

  • Dickschicht polykristallin,
  • Dickschicht monokristallin
  • oder Dünnschicht.
  • Darunter – meistens – amorphes Silizium (a-Si),
  • oft aber auch Mischzellen: wie z.B. Cadmium-Tellurid (CdTe)
  • oder Kupfer-Indium-[Gallium-]Diselenid (CIS/CIGS-Zellen).
  • Außerdem möglich: mikromorphe Zellen/Module
  • oder – seltener – kristallines Silizium auf Glas (CSG)

Die Kosten für die Module machen 40-50% der Anlagenkosten aus; für kristalline Photovoltaikmodule liegen sie - Stand Frühjahr 2024 - bei 1.100 bis 1.800 €/kWp, für Dünnschichtmodule bei 700 bis 1.300 €/kWp.

Hersteller

▶ Die Liste namhafter ☞ Hersteller von PV-Modulen ist lang. Den größten Teil des Marktes in Deutschland machen asiatische und deutsche Hersteller aus - wobei, das ist interessant, auch deutsche Hersteller ihre Produkte ☞ in Asien fertigen lassen.
An der  Qualität  ändert das in der Regel nichts.

Module chinesischer Qualität stehen denen europäischer Fertigung i.d.R. in nichts mehr nach. Dabei sind deutsche Hersteller allerdings oft ☞ bis zu 30% teurer - bei vergleichbarer Technik.

Mit anderen Worten: Es ☞ muss heute also kein Modul mehr ☞ aus europäischer Fertigung sein.

▶ Achten Sie aber darauf, dass der Hersteller Ihrer Module den ☞ Gerichtsstand Deutschland akzeptiert.

Sie werden es wahrscheinlich nicht brauchen - aber falls doch, ist Nördlingen eben doch etwas näher als Chengdu.

⚠  Ein weiteres kurzes Wort zur Warnung.

Bei Herstellern, die sich mit - oft interessant klingenden - Billigangeboten in den Markt drängen, können Sie leider nicht immer sicher sein, dass sie in wenigen Jahren noch existieren und ihre ☞ Garantieverpflichtungen erfüllen können.

Das muss nicht heißen, dass alle unbekannten Hersteller mit unschlagbaren Preisen automatisch schlecht wären.

  • Die Entscheidung auf ein einzelnes Detail zu bauen, ist nicht, was ich empfehle. Die Entscheidung muss immer aus dem Gesamtpaket heraus fallen.

Ich möchte an dieser Stelle bloß dazu raten, das  Risiko eines Garantieausfalls  als ☞ eines von mehreren Kriterien in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen.

Weitere Angaben

▶ Eine Angabe der ☞ gewährten Garantie darf nicht fehlen - häufig gilt eine Produktgarantie von 10 Jahren oder eine Leistungsgarantie für 90% der Nennleistung der Solarmodule 10 Jahre und für 80% der Nennleistung 20 oder sogar 25 Jahre lang.

Achten Sie auch auf die Zeiten der gesetzlichen ☞ Gewährleistung - sowohl für die Anlagen-Komponenten als auch für Montage und Handwerksdienstleistungen.

▶ Wenn die Module umfirmiert wurden - ein gängiges Verfahren - sollte auch der ☞ Originalhersteller ("OEM") genannt werden.

Darüber hinaus ist zwar nicht Pflicht, aber wünschenswert die sogenannte ☞ "Flashliste", d.h. eine Liste der  Leistungsdaten  der Module.

Liegt sie noch nicht bei, sollte ihr Vorliegen - schriftlich - spätestens zur Anlieferung der Module zugesichert werden.

2. Wechselrichter

Leistung und Wirkungsgrad

▶ Auch der angebotene Wechselrichter erfordert die Angabe der ☞ Nennleistung, außerdem der ☞ maximalen AC/DC-Leistung (gemeint ist das Verhältnis von einkommendem Gleich- und ausgehendem Wechselstrom).

Außerdem sollte das Angebot den ☞ Wirkungsgrad des Wechselrichters angeben.

Sie können Werte von bis zu 98% erwarten, d.h. im Prozess der Wandlung von Gleichstrom zu Wechselstrom - das ist die Arbeit des Wechselrichters - kostet ca. 2% des Stroms.

📄 Achten Sie darauf, dass nicht der Spitzenwirkungsgrad genannt wird, sondern der  Europäische Wirkungsgrad  ( = Wirkungsgrad unter gemittelten europäischen Wetterbedingungen), in Abgrenzung zum "kalifornischen Wirkungsgrad", der eher die Bedingungen südlicherer Länder heranzieht.

Wie wird der Wechselrichter sowohl ☞ eingangsseitig als auch ☞ ausgangsseitig gegen Überspannung geschützt? Ggf. ist ein spezielles Überspannungsschutzgerät erforderlich.

Zertifikate und Garantien

Zertifizierungen sind oft ☞ mühsam und teuer. Die zertifizierenden Betriebe unterwerfen sich ☞ kontrollierten Abläufen, ☞ Evaluationen und ☞ Optimierungsprozessen.

Die auf diese Art erworbenen ☞ Zertifikate sind ebenso aussagekräftig wie in Teil III dieses Leitfadens, über Solarteure, für die Zertifizierungen der anbietenden Fachbetriebe selbst beschrieben.

Da Wechselrichter i.d.R. nach rund 15 Jahren ausgetauscht werden müssen, werden hierfür allerdings kaum langjährige Garantien gegeben.

📄 Es empfiehlt sich der Abschluss einer  Garantieverlängerung  oder sogar einer herstellerunabhängigen Garantie (einen guten Ruf in der Branche genießt die "SequPlus PV Energie" - https://www.wechselrichter-garantie.de). Evtl. bietet Ihr Solarteur eine solche zusätzliche Garantievereinbarung sogar von sich aus an - das ist nicht zwingend, aber wenn er es tut, können Sie es als zusätzliches Plus bewerten. Dieser Solarteur hat offensichtlich Ihr Interesse im Sinn.

Hersteller, Preise

▶ Namhafte Hersteller von Wechselrichtern mit ☞ Markenqualität, der Sie i.d.R. vertrauen können, sind in Deutschland SMA, Siemens, Danfoss, Conergy und Fronius (Stand Frühjahr 2024).

Die durchschnittlichen Kosten von Wechselrichtern machen ca. 15-20% der Anlagenkosten aus. Sie liegen - im Frühjahr 2024 - bei ± 200 €/kW.

Schlupflöcher

Enthält das Angebot Schlupflöcher wie die folgenden?

  • “Wechselrichter SMA,  1 Stück “, ohne dass gesagt wird, welcher.
  • “Wechselrichter SMA Sunny Hightower Peak 3  nach Verfügbarkeit “, wobei unklar bleibt, was passiert, wenn die “Verfügbarkeit” nicht gegeben ist.
  • “Oder  vergleichbar ” etc.

Vielleicht ist es nicht einmal böse gemeint, aber grundsätzlich sind solche Formulierungen dazu angetan, Sie aufs Glatteis zu führen. Sie sollten sie ☞ nicht gelten lassen.

  • Dasselbe gilt natürlich nicht nur für Wechselrichter, sondern z.B. auch für für nicht näher bezeichnete Montagesysteme – à la “1 Montagesystem, verzinkt” -, Module – “24 Stück” – etc.

Wenn Sie insgesamt den Eindruck haben, dass das Angebot die Mühe lohnt, können Sie zurückfragen und um Nachbesserung bzw. Präzisierung bitten.

Bleibt der Anbieter auch dann noch bei seinen Ausweich-Formulierungen, sollten Sie das eher als schlechtes Zeichen werten.

3. Fallweise: Der Solarstromspeicher

Funktion und Zweck

▶ Ist eine  PV-Batterie  Teil der Anlage, gehört sie ebenfalls in die Kategorie der Hauptkomponenten - mit dem Unterschied, dass die Photovoltaik-Installation sie nicht braucht, um ihrer ☞ grundsätzlichen Funktion zu genügen, nämlich Solarstrom zu erzeugen.

Trotzdem ist sie mitunter ☞ notwendiger Teil der PV-Installation, damit diese ihren erwünschten Zweck erreicht.

📄 Mehr über Zwecke und Sinn von Solarstromspeichern finden Sie in Teil II dieses Leitfadens, zur Beratung beim Ortstermin.

Das Angebot sollte in Bezug auf Solarstromspeicher den beim Ortstermin diskutierten Zweck widerspiegeln.

Kennzahlen zum Solarstromspeicher
Die Nennkapazität

▶ Neben den oben angesprochenen allgemeinen Angaben - Marke, Modell, Typ, Versionsnummer, Datenblätter des angebotenen Akkus - muss das Angebot zunächst die ☞ Nennkapazität in kWh enthalten.

Sie bezeichnet die Energie, welche im voll geladenen Akku  maximal gespeichert  werden kann.

📄 Für den privaten Bereich gilt die ☞ Faustformel pro MWh Jahresverbrauch 1 kWh Speicher.

Entladetiefe, Nutzkapazität

Allerdings handelt es sich bei der Nennkapazität nur um einen theoretischen Wert, der die mögliche ☞ Entladetiefe nicht berücksichtigt.

📄 Entladetiefe: Die ☞ weitestgehend mögliche Entladung des Speichers, ohne ihn zu beschädigen und seine  Lebensdauer  zu verkürzen.

Typische Entladetiefen für Bleibatterien liegen bei 55 bis 60%, für Redox-Flow-Speicher ( = "Flussbatterien" oder "Nasszellen" ) bei 80%, für Lithium-Ionen-Akkus bei 80 bis über 90%.

Im praktischen Betrieb ist die real zur Verfügung stehende Kapazität der Batterie, die ☞ Nutzkapazität interessanter.

Sie sollte daher im Angebot genannt werden.

Wirkungsgrad, Vollzyklenanzahl

▶ Zwischen Aufladen und Entladen gehen, so will es die Physik, unweigerlich geringe Mengen an Energie verloren. Das Verhältnis zwischen beidem, zwischen Auf- und Entladung wird im ☞ Wirkungsgrad festgehalten, der ebenfalls ins Angebot gehört.

Typische Wirkungsgrade sind:

  • für Blei-Akkumulatoren: bis 85%,
  • für (die selteneren) Redox-Flow-Speicher: ab 70%,
  • Lithium-Ionen-Batterien: bis zu 95%.

Schließlich ist noch entscheidend für die Lebensdauer von Stromspeichern die Anzahl möglicher Be- und Entladungen: Die ☞ Vollzyklenanzahl.

Hersteller

▶ Auf dem Markt der  Hersteller  von Solarstromspeichern finden sich viele Akteure, die meisten kennt man aus der Solar- oder der Batteriebranche, aber einige sind auch darunter, von denen man es nicht auf Anhieb erwartet - z.B. ☞ Mercedes Benz und ☞ BMW.

Spätestens allerdings, wenn als nächster Auto-(und Solar-)Hersteller ☞ Tesla genannt wird, ist die Verbindung klar.

Elektroautos sind auf effiziente Akkumulatoren angewiesen; die Neben-Verwendung der einmal entwickelten Akkus als Solar- und Heimspeicher liegt nahe.

☞ Deutsche Autobauer investieren derzeit mehrere Milliarden Euro in die Entwicklung haltbarer, kostengünstiger Batterien, die auch höheren Ansprüchen genügen.
Die Belieferung des Solarmarkts mit ihren Errungenschaften hilft einerseits den Photovoltaik-Bauherren. Andererseits hilft es den Herstellern selbst, ihre Investitionskosten wieder einzuspielen.

🌱  Wer sagt, dass klimabewusstes Wirtschaften sich nicht lohnt?

Entsprechend der Bandbreite der Hersteller sind die Kosten für Solarstromspeicher breit gestaffelt.

Für typische Photovoltaikanlagen, wie sie auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden, liegen die  Kosten für Photovoltaikspeicher  - im Frühjahr 2024 - bei 6.000 bis 10.000 Euro.

Das Nähere hängt vom Speichertyp und der ☞ Gesamtkapazität ( = Nutzkapazität  ×  Vollzyklenanzahl ) ab.

Solarstromspeicher-Kosten 2020

▶ Zusätzlich zum Verkaufspreis ist es interessant, die Kosten mit der ☞ Anzahl der nutzbaren kWh über die gesamte Lebensdauer der Solarbatterie ins Verhältnis zu setzen.
Je höher die Gesamtkapazität, desto geringer der Preis pro Kilowattstunde.

Die Preise können, je nach Größe des Speichersystems von 900 €/kWh bis zu 1.800 €/kWh reichen - d.h. die Spannweite beträgt ganze 100%.

  • An dieser Stelle ist der Preisvergleich zwischen den verschiedenen Herstellern, Systemen und Anbietern besonders lohnenswert.

☞ Unser Rat

Fragen Sie ruhig zurück. Bei jeder Position im Angebot, bei den Kosten des Batteriespeichers jedoch besonders, gilt: Alle im Angebot angegebenen Kennzahlen sollten auf Nachfrage gut  begründbar  sein.

II. Die Nebenkomponenten - Befestigung, Sicherung, Kabel

1. Das Montagesystem

▶ Das Montagesystem gehört zwar nicht gerade zu den stromproduzierenden Hauptkomponenten - ist aber trotzdem nicht zu vernachlässigen. Ohne eine angemessene Unterkonstruktion wären die  Paneele  auf Ihrem Dach nach kurzer Weile nur noch flatternde Siliziumfahnen im Wind.

Wie also werden sie befestigt?

Ein- oder zweilagige Befestigung

Zuerst einmal sollte die Frage beantwortet werden, ob das Befestigungssystem:

  • a. auf eine einlagigen Befestigung oder
  • b. auf eine Kreuzschienenmontage gestützt werden soll.
Einlagige Befestigungen

Bei der ☞ ersteren, der einlagigen Befestigung, handelt es sich um meist um ☞ parallel geführte, einfache vertikale Montageprofile, die zwar weniger stabil sind, enger am Dach entlang geführt werden und die Module mit geringerer Hinterlüftung versorgen.

Dafür ist dies die kostengünstigere Variante.

Kreuzschienenmontage

▶ Bei der ☞ letzteren, der Kreuzschienenmontage, wird senkrecht zur ersten Lage von Streben eine zweite Lage montiert, wodurch eine höhere Binnenstabilität des Befestigungssystems erreicht wird.

Die Module werden offener hinterlüftet und eventuelle Dach-Unebenheiten können besser ausgeglichen werden.

Dafür ist diese Art der Montage ☞ kostenintensiver.

Allerdings werden die Dachhaken einlagiger Systeme oft in ☞ kürzeren Abständen gesetzt - so dass hinsichtlich der Stabilität ein gewisser Ausgleich gegeben ist.

📄 Welche Befestigungssysteme im Einzelnen für die  standsichere Belastbarkeit  durch Wind und Schnee ☞ welche Befestigungspunkte brauchen, ist i.d.R. in der ☞ Herstellerdokumentation an den Solarteur dokumentiert.

Dem Angebot sollte ein ☞ Datenblatt zum Montagesystem beiliegen, aus dem auch seine statische Belastbarkeit - nicht nur für die die PV-Anlage selbst, sondern auch für starke Wind- und Schneelasten hervorgeht.

▶ Wird die Befestigung laut Angebot ☞ gemäß Dacheindeckung und Witterungsbeständigkeit durchgeführt?

Aus welchem ☞ Material sind die Profile gefertigt - Alu oder Edelstahl?

Selbstverständlich sollte das Angebot auch wieder ☞ Hersteller und ☞ Typ des Montagegestells benennen.

In der Regel werden für das Montagesystem ± 100 bis 150 €/kWp angesetzt.

Dachhaken

▶ Befestigt werden die Streben mit ☞ Dachhaken - das Angebot sollte ausführen, welche und wie viele davon verbaut werden.

Sinnvoll ist auch hier eine Erwähnung des ☞ Materials / des  Rostschutzes : Sind die Dachhaken ☞ verzinkt oder (vorzugsweise) aus ☞ Edelstahl?

Modulklemmen

▶ Hier gilt dasselbe wie für die Dachhaken.

Die ☞ Klemmen befestigen die Module am Montagesystem. Auch sie sind Wind, Witterung, der Hitze hinter den Modulen und deren Gewicht ausgesetzt.

Dauerhafte Stabilität und ☞ Belastbarkeit sind hier wesentlich.

Das Angebot sollte Anzahl, Ausführung, Material und Rostschutz aufschlüsseln.

Statik des Gebäudes

▶ Sichert der Solarteur im Angebot zu, die Montage nach ☞ Deutscher Industrienorm durchzuführen?

  • Die DIN 1055 regelt zulässige Einwirkungen auf das  Tragwerk  des Gebäudes.
Einbindung des Montagesystems in den Potentialausgleich

⚡ Wird die Unterkonstruktion aus Metall in den ☞ Potentialausgleich des Gebäudes integriert?
16mm2-Kupferleitungen oder Aluminium-Leitungen mit einem Querschnitt von 25mm2 sind als Funktionserdungs- oder Potentialausgleichsleitung zusätzlich blitzstromtragfähig und bieten dadurch zusätzlichen Schutz.

2. Sicherungsmaßnahmen

Sind notwendige spezielle ☞ Sicherungen aufgeführt, wie ggf. bei der Begehung besprochen - z.B. ein Gitter, das die geplante Solaranlage gegen Marderverbiss schützt oder ein diebstahlsicherer Drahtschrank für ☞ außen angebrachte Zähler, Wechselrichter oder externe Anschlüsse?

Aus den Unterlagen sollte darüber hinaus hervorgehen, ob spezielle ☞ Eigenschaften der Solarkabel Teil des Angebots sind - beispielsweise bisssichere ☞ Ummantelungen aus Kunststoff oder Stahl gegen Marderangriffe.

▶ Genauso wichtig oder noch wichtiger: Ist eine ☞ Abschaltvorrichtung für die Unterbrechung des Stromflusses im Notfall vorgesehen?

📄 Wir hoffen natürlich, dass Sie sie nie brauchen werden. Aber im Fall des Falles erleichtert die  Abschaltung  die Arbeit von Feuerwehr oder Überschwemmungshelfern erheblich. Im Sinne Ihrer ☞ Sicherheit sehr empfehlenswert.

Sind Sturznetze für die Handwerker beim Aufbau der Anlage vorgesehen?

Achten Sie darauf, dass der Solarteur seiner Verantwortung gerecht wird - was aber auch bedeutet, dass sein Betrieb es ist, der für die Sicherheit seiner ☞ Handwerker sorgt und haftbar ist.

Das Angebot sollte darüber informieren.

3. Steckverbinder und Kabel

▶ Auch zum Posten stromführender Leiter und Verbinder dürfen Sie genaue, verlässliche Informationen erwarten.

Wieder ist die Angabe von Hersteller und Typ eine Selbstverständlichkeit.
Hinzu kommen die Leitungsquerschnitte der Kabel für Gleich- und für Wechselstrom angegeben werden.

  • Achtung!

Solarkabel sind keine einfachen  Haushaltsstromkabel  wie vom Toaster zur Steckdose.
Der Gleichstrom, der vom Photovoltaikgenerator zum Wechselrichter fließt, ist stark genug, dass es speziell geschützter Kabel mit erhöhtem Leitungsquerschnitt sowie doppelter oder verstärkter Isolierung bedarf (siehe DIN im nächsten Abschnitt).

  • Sicherheit ist hier von ☞ höchster Priorität.

Fragen, die das Angebot hinsichtlich der Kabel darüber hinaus beantworten sollte: Wie werden die Kabel ☞ geführt - in Schienen, Rohren oder Kabelkanälen, ggf. auch mit witterungs- und lichtbeständigen Kabelbindern aufgebunden?

📄 Zur Erläuterung des Sprachgebrauchs: ☞ Leitungen sind offene Adern oder Litze; werden sie ummantelt, spricht man von ☞ Kabel.
In der Umgangssprache wird der Unterschied jedoch selten beachtet.

Wie lang sind die Kabel? Mit welchen Verlusten muss auf die Länge gerechnet werden?
Auch hierzu sollte das Angebot Auskunft geben.

Ein breiterer ☞ Querschnitt ist mit geringerem Verlust verbunden, aber auch teurer.
Die Preise für die Verkabelung liegen bei 1 bis 5 Euro pro laufender Meter; die breitesten Querschnitte liegen dabei am oberen Ende.

Insgesamt liegt der Anteil der Kosten für ☞ Kabel, ☞ Anschlüsse, ☞ Klemmen, ☞ Haken, ☞ Unterkonstruktion am Endpreis der PV-Anlage bei 10 bis 15%.

III. Leistungen, Formalitäten und Finanzen

1. Leistungen

▶ Natürlich muss das Angebot verdeutlichen, welche ☞ Leistungen ( = Basis-Leistungen  +  Zusatzleistungen ) der jeweilige Handwerksbetrieb zu erbringen bereit und in der Lage ist.

In einem typischen Angebot machen die  Handwerkskosten  für die Komplettmontage der Photovoltaikanlage - d.h. Gerüstaufbau und Installationsarbeiten - einen Anteil von 15% bis 20% der Gesamtkosten aus.

Bei kleineren Anlagen kostet die Montage um die 200 €/kWp.

Die PV-Anlagen-Montage - Basisleistungen

☞ An erster Stelle steht die detaillierte Liste von Handwerksleistungen ☞ im Rahmen der Montage der PV-Anlage selbst - aufgeteilt in Arbeiten auf der ☞ Gleichstromseite und Arbeiten auf der ☞ Wechselstromseite.

▶ Die Photovoltaikanlage erzeugt zunächst Gleichstrom (DC, für direct current). Erst der Wechselrichter richtet den Strom um in netzkompatiblen Wechselstrom (AC, alternating current).

Die Gleichstrom- oder ☞ DC-Seite ist dem entsprechend der Bereich der PV-Anlage von Stromgenerator ( = die verschalteten Module) bis zum Wechselrichter. Die Wechsel- oder ☞ AC-Stromseite betrifft die Strecke vom Wechselrichter bis zum Netzanschluss.

Für die gesamte Installation sollte im Angebot zugesichert werden, dass sie nach DIN-Normen durchgeführt werden:

  • darunter ☞ DIN VDE 0100-712:2016-10 “Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712 Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme”, ☞ DIN VDE 0100-443 und VDE 0185-305- 3 (Beiblatt 5) sowie ☞ DIN 0100-534.

Diese Normen legen eine Reihe von ☞ Schutzmaßnahmen fest, u.a. zum Überspannungs- und Blitzschutz oder - beispielsweise - doppelte oder verstärkte Isolierungen auf der DC-Seite.

  • ☞ VDE-AR-E 2100-712 schreibt einen Notabschalter für Photovoltaik-Anlagen vor.

  • Das – notwendige – Anbringen eines Hinweisschildes, das beispielsweise im Not-, Brand- oder Flutfall die Feuerwehr und/oder Nothelfer auf die PV-Anlage hinweist, ist in ☞ DIN 4066 beschrieben.
DC-Seite

Auf der Gleichstromseite stehen die  Einzelkomponenten  der Photovoltaikanlage und deren Montage, also:

  • die Befestigung des Trägersystems,
  • die Montage der PV-Module,
  • deren fachmännische Verschaltung,
  • die Installation des Wechselrichters – mit oder ohne Datenlogger -,
  • das Verlegen bzw. Einziehen der Kabel vom Dach zum Haustechnikraum
  • und schließlich die Verschaltung aller Komponenten der Photovoltaikanlage vor dem Wechselrichter.

Der Wechselrichter markiert die Grenze. Ab hier befinden wir uns auf der Seite der ☞ Übergabe des Stroms an Verbraucher und Netz.

AC-Seite

Auf der Wechselstromseite sollte das Angebot ☞ folgende Arbeiten umfassen:

  • Den Einbau des Einspeisezählers in den Zählerschrank, (ggf. – falls notwendig – auch eines neuen Zählerschranks),
  • das Ziehen der Kabel vom Wechselrichter zum Einspeisezähler und Anschluss,
  • schließlich den Anschluss ans Netz – bei Anlagen < 30 kWp über den Hausanschluss,
  • bei Anlagen > kWp über den vom Netzbetreiber zu benennenden Übergabepunkt.

Der Netzanschluss kann von knapp 500 € bis über 1.000 € kosten.

Zusätzliche Leistungen

▶ Sind ☞ Wanddurchbrüche nötig, ☞ Maurerarbeiten, ggf. Arbeiten ☞ am Dach selbst?
Findet sich das im Angebot wieder?

Sind ☞ Potentialausgleich, Erdung, Blitzschutz berücksichtigt?

📄 Falls nicht - und falls die Gründe dafür nicht vorher im Gespräch bei der Begehung abgeklärt worden sind -, dann sollten Sie ☞ rückfragen und um Klärung bitten.

Das Dach

▶ Große Teile der  Dachfläche  sind nach Installation der Photovoltaikanlage für viele Jahre nicht mehr zugänglich.

Wenn also ein ☞ Renovierungsbedarf für Ihr Dach absehbar ist - idealerweise sollte es alle 3 bis 5 Jahrzehnte neu eingedeckt werden -, muss die Renovierung vorgezogen werden und vor Montage der Module vonstatten gehen.

  • Daher sollten Sie auch ☞ prüfen, ob bestimmte, ggf. notwendige Arbeiten – u.a. eben am Dach – im Angebotstext ausdrücklich ausgeschlossen werden.

In diesem Fall müssten Sie sich entweder nach einem anderen Solarteur umsehen - oder (besser) nach einem zusätzlichen Fachbetrieb für Dacharbeiten (z.B. hier).

☞ Unser Rat

Ggf. ist es ratsam, mit Ihrem Steuerberater zu klären, inwieweit der (geplante) Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach die Ausgaben für eine notwendige Statik- oder Dachsanierung steuerlich günstiger stellen kann.

Ausgeschlossene Arbeiten

▶ Ausgenommen werden auch oft Wanddurchbrüche oder die danach erforderlichen Gipser-, Putz- und/oder Malerarbeiten. Falls während des Ortstermins klar geworden ist, dass diese aber notwendig sind, fragen Sie bitte zurück.

📄 Ohne eine wirtschaftliche Lösung der Zusatzarbeiten von Wand bis Dach sind die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Solarteurs möglicherweise Makulatur.

Daher, falls Handwerksleistungen an einen ☞ dritten Auftragnehmer vergeben werden müssen, bitten Sie den Solarteur, die Kosten für diese externen Arbeiten in die ☞ Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmen - schlicht, weil er sonst mit unvollständigen Zahlen arbeitet und die Berechnung Ihrer  Rendite  am Ende nicht mehr stimmt.

  • Ob der Solarteur sich darauf einlässt, ist eine andere Frage. Im äußersten Fall müssten Sie die Rechnung selbst anhand der vorliegenden Zahlen ☞ nachjustieren.
Gerüst

Bitte achten Sie auch darauf, was das Angebot zur Aufstellung des Montagegerüsts zu sagen hat: Liegt das in Ihrer Verantwortung oder in der des Fachbetriebs?

  • Achtung!

Wie bereits angesprochen: Wenn irgend möglich vermeiden Sie, sich Ihrerseits für das ☞ Gerüst, seine ☞ Aufstellung und Sicherheit verantwortlich zu machen.

☞ Lassen Sie den Fachbetrieb für die Sicherheit seiner Mitarbeiter sorgen - dessen Experten wissen am besten, was dafür zu tun ist. Eine solche Lösung ist sicherer für die ☞ Solarinstallateure - sie befinden sich damit auf gewohntem Terrain -, und zugleich für Sie selbst: Denn im anderen Fall könnten Sie in eine Haftbarkeitsfalle geraten, aus der mitunter nur schwer herauszukommen ist.

Zähler

▶ Ein weiterer unverzichtbarer Posten ist der des Zählers und seiner Position. Haben Sie noch Platz im Zählerschrank, ist es einfach.

Sie können einen ☞ Zweirichtungszähler vom Energieversorger mieten (für rund 30-50 € im Jahr) - oder einen eigenen Zähler vom Solarteur erwerben.

Letzteres ist insgesamt etwas günstiger - allerdings liegen ggf. Messfehler bei Betrieb dann Ihres Zählers  in Ihrer Verantwortung .

Haben Sie hingegen keinen offenen Platz im Zählerschrank, liegen die Alternativen etwas anders. Es hängt von den "TAB", den technischen Anschlussbedingungen Ihres Versorgnungsnetzbetreibers ab.

Dort können Ihnen Bedingungen gestellt werden, denen Sie hinsichtlich der Anbringung des Zählers folgen müssen.
Sehr häufig gilt:

  • Entweder Sie ☞ ersetzen den alten Zähler durch den vom EVU gemieteten Zweirichtungszähler,
  • oder der Solarteur liefert und montiert einen neuen ☞ Zählerschrank, in dem Sie dann den neuen, ☞ über ihn erworbenen Zähler laufen lassen.

Das macht die Sache natürlich etwas teurer.

📄 In beiden Fällen sollte der Solarteur Ihre Entscheidungsmöglichkeiten beim Ortstermin mit Ihnen ☞ besprochen haben und sich nun - ggf. in beiden Alternativen gegengerechnet - in Angebot und Wirtschaftlichkeitsberechnung wiederfinden.

2. Formalitäten und Papiere

Datenblätter

▶ Bereits mehrfach erwähnt: Die ☞ Datenblätter der angebotenen Komponenten als Teil des Angebots sind nachgerade Pflicht.

📄 In den Datenblättern können Sie einen Großteil der bisher angesprochenen notwendigen Fakten und Daten nachlesen - selbst wenn diese im Angebotstext selbst nicht explizit ausgeführt wurden.

Belegungsplan

Auch ein nachvollziehbarer ☞ Modulbelegungsplan des Daches sollte beiliegen - wenn nicht, fragen Sie zurück!

Der  Belegungsplan  ist die Grundlage Ihrer Entscheidung, ob Sie:

  • a. evtl. zusätzlich Nutzfläche mit PV-Modulen belegen wollen,
  • umgekehrt b. Modulfläche für eine spätere, möglicherweise effizientere Erweiterung einsparen möchten,
  • oder c. mehr Platz für Lauf-, Lösch- und/oder Rettungswege auf dem Dach einplanen möchten.

Darüber hinaus finden Sie so heraus, ob

  • ggf. d. Flächen fälschlich belegt werden sollen, die im Schatten liegen.

Ohne den Dachbelegungsplan für die geplante Anlage geht es nicht.

Weitere Regelungen

Das Angebot ist nur dann vollständig, wenn es auch ☞ die folgenden Fragen beantwortet.

Genehmigungen

▶ Falls ☞ Baugenehmigungen oder ☞ Genehmigungen durch den Denkmalschutz erforderlich sind, welche Hilfen bietet der Solarteur Ihnen hierzu an?

Termin und Montage

▶ Wann werden die Komponenten der Photovoltaikanlage angeliefert, wo werden sie gelagert?

Ist eine ☞ Versicherung gegen Moduldiebstahl vorgesehen - und übernimmt der Solarteur sie?

Wann soll montiert werden, ☞ wie lange dauert das?
Und damit: ☞ Zu welchem Termin ist die erste Inbetriebnahme geplant?

▶ Ist eine ☞ Einweisung für Sie vorgesehen? Falls ☞ Computer-Programme zur Anlagenüberwachung geplant sind - erläutert der Solarteur Ihnen den Umgang damit?

Die Software für Einspeisemanagement bzw. Anlagenüberwachung kostet i.d.R. ☞ ab 150 € aufwärts.

Wer meldet die PV-Anlage ☞ beim Netzbetreiber an? Üblicherweise ist es der Solarteur.

Weist er sie auch in die notwendige Anmeldung der Anlage ☞ bei der Bundesnetzagentur BNA ein?
(Dies können Sie nur persönlich erledigen; aber er sollte Ihnen erklären, wie.)

▶ Sieht das Angebot ein ☞ Abnahmeprotokoll, eine ausführliche ☞ Anlagendokumentation sowie die ☞ Funktionskontrolle der Solaranlage nach Fertigstellung vor?
Möglich ist z.B. eine Kennlinienmessung - die Messung der Leistung des Solargenerators mit einem Kennlinien-Messgerät.

📄 Schließlich, ☞ wie lang bleibt das Angebot gültig? (Üblich sind 4 bis 8 Wochen.)
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht hetzen!

Verschaltung und Planung der Strings

Eine Besonderheit innerhalb der Anlagendokumentation stellt der ☞ Plan für die Verschaltung der Solarmodule dar.

Einerseits gehört die Aufteilung der Strings und die Verschaltung mit dem Wechselrichter zu den Kernelementen der Planung.

📄 Andererseits:
Für den Solarteur bedeutet dies zusätzliche Arbeit, die sich für ihn erst nach Erteilung des Auftrags rechnet. Oft also wird er diese - eigentlich notwendigen - Mühe nachvollziehbarerweise so weit wie möglich verschieben.

Die Lösung des Dilemmas besteht darin, dass Sie die Unterlagen zur Anlagenplanung - und deren Erläuterung - spätestens zur Unterschrift des Auftrags erbitten.

3. Finanzen

▶ Zum Schluss - wenn nicht als Deckblatt vorgeschaltet - folgt die  finanzielle Seite .

Das betrifft (selbstverständlich) den Gesamtpreis der Anlage netto und brutto, von der Planung bis zur Inbetriebnahme. ☞ Ohne Preis kein Angebot!

Erfreulich - aber nicht vorauszusetzen - ist es, wenn das Angebot auch die Einzelpreise für Komponenten, Leistungen und Dokumentationen enthält.

📄 Viele Betriebe nennen statt des Gesamtpreises den ☞ Nettopreis pro kWp. Um der besseren Vergleichbarkeit willen wäre es ideal, wenn Ihre Angebote dies ebenfalls täten. Im Zweifelsfall sollten Sie den Gesamtpreis auf kWp umrechnen.

Zahlungsmodi

Auch die ☞ Zahlungsmodi müssen transparent dargestellt werden. Es hat sich eingebürgert, ☞ An-, Voraus- und Teilzahlungen zu vereinbaren.

Beispiele

In der Praxis finden sich beispielsweise folgende Regelungen:

  • Beispiel 1
    90% eine Woche vor Beginn der Montage, 10% nach Fertigstellung.
  • Beispiel 2
    95% bei Ankündigung der Modullieferung, 5% nach Inbetriebnahme.
  • Beispiel 3
    90% bei Eintreffen der Auftragsbestätigung, 10% nach der Inbetriebnahme.
Absicherung

▶ Wie soll Ihre Anzahlung abgesichert werden?

Auf dem Markt finden sich mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste, verlässlichste Lösung - diejenige, die wir empfehlen -, ist eine ☞ Anzahlungsbürgschaft, mit der Sie auf der sicheren Seite sind.

Oft kann sie Ihnen sogar der Solarteur vermitteln.

Es ist ein (weiterer) Hinweis auf die ☞ Seriosität des Fachbetriebs, wenn er eine Anzahlungsbürgschaft von sich aus vorschlägt.

  • Achtung!

☞ Keinesfalls ist es zu empfehlen, einen Anzahlungsbetrag von mehreren Tausend Euro im Voraus ohne Absicherung zu entrichten.

☞ Unser Rat

Verzichten Sie auf Vorauszahlungen ohne Absicherung!

Zusatzbeispiel

Eine ☞ besonders Gestaltung des Zahlungsmodus, die uns gut gefallen hat, da sie Fairness für beide Seiten zeigt, ist diese:

  • Beispiel 4
    10-15% zur Unterschrift des Auftrags, 35-40% Teilzahlung zum Beginn der Montage, weitere 35-40% Teilzahlung, wenn die Module geliefert werden, gefolgt von einer Schlusszahlung des Restbetrags nach 14 Tagen störungsfreiem Betrieb der Solaranlage.

Ein Solarteur, der Ihnen einen solchen Modus anbietet, hat unserer Meinung nach bereits einige Extrapunkte verdient.

Finanzierung

▶ Gleich, ob Sie die Finanzierung über Ihre ☞ Hausbank regeln oder der Solarteur es für Sie über ☞ seine Geschäftsbank tut - die Finanzierung muss lückenlos geklärt sein.

📄 Läuft die Finanzierung ☞ über den Solarteur, muss das Angebot auch hierzu alle notwendigen Daten, Laufzeit, Nominalzins, Raten und ggf. eine Zwischenfinanzierung für die Umsatzsteuer enthalten.

Auch bei der Finanzierung lohnt sich ein ☞ Angebotsvergleich.

Es empfiehlt sich, zusätzlich die Bedingungen und Kennzahlen eines Solarkredits von Ihrer Bank und anderen Banken einzuholen.

📄 Ethikbanken wie die GLS, die Umweltbank, die Ethikbank, Triodos und Tomorrow Bank kennen sich mit Solarfinanzierung aus und können Ihnen günstige Offerten machen.

Die ☞ KfW legt immer wieder Förderprodukte auf - zur Zeit (Stand: März 2024) z.B. hier -, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen können.
Deren Konditionen muss die Geschäftsbank des Solarteurs erst einmal übertreffen.

Es ist aber auch gut zu wissen, dass Hausbanken oft lieber ☞ ihre eigenen Produkte verkaufen als die der kfw-Bank. Daher können auch Solarfinanzierungen sich erheblich unterscheiden.

Versicherungen und Ausgleichszahlung

▶ Erwähnt das Angebot Versicherungen? Empfehlenswert sind:

  • a. eine Montageversicherung (übernimmt oft der Solarteur),
  • b. u.U. eine Diebstahlversicherung,
  • c. die Betreiberhaftpflicht
  • d. eine – besonders sinnvolle – Allgefahrenversicherung, die Sie vor Ertragsausfällen schützt.

Einen Vergleich von PV-Versicherungen finden Sie
auch bei uns: Hier.

Und wieder liegt, zusätzlich zum Angebot des Solarteurs, der von diesem unabhängige Vergleich nahe.

Ausgleichszahlungen

▶ Unbedingt sollte das Angebot eine ☞ Regelung für den Fall enthalten, dass der montierende Betrieb den  Termin der Fertigstellung  nicht einhält.

Eine Möglichkeit ist:

  • e. die entsprechende Ausfallversicherung.

Bei ☞ einigen Handwerksbetrieben müssen Sie eine solche Regelung erst erfragen.

📄 Gleichwohl muss Folgendes geklärt werden:
Falls durch die ☞ Verzögerung der Inbetriebnahme Solarerträge verloren gehen - soll für die ausgefallenen Einnahmen ein ☞ Ausgleich gezahlt werden?

📄 Wenn ja, von wem - vom Solarteur oder von einer ☞ Ausfallversicherung?
Falls Letzteres: Ist es seine Versicherung, die in solchen Fällen haftet (das ist üblich), oder müssen Sie selbst eine Ausfallversicherung abschließen?

📄 Und wenn auch dies - enthält das Angebot eine Vermittlung der entsprechenden Versicherung?

Zur Ausgleichszahlung: Wie wird ☞ ihre Höhe berechnet?
Soll der Ausgleich in Höhe einer ☞ Pauschale oder aufgrund einer ☞ Berechnung beziffert werden?

☞ Unser Rat

Auf eine befriedigende Regelung, die Ihre möglichen ☞ Ausfälle abdeckt - und genau hierdurch den Anbieter stark motiviert, den vereinbarten Termin einzuhalten -, sollten Sie keinesfalls verzichten.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wie steht das Angebot im Marktumfeld da?

Einen kurzen Überblick über Preise und gegenwärtige Möglichkeiten erhalten Sie:

  • anhand der im Angebotsvergleich angeforderten ☞ Vergleichsangebote,
  • anhand ☞ der Vergleichsberechnung in unserem Photovoltaik-Rechner (mit sofortiger Ausgabe des Online-Ergebnisse: hier!)
  • und ggf. anhand des Gegenchecks bereits bestehender Angebote (hier).

Mit diesen Informationen haben Sie einen ganz guten Eindruck vom Marktumfeld.

📄 Dem gegenüber stehen die Zahlen des Angebots: ☞ Kosten, ☞ Nennleistung, ☞ Performance Ratio und ☞ Leistungstoleranz. Jetzt können Sie in Etwa abschätzen, ob sich die Ertrags- und Renditeerwartungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot in einem realistischen Rahmen bewegen.

Die Zahl, die hier am Ende steht, ist eines der ☞ stärksten Entscheidungskriterien.

Ihre Entscheidung sollte jedoch nicht nur vom Preis abhängen, sondern, wie bisher gezeigt, auch von vielen anderen Faktoren: Neben den Kosten an erster Stelle von der begründet zu erwartenden ☞ Verlässlichkeit von Monteur, Material und Ertrag.

Fazit: Die Vollständigkeit des Angebots

▶ Vollständig ist ein Photovoltaik-Angebot, wenn es alle ☞ Details enthält, die Ihnen direkt oder indirekt Auskunft über ☞ Qualität von Arbeit und Material, ☞ Zuverlässigkeit und ☞ Quantitäten der Solarstromerzeugung sowie der ☞ Weiterverwendung des Solarstroms und den voraussichtlichen ☞ Ertrag der Anlage im  Verhältnis  zur ☞ Investition geben.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, welche Informationen zu diesen Details gehören, gelegentlich etwas auseinander. Und ☞ nicht jedes der Angebote, die Sie erhalten, enthält tatsächlich auch sämtliche auf dieser Seite genannten Punkte.

📄 Beispielsweise verzichten manche Anbieter auf eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung - andere geben sie nur mündlich ab.
Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass das ☞ Angebot als solches mangelhaft ist oder gar die ☞ Ausführung durch den anbietenden Fachbetrieb zu wünschen übrig lassen wird.

Der Grund ist: Auch der Solarteur muss mit seiner ☞ Zeit kalkulieren - und mir ist es allemal lieber, wenn er gute Arbeit liefert, auch wenn das Angebot etwas knapp gehalten wird.

Trotzdem - in  unvollständigen Angeboten  fehlt etwas.

In diesen Fällen würde ich empfehlen, dass Sie bei Ihrem Ansprechpartner rückfragen und ihn bitten, die Lücken zu ergänzen.

Rückfragen

▶ Sie müssen aber wissen, dass manche Solarteure - und die derzeitige ☞ gute Auftragslage erlaubt ihnen das - ☞ aus  Geschäftsraison  ihre Kunden ☞ aussieben.

📄 Ein Kunde, der zeitraubende Schwierigkeiten zu machen verspricht, etwa - ich übertreibe, um es zu verdeutlichen - durch gesundes Halbwissen oder übertrieben harte Verhandlungen, wird nicht von allen Experten gern gesehen.

Als Kunde sind Sie König - in diesem Fall aber gewissermaßen in einer Wahlmonarchie, in welcher der König auch einmal abgewählt werden kann.

📄 Für den Handwerksbetrieb besteht immer die Gefahr, dass ☞ unbesprochene Nachbesserungen gefordert oder ☞ Schlusszahlungen zurückgehalten werden - während der Solarteur mit Materialien und Arbeit schon in Vorleistung gegangen ist.
Das erklärt seine Vorsicht.

Es gilt, bei Ihren Rückfragen Ihr eigenes ☞ Interesse nicht zu vergessen, sie aber klug und rücksichtsvoll zu stellen.

Selbstverständlich muss der Solarteur genauso wie Sie selbst dafür sorgen, dass der ☞ gute Informationsfluss in beide Richtungen gewahrt bleibt.

Besser ist die  Transparenz im Vorfeld  als Beschwerden im Nachhinein.

Gerade, um im Beispiel zu bleiben, die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt ganz klar in Ihrem Interesse.

Selbst für den unwirschesten aller Handwerker wird es nachvollziehbar sein, wenn Sie hier um ausführliche Aufklärung bitten.

☞ Unser Rat

Wenn sonst nichts gegen die Auswahl eines bestimmten Betriebs spricht, empfiehlt es sich, ggf. schmerzhaft fehlenden Angaben im Angebot nachträglich zu erfragen.

Hier geht's noch einmal zum → Angebotsvergleich.

☞ Im nächsten Teil dieses Leitfadens folgt der letzte, entscheidende Schritt - die Bewertung der Angebote selbst.

Checkliste: So prüfen Sie effizient Ihre Angebote auf Vollständigkeit

Angebotsvollständigkeit 1

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.1

Angebotsvollständigkeit 2

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.2

Angebotsvollständigkeit 3

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.3

Angebotsvollständigkeit 4

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.4

Angebotsvollständigkeit 5

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.5

Angebotsvollständigkeit 6

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.6

Angebotsvollständigkeit 7

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.7

Angebotsvollständigkeit 8

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.8

Checkliste: Prüfung der Photovoltaik-Angebote auf Vollständigkeit

Unser Rat

Grafik: Informationen des Solarteurs

Vergleichen Sie anhand der ☞ folgenden Checkliste, ob Ihre Angebote ggf. Lücken lassen.
Einfach abhaken - falls etwas fehlt, sollten Sie beim Anbieter zurückfragen.

[PDF] Checkliste zum Download:
Ist das Angebot komplett?

Hauptkomponenten: Angaben zu PV-Modulen, Wechselrichtern, ggf. Solarspeicher
Nebenkomponenten: Montagesystem, Solarkabel, Sicherungen.
Leistungen: Basis- und zusätzliche Handwerksleistungen, ausgeschlossene Leistungen.
Formelles und Finanzen: Datenblätter, Termine, Belegungsplan, Preise, ggf. Finanzierung, Versicherungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung.

📋 Sie können die Checkliste frei herunterladen. Bezahlen Sie einfach, was Sie für richtig halten.
Übrigens freuen wir uns auch über ein Feedback, z.B. auf Facebook, Twitter oder Pinterest!

Was finden Sie hier?

Was ist hier gemeint, wenn von "Angebot" die Rede ist?

Die Theorie ...

Hier ist durchgängig von  Angeboten  die Rede, da es sich umgangssprachlich so eingebürgert hat.
In der Theorie ist es allerdings nicht so einfach.

Angebote: Was sagt das Recht?

Nach ☞ BGB §§ 145 bis 150 zeichnet sich ein Angebot u.a. dadurch aus, dass es ...

  • verbindlich ist,
  • i.d.R. kostenlos,
  • aber einzelne Arbeitsschritte und Materialien nicht auflisten muss bzw.,
  • wenn aufgelistet, nicht mit Einzelpreisen versieht.

Ohne Liste der Arbeitsschritte und Materialien ist das Angebot kaum vergleichbar. Für unsere Zwecke ist es wenig sinnvoll.

Eine geeignete Alternative könnte der Kostenvoranschlag sein.

Kostenvoranschlag: Was sagt das Recht?

Der Kostenvoranschlag enthält nach §§ 650 und 632 Absatz 3 BGB zwar eine ☞ fachmännische Einschätzung von Arbeitsschritten, Material, Menge und Zeitaufwand in einer detailliert bepreisten Liste.
Leider ist er wiederum ☞ nicht verbindlich. Was wiederum an seinem Sinn zweifeln lässt.

Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit: den garantierten Kostenvoranschlag.

Der "garantierte Kostenvoranschlag": Was sagt das Recht?

▶ Der garantierte Kostenvoranschlag scheint das Beste aus beiden Welten - Angebot und Kostenvoranschlag - zu enthalten.
Er bringt Ihnen ☞ alle Angaben des einfachen Kostenvoranschlags, ist aber ☞ verbindlich wie das Angebot.

Nachteile des garantierten Kostenvoranschlags

Damit es wieder etwas komplizierter wird, gilt auch beim garantierten Kostenvoranschlag eine kleine - oder nicht so kleine - Einschränkung.

Die Überschreitung der vorbeanschlagten Kosten bis zu 20% in der Endabrechnung ist legitim, wenn durch Mehreinsatz an Arbeit oder Material gerechtfertigt - allerdings bedarf die Überschreitung der Zustimmung des Auftraggebers.

Als Kunde können Sie bei einer solchen Überschreitung vom Vertrag zurücktreten - müssen dann aber die bereits geleistete Arbeit und gelieferte Ware anteilig bezahlen.

Auch der "garantierte Kostenvoranschlag" hat also seine Tücken.

Möglicherweise wird es in dem Fall gar nicht so leicht, einen Solarfachbetrieb zu finden, der die halbe, angefangene Arbeit für Sie so zu Ende bringt:

  • dass am Schluss das Konzept gewahrt bleibt
  • und der ursprüngliche Kostenrahmen beachtet wird.

So schnell kann man - theoretisch - in eine schwierige Situation geraten.

Zum Glück spielt das in der Praxis weniger eine Rolle.
Warum?

In der Praxis

Das Bisherige zusammengefasst:

Idealerweise möchten Sie einen ☞ garantierten, detaillierten und dadurch vergleichbaren, ☞ kostenlosen, für Sie ☞ unverbindlichen Kostenvoranschlag mit einem ☞ ausreichenden Gültigkeitszeitraum, so dass Sie ☞ Zeit für Ihre Entscheidung haben, der aber ☞ bei Annahme für den Anbieter die ☞ Verbindlichkeit eines Angebots besitzt.

Hier die gute Nachricht: Genau so hat es sich eingebürgert.

▶ Diese "Angebote" sind oft in hohem Maße ☞ detailliert. Leider wiederum mit einer Ausnahme.

In der Regel sind die einzelnen Positionen dann ☞ nicht mit Preisen versehen.
Meist bleibt es bei der Zusammenfassung in einem Gesamtpreis.

Von  dieser Art  Angebot ist hier die Rede. Nicht jeder Fachbetrieb hält sich an diesen Usus, das ändert aber nichts daran, dass er inzwischen als Standard gelten kann.

Sie müssen vor der Vollständigkeitsprüfung erst noch
Angebote einholen? ☞ Bitte hier entlang!

Die Prüfung Ihrer Solar-Angebote:
Werte, Positionen, Kriterien - was bedeuten sie,
sind sie vollständig?

von Stefan Finke

Teil IV unseres 5-schrittigen Leitfadens zum PV-Angebotsvergleich

Der Solarteur informiert

▶ Bisher haben Sie den ☞ PV-Angebotsvergleich angefordert (Teil I); die Solarteure - oder ihre Fachvertreter - sind ☞ für die Begehung zum Ortstermin gekommen - und mit Koffern voller ☞ Informationen über Ihr Projekt wieder gegangen (Teil II); Sie Ihrerseits haben geprüft, ob Sie bereits einen oder mehrere Solar-Fachbetriebe ☞ aussortieren mussten (Teil III dieses Leitfadens).

Nun liegen Ihnen die Angebote vor.
In ☞ Teil V gilt es, Ihre Auswahl zu treffen.

📄 Im nächsten Schritt werden wir Ihnen hierfür ein einfaches, aber effizientes ☞ Beurteilungstool zur Verfügung stellen, das es Ihnen ermöglicht, den Vergleich und damit die endgültige Auswahl einfach und zeitsparend zu erledigen.

Bevor es allerdings ans Vergleichen selbst geht, müssen die Angebote erst einmal vergleichbar gemacht werden.

Am effizientesten gelingt Ihnen dies, indem Sie sie auf  Nachvollziehbarkeit  und  Vollständigkeit  hin durchsehen - und, falls Sie Lücken feststellen, durch gezielte Rückfragen an die Anbieter für die gewünschte Vollständigkeit sorgen.

Diese Seite hilft Ihnen dabei. Sie führt Sie durch die einzelnen Posten der Angebote, nennt die Kosten im Gefüge der Anlage, erläutert, wozu sie gut sind, und welches Gewicht Sie ihnen beimessen sollten.

📋  Für Ihre schnelle,  effiziente Prüfung  der Vollständigkeit des Angebots haben wir aber auch wieder eine Checkliste für Sie vorbereitet.
Sie können sie am Ende der Seite herunterladen.

Mit diesen Hilfestellungen können Sie im nächsten Schritt rasch und einfach entscheiden, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und zu welchen Kriterien Sie noch fehlende Informationen ☞ nachfordern möchten.

Teil IV ist in drei Kapitel gegliedert:

Was das Angebot über die Komponenten aussagen sollte

Zur Vollständigkeit eines Angebots für Photovoltaikanlagen gehört, dass es jede einzelne Komponente aufführt. Einfach nur 1 Stück Photovoltaikanlage, versehen mit einem Endpreis, von dem Sie nicht wissen, wo er hergenommen wurde bzw. wie er zustande gekommen ist - das reicht nicht.
Ist aber, wie man fairerweise dazu sagen muss, auch längst ☞ nicht mehr üblich.

▶ Einzelne Komponenten aufzuführen, das heißt auch: Das Angebot sollte für jede einzelne Position eine genaue, unverwechselbare Bezeichnung angeben.

Mit anderen Worten: ☞ Marke, ☞ Modell, ☞ Typenbezeichnung, ggf. ☞ Versionsnummer und ☞ Stückzahl - das sollte das Angebot schon enthalten.

Außerdem sollten zu allen Bauteilen entsprechende ☞ Datenblätter beiliegen - wenn schon das Angebot nicht die erforderlichen Kennzahlen nennt, so sollten Sie sie doch im Datenblatt finden können.

Zuletzt brauchen Sie einen nachvollziehbaren ☞ Belegungsplan für Ihr Dach, i.d.R. als Grafik oder Schemazeichnung.

Zertifikate und Gütezeichen

▶ Für alle einzelnen Komponenten wie für die Gesamtanlage gilt: Werden ☞ Zertifikate genannt - wie z.B. das RAL-Gütezeichen GZ 966, der Photovoltaik-Anlagenpass des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW e.V. oder das Gütezeichen des TÜV?
Dies wären schwerwiegende Hinweise auf gesteigerte ☞ Qualität der ausgewählten Komponenten.

I. Zu den Hauptkomponenten - Module und Wechselrichter

1. Module

Leistung

▶ Bei PV-Modulen sollte über die in der Aufklapp-Box oben genannten Einzelheiten hinaus, die für alle Komponenten gelten, die ☞ Nennleistung in kWp (Kilowatt peak) genannt werden - das ist die Stromerzeugung unter den Normbedingungen des ☞ Standardtests STC (für "Standard Test Conditions").

Daneben die Leistungstoleranz (Abweichung von der Nennleistung) in Prozent; typisch sind ± 3%.

Hinzu kommt die ☞ Performance Ratio, das Verhältnis von idealem Soll-Ertrag (unter Standardtest-Bedingungen) und tatsächlichem Ist-Ertrag - in einem Wort: Die  Effizienz  der PV-Anlage.

Ein Qualitätsfaktor von 80% ± 5 ist durchschnittlich; sehr gute Systeme erreichen um die 90%.

Zelltypen, Preise

Eine Selbstverständlichkeit ist die ☞ Angabe des Zelltyps:

  • Dickschicht polykristallin,
  • Dickschicht monokristallin
  • oder Dünnschicht.
  • Darunter – meistens – amorphes Silizium (a-Si),
  • oft aber auch Mischzellen: wie z.B. Cadmium-Tellurid (CdTe)
  • oder Kupfer-Indium-[Gallium-]Diselenid (CIS/CIGS-Zellen).
  • Außerdem möglich: mikromorphe Zellen/Module
  • oder – seltener – kristallines Silizium auf Glas (CSG)

Die Kosten für die Module machen 40-50% der Anlagenkosten aus; für kristalline Photovoltaikmodule liegen sie - Stand Frühjahr 2024 - bei 320 bis 800 €/kWp, für Dünnschichtmodule bei 250 bis 500 €/kWp.

Hersteller

▶ Die Liste namhafter ☞ Hersteller von PV-Modulen ist lang. Den größten Teil des Marktes in Deutschland machen asiatische und deutsche Hersteller aus - wobei, das ist interessant, auch deutsche Hersteller ihre Produkte ☞ in Asien fertigen lassen.
An der  Qualität  ändert das in der Regel nichts.

Module chinesischer Qualität stehen denen europäischer Fertigung i.d.R. in nichts mehr nach. Dabei sind deutsche Hersteller allerdings oft ☞ bis zu 30% teurer - bei vergleichbarer Technik.

Mit anderen Worten: Es ☞ muss heute also kein Modul mehr ☞ aus europäischer Fertigung sein.

▶ Achten Sie aber darauf, dass der Hersteller Ihrer Module den ☞ Gerichtsstand Deutschland akzeptiert.

Sie werden es wahrscheinlich nicht brauchen - aber falls doch, ist Nördlingen eben doch etwas näher als Chengdu.

⚠  Ein weiteres kurzes Wort zur Warnung.

Bei Herstellern, die sich mit - oft interessant klingenden - Billigangeboten in den Markt drängen, können Sie leider nicht immer sicher sein, dass sie in wenigen Jahren noch existieren und ihre ☞ Garantieverpflichtungen erfüllen können.

Das muss nicht heißen, dass alle unbekannten Hersteller mit unschlagbaren Preisen automatisch schlecht wären.

  • Die Entscheidung auf ein einzelnes Detail zu bauen, ist nicht, was ich empfehle. Die Entscheidung muss immer aus dem Gesamtpaket heraus fallen.

Ich möchte an dieser Stelle bloß dazu raten, das  Risiko eines Garantieausfalls  als ☞ eines von mehreren Kriterien in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen.

Weitere Angaben

▶ Eine Angabe der ☞ gewährten Garantie darf nicht fehlen - häufig gilt eine Produktgarantie von 10 Jahren oder eine Leistungsgarantie für 90% der Nennleistung der Solarmodule 10 Jahre und für 80% der Nennleistung 20 oder sogar 25 Jahre lang.

Achten Sie auch auf die Zeiten der gesetzlichen ☞ Gewährleistung - sowohl für die Anlagen-Komponenten als auch für Montage und Handwerksdienstleistungen.

▶ Wenn die Module umfirmiert wurden - ein gängiges Verfahren - sollte auch der ☞ Originalhersteller ("OEM") genannt werden.

Darüber hinaus ist zwar nicht Pflicht, aber wünschenswert die sogenannte ☞ "Flashliste", d.h. eine Liste der  Leistungsdaten  der Module.

Liegt sie noch nicht bei, sollte ihr Vorliegen - schriftlich - spätestens zur Anlieferung der Module zugesichert werden.

2. Wechselrichter

Leistung und Wirkungsgrad

▶ Auch der angebotene Wechselrichter erfordert die Angabe der ☞ Nennleistung, außerdem der ☞ maximalen AC/DC-Leistung (gemeint ist das Verhältnis von einkommendem Gleich- und ausgehendem Wechselstrom).

Außerdem sollte das Angebot den ☞ Wirkungsgrad des Wechselrichters angeben.

Sie können Werte von bis zu 98% erwarten, d.h. im Prozess der Wandlung von Gleichstrom zu Wechselstrom - das ist die Arbeit des Wechselrichters - kostet ca. 2% des Stroms.

📄 Achten Sie darauf, dass nicht der Spitzenwirkungsgrad genannt wird, sondern der  Europäische Wirkungsgrad  ( = Wirkungsgrad unter gemittelten europäischen Wetterbedingungen), in Abgrenzung zum "kalifornischen Wirkungsgrad", der eher die Bedingungen südlicherer Länder heranzieht.

Wie wird der Wechselrichter sowohl ☞ eingangsseitig als auch ☞ ausgangsseitig gegen Überspannung geschützt? Ggf. ist ein spezielles Überspannungsschutzgerät erforderlich.

Zertifikate und Garantien

Zertifizierungen sind oft ☞ mühsam und teuer. Die zertifizierenden Betriebe unterwerfen sich ☞ kontrollierten Abläufen, ☞ Evaluationen und ☞ Optimierungsprozessen.

Die auf diese Art erworbenen ☞ Zertifikate sind ebenso aussagekräftig wie in Teil III dieses Leitfadens, über Solarteure, für die Zertifizierungen der anbietenden Fachbetriebe selbst beschrieben.

Da Wechselrichter i.d.R. nach rund 15 Jahren ausgetauscht werden müssen, werden hierfür allerdings kaum langjährige Garantien gegeben.

📄 Es empfiehlt sich der Abschluss einer  Garantieverlängerung  oder sogar einer herstellerunabhängigen Garantie (einen guten Ruf in der Branche genießt die "SequPlus PV Energie" - https://www.wechselrichter-garantie.de). Evtl. bietet Ihr Solarteur eine solche zusätzliche Garantievereinbarung sogar von sich aus an - das ist nicht zwingend, aber wenn er es tut, können Sie es als zusätzliches Plus bewerten. Dieser Solarteur hat offensichtlich Ihr Interesse im Sinn.

Hersteller, Preise

▶ Namhafte Hersteller von Wechselrichtern mit ☞ Markenqualität, der Sie i.d.R. vertrauen können, sind in Deutschland SMA, Siemens, Danfoss, Conergy und Fronius (Stand Frühjahr 2024).

Die durchschnittlichen Kosten von Wechselrichtern machen ca. 15-20% der Anlagenkosten aus. Sie liegen - im Frühjahr 2024 - bei ± 200 €/kW.

Schlupflöcher

Enthält das Angebot Schlupflöcher wie die folgenden?

  • “Wechselrichter SMA,  1 Stück “, ohne dass gesagt wird, welcher.
  • “Wechselrichter SMA Sunny Hightower Peak 3  nach Verfügbarkeit “, wobei unklar bleibt, was passiert, wenn die “Verfügbarkeit” nicht gegeben ist.
  • “Oder  vergleichbar ” etc.

Vielleicht ist es nicht einmal böse gemeint, aber grundsätzlich sind solche Formulierungen dazu angetan, Sie aufs Glatteis zu führen. Sie sollten sie ☞ nicht gelten lassen.

  • Dasselbe gilt natürlich nicht nur für Wechselrichter, sondern z.B. auch für für nicht näher bezeichnete Montagesysteme – à la “1 Montagesystem, verzinkt” -, Module – “24 Stück” – etc.

Wenn Sie insgesamt den Eindruck haben, dass das Angebot die Mühe lohnt, können Sie zurückfragen und um Nachbesserung bzw. Präzisierung bitten.

Bleibt der Anbieter auch dann noch bei seinen Ausweich-Formulierungen, sollten Sie das eher als schlechtes Zeichen werten.

3. Fallweise: Der Solarstromspeicher

Funktion und Zweck

▶ Ist eine  PV-Batterie  Teil der Anlage, gehört sie ebenfalls in die Kategorie der Hauptkomponenten - mit dem Unterschied, dass die Photovoltaik-Installation sie nicht braucht, um ihrer ☞ grundsätzlichen Funktion zu genügen, nämlich Solarstrom zu erzeugen.

Trotzdem ist sie mitunter ☞ notwendiger Teil der PV-Installation, damit diese ihren erwünschten Zweck erreicht.

📄 Mehr über Zwecke und Sinn von Solarstromspeichern finden Sie in Teil II dieses Leitfadens, zur Beratung beim Ortstermin.

Das Angebot sollte in Bezug auf Solarstromspeicher den beim Ortstermin diskutierten Zweck widerspiegeln.

Kennzahlen zum Solarstromspeicher
Die Nennkapazität

▶ Neben den oben angesprochenen allgemeinen Angaben - Marke, Modell, Typ, Versionsnummer, Datenblätter des angebotenen Akkus - muss das Angebot zunächst die ☞ Nennkapazität in kWh enthalten.

Sie bezeichnet die Energie, welche im voll geladenen Akku  maximal gespeichert  werden kann.

📄 Für den privaten Bereich gilt die ☞ Faustformel pro MWh Jahresverbrauch 1 kWh Speicher.

Entladetiefe, Nutzkapazität

Allerdings handelt es sich bei der Nennkapazität nur um einen theoretischen Wert, der die mögliche ☞ Entladetiefe nicht berücksichtigt.

📄 Entladetiefe: Die ☞ weitestgehend mögliche Entladung des Speichers, ohne ihn zu beschädigen und seine  Lebensdauer  zu verkürzen.

Typische Entladetiefen für Bleibatterien liegen bei 55 bis 60%, für Redox-Flow-Speicher ( = "Flussbatterien" oder "Nasszellen" ) bei 80%, für Lithium-Ionen-Akkus bei 80 bis über 90%.

Im praktischen Betrieb ist die real zur Verfügung stehende Kapazität der Batterie, die ☞ Nutzkapazität interessanter.

Sie sollte daher im Angebot genannt werden.

Wirkungsgrad, Vollzyklenanzahl

▶ Zwischen Aufladen und Entladen gehen, so will es die Physik, unweigerlich geringe Mengen an Energie verloren. Das Verhältnis zwischen beidem, zwischen Auf- und Entladung wird im ☞ Wirkungsgrad festgehalten, der ebenfalls ins Angebot gehört.

Typische Wirkungsgrade sind:

  • für Blei-Akkumulatoren: bis 85%,
  • für (die selteneren) Redox-Flow-Speicher: ab 70%,
  • Lithium-Ionen-Batterien: bis zu 95%.

Schließlich ist noch entscheidend für die Lebensdauer von Stromspeichern die Anzahl möglicher Be- und Entladungen: Die ☞ Vollzyklenanzahl.

Hersteller

▶ Auf dem Markt der  Hersteller  von Solarstromspeichern finden sich viele Akteure, die meisten kennt man aus der Solar- oder der Batteriebranche, aber einige sind auch darunter, von denen man es nicht auf Anhieb erwartet - z.B. ☞ Mercedes Benz und ☞ BMW.

Spätestens allerdings, wenn als nächster Auto-(und Solar-)Hersteller ☞ Tesla genannt wird, ist die Verbindung klar.

Elektroautos sind auf effiziente Akkumulatoren angewiesen; die Neben-Verwendung der einmal entwickelten Akkus als Solar- und Heimspeicher liegt nahe.

☞ Deutsche Autobauer investieren derzeit mehrere Milliarden Euro in die Entwicklung haltbarer, kostengünstiger Batterien, die auch höheren Ansprüchen genügen.
Die Belieferung des Solarmarkts mit ihren Errungenschaften hilft einerseits den Photovoltaik-Bauherren. Andererseits hilft es den Herstellern selbst, ihre Investitionskosten wieder einzuspielen.

🌱  Wer sagt, dass klimabewusstes Wirtschaften sich nicht lohnt?

Entsprechend der Bandbreite der Hersteller sind die Kosten für Solarstromspeicher breit gestaffelt.

Für typische Photovoltaikanlagen, wie sie auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden, liegen die  Kosten für Photovoltaikspeicher  - im Frühjahr 2024 - bei 6.000 bis 10.000 Euro.

Das Nähere hängt vom Speichertyp und der ☞ Gesamtkapazität ( = Nutzkapazität  ×  Vollzyklenanzahl ) ab.

Solarstromspeicher-Kosten 2020

▶ Zusätzlich zum Verkaufspreis ist es interessant, die Kosten mit der ☞ Anzahl der nutzbaren kWh über die gesamte Lebensdauer der Solarbatterie ins Verhältnis zu setzen.
Je höher die Gesamtkapazität, desto geringer der Preis pro Kilowattstunde.

Die Preise können, je nach Größe des Speichersystems von 900 €/kWh bis zu 1.800 €/kWh reichen - d.h. die Spannweite beträgt ganze 100%.

  • An dieser Stelle ist der Preisvergleich zwischen den verschiedenen Herstellern, Systemen und Anbietern besonders lohnenswert.

☞ Unser Rat

Fragen Sie ruhig zurück. Bei jeder Position im Angebot, bei den Kosten des Batteriespeichers jedoch besonders, gilt: Alle im Angebot angegebenen Kennzahlen sollten auf Nachfrage gut  begründbar  sein.

II. Die Nebenkomponenten - Befestigung, Sicherung, Kabel

1. Das Montagesystem

▶ Das Montagesystem gehört zwar nicht gerade zu den stromproduzierenden Hauptkomponenten - ist aber trotzdem nicht zu vernachlässigen. Ohne eine angemessene Unterkonstruktion wären die  Paneele  auf Ihrem Dach nach kurzer Weile nur noch flatternde Siliziumfahnen im Wind.

Wie also werden sie befestigt?

Ein- oder zweilagige Befestigung

Zuerst einmal sollte die Frage beantwortet werden, ob das Befestigungssystem:

  • a. auf eine einlagigen Befestigung oder
  • b. auf eine Kreuzschienenmontage gestützt werden soll.
Einlagige Befestigungen

Bei der ☞ ersteren, der einlagigen Befestigung, handelt es sich um meist um ☞ parallel geführte, einfache vertikale Montageprofile, die zwar weniger stabil sind, enger am Dach entlang geführt werden und die Module mit geringerer Hinterlüftung versorgen.

Dafür ist dies die kostengünstigere Variante.

Kreuzschienenmontage

▶ Bei der ☞ letzteren, der Kreuzschienenmontage, wird senkrecht zur ersten Lage von Streben eine zweite Lage montiert, wodurch eine höhere Binnenstabilität des Befestigungssystems erreicht wird.

Die Module werden offener hinterlüftet und eventuelle Dach-Unebenheiten können besser ausgeglichen werden.

Dafür ist diese Art der Montage ☞ kostenintensiver.

Allerdings werden die Dachhaken einlagiger Systeme oft in ☞ kürzeren Abständen gesetzt - so dass hinsichtlich der Stabilität ein gewisser Ausgleich gegeben ist.

📄 Welche Befestigungssysteme im Einzelnen für die  standsichere Belastbarkeit  durch Wind und Schnee ☞ welche Befestigungspunkte brauchen, ist i.d.R. in der ☞ Herstellerdokumentation an den Solarteur dokumentiert.

Dem Angebot sollte ein ☞ Datenblatt zum Montagesystem beiliegen, aus dem auch seine statische Belastbarkeit - nicht nur für die die PV-Anlage selbst, sondern auch für starke Wind- und Schneelasten hervorgeht.

▶ Wird die Befestigung laut Angebot ☞ gemäß Dacheindeckung und Witterungsbeständigkeit durchgeführt?

Aus welchem ☞ Material sind die Profile gefertigt - Alu oder Edelstahl?

Selbstverständlich sollte das Angebot auch wieder ☞ Hersteller und ☞ Typ des Montagegestells benennen.

In der Regel werden für das Montagesystem ± 100 bis 150 €/kWp angesetzt.

Dachhaken

▶ Befestigt werden die Streben mit ☞ Dachhaken - das Angebot sollte ausführen, welche und wie viele davon verbaut werden.

Sinnvoll ist auch hier eine Erwähnung des ☞ Materials / des  Rostschutzes : Sind die Dachhaken ☞ verzinkt oder (vorzugsweise) aus ☞ Edelstahl?

Modulklemmen

▶ Hier gilt dasselbe wie für die Dachhaken.

Die ☞ Klemmen befestigen die Module am Montagesystem. Auch sie sind Wind, Witterung, der Hitze hinter den Modulen und deren Gewicht ausgesetzt.

Dauerhafte Stabilität und ☞ Belastbarkeit sind hier wesentlich.

Das Angebot sollte Anzahl, Ausführung, Material und Rostschutz aufschlüsseln.

Statik des Gebäudes

▶ Sichert der Solarteur im Angebot zu, die Montage nach ☞ Deutscher Industrienorm durchzuführen?

  • Die DIN 1055 regelt zulässige Einwirkungen auf das  Tragwerk  des Gebäudes.
Einbindung des Montagesystems in den Potentialausgleich

⚡ Wird die Unterkonstruktion aus Metall in den ☞ Potentialausgleich des Gebäudes integriert?
16mm2-Kupferleitungen oder Aluminium-Leitungen mit einem Querschnitt von 25mm2 sind als Funktionserdungs- oder Potentialausgleichsleitung zusätzlich blitzstromtragfähig und bieten dadurch zusätzlichen Schutz.

2. Sicherungsmaßnahmen

Sind notwendige spezielle ☞ Sicherungen aufgeführt, wie ggf. bei der Begehung besprochen - z.B. ein Gitter, das die geplante Solaranlage gegen Marderverbiss schützt oder ein diebstahlsicherer Drahtschrank für ☞ außen angebrachte Zähler, Wechselrichter oder externe Anschlüsse?

Aus den Unterlagen sollte darüber hinaus hervorgehen, ob spezielle ☞ Eigenschaften der Solarkabel Teil des Angebots sind - beispielsweise bisssichere ☞ Ummantelungen aus Kunststoff oder Stahl gegen Marderangriffe.

▶ Genauso wichtig oder noch wichtiger: Ist eine ☞ Abschaltvorrichtung für die Unterbrechung des Stromflusses im Notfall vorgesehen?

📄 Wir hoffen natürlich, dass Sie sie nie brauchen werden. Aber im Fall des Falles erleichtert die  Abschaltung  die Arbeit von Feuerwehr oder Überschwemmungshelfern erheblich. Im Sinne Ihrer ☞ Sicherheit sehr empfehlenswert.

Sind Sturznetze für die Handwerker beim Aufbau der Anlage vorgesehen?

Achten Sie darauf, dass der Solarteur seiner Verantwortung gerecht wird - was aber auch bedeutet, dass sein Betrieb es ist, der für die Sicherheit seiner ☞ Handwerker sorgt und haftbar ist.

Das Angebot sollte darüber informieren.

3. Steckverbinder und Kabel

▶ Auch zum Posten stromführender Leiter und Verbinder dürfen Sie genaue, verlässliche Informationen erwarten.

Wieder ist die Angabe von Hersteller und Typ eine Selbstverständlichkeit.
Hinzu kommen die Leitungsquerschnitte der Kabel für Gleich- und für Wechselstrom angegeben werden.

  • Achtung!

Solarkabel sind keine einfachen  Haushaltsstromkabel  wie vom Toaster zur Steckdose.
Der Gleichstrom, der vom Photovoltaikgenerator zum Wechselrichter fließt, ist stark genug, dass es speziell geschützter Kabel mit erhöhtem Leitungsquerschnitt sowie doppelter oder verstärkter Isolierung bedarf (siehe DIN im nächsten Abschnitt).

  • Sicherheit ist hier von ☞ höchster Priorität.

Fragen, die das Angebot hinsichtlich der Kabel darüber hinaus beantworten sollte: Wie werden die Kabel ☞ geführt - in Schienen, Rohren oder Kabelkanälen, ggf. auch mit witterungs- und lichtbeständigen Kabelbindern aufgebunden?

📄 Zur Erläuterung des Sprachgebrauchs: ☞ Leitungen sind offene Adern oder Litze; werden sie ummantelt, spricht man von ☞ Kabel.
In der Umgangssprache wird der Unterschied jedoch selten beachtet.

Wie lang sind die Kabel? Mit welchen Verlusten muss auf die Länge gerechnet werden?
Auch hierzu sollte das Angebot Auskunft geben.

Ein breiterer ☞ Querschnitt ist mit geringerem Verlust verbunden, aber auch teurer.
Die Preise für die Verkabelung liegen bei 1 bis 5 Euro pro laufender Meter; die breitesten Querschnitte liegen dabei am oberen Ende.

Insgesamt liegt der Anteil der Kosten für ☞ Kabel, ☞ Anschlüsse, ☞ Klemmen, ☞ Haken, ☞ Unterkonstruktion am Endpreis der PV-Anlage bei 10 bis 15%.

III. Leistungen, Formalitäten und Finanzen

1. Leistungen

▶ Natürlich muss das Angebot verdeutlichen, welche ☞ Leistungen ( = Basis-Leistungen  +  Zusatzleistungen ) der jeweilige Handwerksbetrieb zu erbringen bereit und in der Lage ist.

In einem typischen Angebot machen die  Handwerkskosten  für die Komplettmontage der Photovoltaikanlage - d.h. Gerüstaufbau und Installationsarbeiten - einen Anteil von 15% bis 20% der Gesamtkosten aus.

Bei kleineren Anlagen kostet die Montage um die 200 €/kWp.

Die PV-Anlagen-Montage - Basisleistungen

☞ An erster Stelle steht die detaillierte Liste von Handwerksleistungen ☞ im Rahmen der Montage der PV-Anlage selbst - aufgeteilt in Arbeiten auf der ☞ Gleichstromseite und Arbeiten auf der ☞ Wechselstromseite.

▶ Die Photovoltaikanlage erzeugt zunächst Gleichstrom (DC, für direct current). Erst der Wechselrichter richtet den Strom um in netzkompatiblen Wechselstrom (AC, alternating current).

Die Gleichstrom- oder ☞ DC-Seite ist dem entsprechend der Bereich der PV-Anlage von Stromgenerator ( = die verschalteten Module) bis zum Wechselrichter. Die Wechsel- oder ☞ AC-Stromseite betrifft die Strecke vom Wechselrichter bis zum Netzanschluss.

Für die gesamte Installation sollte im Angebot zugesichert werden, dass sie nach DIN-Normen durchgeführt werden:

  • darunter ☞ DIN VDE 0100-712:2016-10 “Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712 Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme”, ☞ DIN VDE 0100-443 und VDE 0185-305- 3 (Beiblatt 5) sowie ☞ DIN 0100-534.

Diese Normen legen eine Reihe von ☞ Schutzmaßnahmen fest, u.a. zum Überspannungs- und Blitzschutz oder - beispielsweise - doppelte oder verstärkte Isolierungen auf der DC-Seite.

  • ☞ VDE-AR-E 2100-712 schreibt einen Notabschalter für Photovoltaik-Anlagen vor.

  • Das – notwendige – Anbringen eines Hinweisschildes, das beispielsweise im Not-, Brand- oder Flutfall die Feuerwehr und/oder Nothelfer auf die PV-Anlage hinweist, ist in ☞ DIN 4066 beschrieben.
DC-Seite

Auf der Gleichstromseite stehen die  Einzelkomponenten  der Photovoltaikanlage und deren Montage, also:

  • die Befestigung des Trägersystems,
  • die Montage der PV-Module,
  • deren fachmännische Verschaltung,
  • die Installation des Wechselrichters – mit oder ohne Datenlogger -,
  • das Verlegen bzw. Einziehen der Kabel vom Dach zum Haustechnikraum
  • und schließlich die Verschaltung aller Komponenten der Photovoltaikanlage vor dem Wechselrichter.

Der Wechselrichter markiert die Grenze. Ab hier befinden wir uns auf der Seite der ☞ Übergabe des Stroms an Verbraucher und Netz.

AC-Seite

Auf der Wechselstromseite sollte das Angebot ☞ folgende Arbeiten umfassen:

  • Den Einbau des Einspeisezählers in den Zählerschrank, (ggf. – falls notwendig – auch eines neuen Zählerschranks),
  • das Ziehen der Kabel vom Wechselrichter zum Einspeisezähler und Anschluss,
  • schließlich den Anschluss ans Netz – bei Anlagen < 30 kWp über den Hausanschluss,
  • bei Anlagen > kWp über den vom Netzbetreiber zu benennenden Übergabepunkt.

Der Netzanschluss kann von knapp 500 € bis über 1.000 € kosten.

Zusätzliche Leistungen

▶ Sind ☞ Wanddurchbrüche nötig, ☞ Maurerarbeiten, ggf. Arbeiten ☞ am Dach selbst?
Findet sich das im Angebot wieder?

Sind ☞ Potentialausgleich, Erdung, Blitzschutz berücksichtigt?

📄 Falls nicht - und falls die Gründe dafür nicht vorher im Gespräch bei der Begehung abgeklärt worden sind -, dann sollten Sie ☞ rückfragen und um Klärung bitten.

Das Dach

▶ Große Teile der  Dachfläche  sind nach Installation der Photovoltaikanlage für viele Jahre nicht mehr zugänglich.

Wenn also ein ☞ Renovierungsbedarf für Ihr Dach absehbar ist - idealerweise sollte es alle 3 bis 5 Jahrzehnte neu eingedeckt werden -, muss die Renovierung vorgezogen werden und vor Montage der Module vonstatten gehen.

  • Daher sollten Sie auch ☞ prüfen, ob bestimmte, ggf. notwendige Arbeiten – u.a. eben am Dach – im Angebotstext ausdrücklich ausgeschlossen werden.

In diesem Fall müssten Sie sich entweder nach einem anderen Solarteur umsehen - oder (besser) nach einem zusätzlichen Fachbetrieb für Dacharbeiten (z.B. hier).

☞ Unser Rat

Ggf. ist es ratsam, mit Ihrem Steuerberater zu klären, inwieweit der (geplante) Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach die Ausgaben für eine notwendige Statik- oder Dachsanierung steuerlich günstiger stellen kann.

Ausgeschlossene Arbeiten

▶ Ausgenommen werden auch oft Wanddurchbrüche oder die danach erforderlichen Gipser-, Putz- und/oder Malerarbeiten. Falls während des Ortstermins klar geworden ist, dass diese aber notwendig sind, fragen Sie bitte zurück.

📄 Ohne eine wirtschaftliche Lösung der Zusatzarbeiten von Wand bis Dach sind die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Solarteurs möglicherweise Makulatur.

Daher, falls Handwerksleistungen an einen ☞ dritten Auftragnehmer vergeben werden müssen, bitten Sie den Solarteur, die Kosten für diese externen Arbeiten in die ☞ Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmen - schlicht, weil er sonst mit unvollständigen Zahlen arbeitet und die Berechnung Ihrer  Rendite  am Ende nicht mehr stimmt.

  • Ob der Solarteur sich darauf einlässt, ist eine andere Frage. Im äußersten Fall müssten Sie die Rechnung selbst anhand der vorliegenden Zahlen ☞ nachjustieren.
Gerüst

Bitte achten Sie auch darauf, was das Angebot zur Aufstellung des Montagegerüsts zu sagen hat: Liegt das in Ihrer Verantwortung oder in der des Fachbetriebs?

  • Achtung!

Wie bereits angesprochen: Wenn irgend möglich vermeiden Sie, sich Ihrerseits für das ☞ Gerüst, seine ☞ Aufstellung und Sicherheit verantwortlich zu machen.

☞ Lassen Sie den Fachbetrieb für die Sicherheit seiner Mitarbeiter sorgen - dessen Experten wissen am besten, was dafür zu tun ist. Eine solche Lösung ist sicherer für die ☞ Solarinstallateure - sie befinden sich damit auf gewohntem Terrain -, und zugleich für Sie selbst: Denn im anderen Fall könnten Sie in eine Haftbarkeitsfalle geraten, aus der mitunter nur schwer herauszukommen ist.

Zähler

▶ Ein weiterer unverzichtbarer Posten ist der des Zählers und seiner Position. Haben Sie noch Platz im Zählerschrank, ist es einfach.

Sie können einen ☞ Zweirichtungszähler vom Energieversorger mieten (für rund 30-50 € im Jahr) - oder einen eigenen Zähler vom Solarteur erwerben.

Letzteres ist insgesamt etwas günstiger - allerdings liegen ggf. Messfehler bei Betrieb dann Ihres Zählers  in Ihrer Verantwortung .

Haben Sie hingegen keinen offenen Platz im Zählerschrank, liegen die Alternativen etwas anders. Es hängt von den "TAB", den technischen Anschlussbedingungen Ihres Versorgnungsnetzbetreibers ab.

Dort können Ihnen Bedingungen gestellt werden, denen Sie hinsichtlich der Anbringung des Zählers folgen müssen.
Sehr häufig gilt:

  • Entweder Sie ☞ ersetzen den alten Zähler durch den vom EVU gemieteten Zweirichtungszähler,
  • oder der Solarteur liefert und montiert einen neuen ☞ Zählerschrank, in dem Sie dann den neuen, ☞ über ihn erworbenen Zähler laufen lassen.

Das macht die Sache natürlich etwas teurer.

📄 In beiden Fällen sollte der Solarteur Ihre Entscheidungsmöglichkeiten beim Ortstermin mit Ihnen ☞ besprochen haben und sich nun - ggf. in beiden Alternativen gegengerechnet - in Angebot und Wirtschaftlichkeitsberechnung wiederfinden.

2. Formalitäten und Papiere

Datenblätter

▶ Bereits mehrfach erwähnt: Die ☞ Datenblätter der angebotenen Komponenten als Teil des Angebots sind nachgerade Pflicht.

📄 In den Datenblättern können Sie einen Großteil der bisher angesprochenen notwendigen Fakten und Daten nachlesen - selbst wenn diese im Angebotstext selbst nicht explizit ausgeführt wurden.

Belegungsplan

Auch ein nachvollziehbarer ☞ Modulbelegungsplan des Daches sollte beiliegen - wenn nicht, fragen Sie zurück!

Der  Belegungsplan  ist die Grundlage Ihrer Entscheidung, ob Sie:

  • a. evtl. zusätzlich Nutzfläche mit PV-Modulen belegen wollen,
  • umgekehrt b. Modulfläche für eine spätere, möglicherweise effizientere Erweiterung einsparen möchten,
  • oder c. mehr Platz für Lauf-, Lösch- und/oder Rettungswege auf dem Dach einplanen möchten.

Darüber hinaus finden Sie so heraus, ob

  • ggf. d. Flächen fälschlich belegt werden sollen, die im Schatten liegen.

Ohne den Dachbelegungsplan für die geplante Anlage geht es nicht.

Weitere Regelungen

Das Angebot ist nur dann vollständig, wenn es auch ☞ die folgenden Fragen beantwortet.

Genehmigungen

▶ Falls ☞ Baugenehmigungen oder ☞ Genehmigungen durch den Denkmalschutz erforderlich sind, welche Hilfen bietet der Solarteur Ihnen hierzu an?

Termin und Montage

▶ Wann werden die Komponenten der Photovoltaikanlage angeliefert, wo werden sie gelagert?

Ist eine ☞ Versicherung gegen Moduldiebstahl vorgesehen - und übernimmt der Solarteur sie?

Wann soll montiert werden, ☞ wie lange dauert das?
Und damit: ☞ Zu welchem Termin ist die erste Inbetriebnahme geplant?

▶ Ist eine ☞ Einweisung für Sie vorgesehen? Falls ☞ Computer-Programme zur Anlagenüberwachung geplant sind - erläutert der Solarteur Ihnen den Umgang damit?

Die Software für Einspeisemanagement bzw. Anlagenüberwachung kostet i.d.R. ☞ ab 150 € aufwärts.

Wer meldet die PV-Anlage ☞ beim Netzbetreiber an? Üblicherweise ist es der Solarteur.

Weist er sie auch in die notwendige Anmeldung der Anlage ☞ bei der Bundesnetzagentur BNA ein?
(Dies können Sie nur persönlich erledigen; aber er sollte Ihnen erklären, wie.)

▶ Sieht das Angebot ein ☞ Abnahmeprotokoll, eine ausführliche ☞ Anlagendokumentation sowie die ☞ Funktionskontrolle der Solaranlage nach Fertigstellung vor?
Möglich ist z.B. eine Kennlinienmessung - die Messung der Leistung des Solargenerators mit einem Kennlinien-Messgerät.

📄 Schließlich, ☞ wie lang bleibt das Angebot gültig? (Üblich sind 4 bis 8 Wochen.)
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht hetzen!

Verschaltung und Planung der Strings

Eine Besonderheit innerhalb der Anlagendokumentation stellt der ☞ Plan für die Verschaltung der Solarmodule dar.

Einerseits gehört die Aufteilung der Strings und die Verschaltung mit dem Wechselrichter zu den Kernelementen der Planung.

📄 Andererseits:
Für den Solarteur bedeutet dies zusätzliche Arbeit, die sich für ihn erst nach Erteilung des Auftrags rechnet. Oft also wird er diese - eigentlich notwendigen - Mühe nachvollziehbarerweise so weit wie möglich verschieben.

Die Lösung des Dilemmas besteht darin, dass Sie die Unterlagen zur Anlagenplanung - und deren Erläuterung - spätestens zur Unterschrift des Auftrags erbitten.

3. Finanzen

▶ Zum Schluss - wenn nicht als Deckblatt vorgeschaltet - folgt die  finanzielle Seite .

Das betrifft (selbstverständlich) den Gesamtpreis der Anlage netto und brutto, von der Planung bis zur Inbetriebnahme. ☞ Ohne Preis kein Angebot!

Erfreulich - aber nicht vorauszusetzen - ist es, wenn das Angebot auch die Einzelpreise für Komponenten, Leistungen und Dokumentationen enthält.

📄 Viele Betriebe nennen statt des Gesamtpreises den ☞ Nettopreis pro kWp. Um der besseren Vergleichbarkeit willen wäre es ideal, wenn Ihre Angebote dies ebenfalls täten. Im Zweifelsfall sollten Sie den Gesamtpreis auf kWp umrechnen.

Zahlungsmodi

Auch die ☞ Zahlungsmodi müssen transparent dargestellt werden. Es hat sich eingebürgert, ☞ An-, Voraus- und Teilzahlungen zu vereinbaren.

Beispiele

In der Praxis finden sich beispielsweise folgende Regelungen:

  • Beispiel 1
    90% eine Woche vor Beginn der Montage, 10% nach Fertigstellung.
  • Beispiel 2
    95% bei Ankündigung der Modullieferung, 5% nach Inbetriebnahme.
  • Beispiel 3
    90% bei Eintreffen der Auftragsbestätigung, 10% nach der Inbetriebnahme.
Absicherung

▶ Wie soll Ihre Anzahlung abgesichert werden?

Auf dem Markt finden sich mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste, verlässlichste Lösung - diejenige, die wir empfehlen -, ist eine ☞ Anzahlungsbürgschaft, mit der Sie auf der sicheren Seite sind.

Oft kann sie Ihnen sogar der Solarteur vermitteln.

Es ist ein (weiterer) Hinweis auf die ☞ Seriosität des Fachbetriebs, wenn er eine Anzahlungsbürgschaft von sich aus vorschlägt.

  • Achtung!

☞ Keinesfalls ist es zu empfehlen, einen Anzahlungsbetrag von mehreren Tausend Euro im Voraus ohne Absicherung zu entrichten.

☞ Unser Rat

Verzichten Sie auf Vorauszahlungen ohne Absicherung!

Zusatzbeispiel

Eine ☞ besonders Gestaltung des Zahlungsmodus, die uns gut gefallen hat, da sie Fairness für beide Seiten zeigt, ist diese:

  • Beispiel 4
    10-15% zur Unterschrift des Auftrags, 35-40% Teilzahlung zum Beginn der Montage, weitere 35-40% Teilzahlung, wenn die Module geliefert werden, gefolgt von einer Schlusszahlung des Restbetrags nach 14 Tagen störungsfreiem Betrieb der Solaranlage.

Ein Solarteur, der Ihnen einen solchen Modus anbietet, hat unserer Meinung nach bereits einige Extrapunkte verdient.

Finanzierung

▶ Gleich, ob Sie die Finanzierung über Ihre ☞ Hausbank regeln oder der Solarteur es für Sie über ☞ seine Geschäftsbank tut - die Finanzierung muss lückenlos geklärt sein.

📄 Läuft die Finanzierung ☞ über den Solarteur, muss das Angebot auch hierzu alle notwendigen Daten, Laufzeit, Nominalzins, Raten und ggf. eine Zwischenfinanzierung für die Umsatzsteuer enthalten.

Auch bei der Finanzierung lohnt sich ein ☞ Angebotsvergleich.

Es empfiehlt sich, zusätzlich die Bedingungen und Kennzahlen eines Solarkredits von Ihrer Bank und anderen Banken einzuholen.

📄 Ethikbanken wie die GLS, die Umweltbank, die Ethikbank, Triodos und Tomorrow Bank kennen sich mit Solarfinanzierung aus und können Ihnen günstige Offerten machen.

Die ☞ KfW legt immer wieder Förderprodukte auf - zur Zeit (Stand: März 2024) z.B. hier -, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen können.
Deren Konditionen muss die Geschäftsbank des Solarteurs erst einmal übertreffen.

Es ist aber auch gut zu wissen, dass Hausbanken oft lieber ☞ ihre eigenen Produkte verkaufen als die der kfw-Bank. Daher können auch Solarfinanzierungen sich erheblich unterscheiden.

Versicherungen und Ausgleichszahlung

▶ Erwähnt das Angebot Versicherungen? Empfehlenswert sind:

  • a. eine Montageversicherung (übernimmt oft der Solarteur),
  • b. u.U. eine Diebstahlversicherung,
  • c. die Betreiberhaftpflicht
  • d. eine – besonders sinnvolle – Allgefahrenversicherung, die Sie vor Ertragsausfällen schützt.

Einen Vergleich von PV-Versicherungen finden Sie
auch bei uns: Hier.

Und wieder liegt, zusätzlich zum Angebot des Solarteurs, der von diesem unabhängige Vergleich nahe.

Ausgleichszahlungen

▶ Unbedingt sollte das Angebot eine ☞ Regelung für den Fall enthalten, dass der montierende Betrieb den  Termin der Fertigstellung  nicht einhält.

Eine Möglichkeit ist:

  • e. die entsprechende Ausfallversicherung.

Bei ☞ einigen Handwerksbetrieben müssen Sie eine solche Regelung erst erfragen.

📄 Gleichwohl muss Folgendes geklärt werden:
Falls durch die ☞ Verzögerung der Inbetriebnahme Solarerträge verloren gehen - soll für die ausgefallenen Einnahmen ein ☞ Ausgleich gezahlt werden?

📄 Wenn ja, von wem - vom Solarteur oder von einer ☞ Ausfallversicherung?
Falls Letzteres: Ist es seine Versicherung, die in solchen Fällen haftet (das ist üblich), oder müssen Sie selbst eine Ausfallversicherung abschließen?

📄 Und wenn auch dies - enthält das Angebot eine Vermittlung der entsprechenden Versicherung?

Zur Ausgleichszahlung: Wie wird ☞ ihre Höhe berechnet?
Soll der Ausgleich in Höhe einer ☞ Pauschale oder aufgrund einer ☞ Berechnung beziffert werden?

☞ Unser Rat

Auf eine befriedigende Regelung, die Ihre möglichen ☞ Ausfälle abdeckt - und genau hierdurch den Anbieter stark motiviert, den vereinbarten Termin einzuhalten -, sollten Sie keinesfalls verzichten.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wie steht das Angebot im Marktumfeld da?

Einen kurzen Überblick über Preise und gegenwärtige Möglichkeiten erhalten Sie:

  • anhand der im Angebotsvergleich angeforderten ☞ Vergleichsangebote,
  • anhand ☞ der Vergleichsberechnung in unserem Photovoltaik-Rechner (mit sofortiger Ausgabe des Online-Ergebnisse: hier!)
  • und ggf. anhand des Gegenchecks bereits bestehender Angebote (hier).

Mit diesen Informationen haben Sie einen ganz guten Eindruck vom Marktumfeld.

📄 Dem gegenüber stehen die Zahlen des Angebots: ☞ Kosten, ☞ Nennleistung, ☞ Performance Ratio und ☞ Leistungstoleranz. Jetzt können Sie in Etwa abschätzen, ob sich die Ertrags- und Renditeerwartungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot in einem realistischen Rahmen bewegen.

Die Zahl, die hier am Ende steht, ist eines der ☞ stärksten Entscheidungskriterien.

Ihre Entscheidung sollte jedoch nicht nur vom Preis abhängen, sondern, wie bisher gezeigt, auch von vielen anderen Faktoren: Neben den Kosten an erster Stelle von der begründet zu erwartenden ☞ Verlässlichkeit von Monteur, Material und Ertrag.

Fazit: Die Vollständigkeit des Angebots

▶ Vollständig ist ein Photovoltaik-Angebot, wenn es alle ☞ Details enthält, die Ihnen direkt oder indirekt Auskunft über ☞ Qualität von Arbeit und Material, ☞ Zuverlässigkeit und ☞ Quantitäten der Solarstromerzeugung sowie der ☞ Weiterverwendung des Solarstroms und den voraussichtlichen ☞ Ertrag der Anlage im  Verhältnis  zur ☞ Investition geben.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, welche Informationen zu diesen Details gehören, gelegentlich etwas auseinander. Und ☞ nicht jedes der Angebote, die Sie erhalten, enthält tatsächlich auch sämtliche auf dieser Seite genannten Punkte.

📄 Beispielsweise verzichten manche Anbieter auf eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung - andere geben sie nur mündlich ab.
Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass das ☞ Angebot als solches mangelhaft ist oder gar die ☞ Ausführung durch den anbietenden Fachbetrieb zu wünschen übrig lassen wird.

Der Grund ist: Auch der Solarteur muss mit seiner ☞ Zeit kalkulieren - und mir ist es allemal lieber, wenn er gute Arbeit liefert, auch wenn das Angebot etwas knapp gehalten wird.

Trotzdem - in  unvollständigen Angeboten  fehlt etwas.

In diesen Fällen würde ich empfehlen, dass Sie bei Ihrem Ansprechpartner rückfragen und ihn bitten, die Lücken zu ergänzen.

Rückfragen

▶ Sie müssen aber wissen, dass manche Solarteure - und die derzeitige ☞ gute Auftragslage erlaubt ihnen das - ☞ aus  Geschäftsraison  ihre Kunden ☞ aussieben.

📄 Ein Kunde, der zeitraubende Schwierigkeiten zu machen verspricht, etwa - ich übertreibe, um es zu verdeutlichen - durch gesundes Halbwissen oder übertrieben harte Verhandlungen, wird nicht von allen Experten gern gesehen.

Als Kunde sind Sie König - in diesem Fall aber gewissermaßen in einer Wahlmonarchie, in welcher der König auch einmal abgewählt werden kann.

📄 Für den Handwerksbetrieb besteht immer die Gefahr, dass ☞ unbesprochene Nachbesserungen gefordert oder ☞ Schlusszahlungen zurückgehalten werden - während der Solarteur mit Materialien und Arbeit schon in Vorleistung gegangen ist.
Das erklärt seine Vorsicht.

Es gilt, bei Ihren Rückfragen Ihr eigenes ☞ Interesse nicht zu vergessen, sie aber klug und rücksichtsvoll zu stellen.

Selbstverständlich muss der Solarteur genauso wie Sie selbst dafür sorgen, dass der ☞ gute Informationsfluss in beide Richtungen gewahrt bleibt.

Besser ist die  Transparenz im Vorfeld  als Beschwerden im Nachhinein.

Gerade, um im Beispiel zu bleiben, die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt ganz klar in Ihrem Interesse.

Selbst für den unwirschesten aller Handwerker wird es nachvollziehbar sein, wenn Sie hier um ausführliche Aufklärung bitten.

☞ Unser Rat

Wenn sonst nichts gegen die Auswahl eines bestimmten Betriebs spricht, empfiehlt es sich, ggf. schmerzhaft fehlenden Angaben im Angebot nachträglich zu erfragen.

Hier geht's noch einmal zum → Angebotsvergleich.

☞ Im nächsten Teil dieses Leitfadens folgt der letzte, entscheidende Schritt - die Bewertung der Angebote selbst.

Checkliste: So prüfen Sie effizient Ihre Angebote auf Vollständigkeit

Angebotsvollständigkeit 1

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.1

Angebotsvollständigkeit 2

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.2

Angebotsvollständigkeit 3

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.3

Angebotsvollständigkeit 4

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.4

Angebotsvollständigkeit 5

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.5

Angebotsvollständigkeit 6

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.6

Angebotsvollständigkeit 7

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.7

Angebotsvollständigkeit 8

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.8

Checkliste: Prüfung der Photovoltaik-Angebote auf Vollständigkeit

Unser Rat

Grafik: Informationen des Solarteurs

Vergleichen Sie anhand der ☞ folgenden Checkliste, ob Ihre Angebote ggf. Lücken lassen.
Einfach abhaken - falls etwas fehlt, sollten Sie beim Anbieter zurückfragen.

[PDF] Checkliste zum Download:
Ist das Angebot komplett?

Hauptkomponenten: Angaben zu PV-Modulen, Wechselrichtern, ggf. Solarspeicher
Nebenkomponenten: Montagesystem, Solarkabel, Sicherungen.
Leistungen: Basis- und zusätzliche Handwerksleistungen, ausgeschlossene Leistungen.
Formelles und Finanzen: Datenblätter, Termine, Belegungsplan, Preise, ggf. Finanzierung, Versicherungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung.

📋 Sie können die Checkliste frei herunterladen. Bezahlen Sie einfach, was Sie für richtig halten.
Übrigens freuen wir uns auch über ein Feedback, z.B. auf Facebook, Twitter oder Pinterest!

Was finden Sie hier?

Was ist hier gemeint, wenn von "Angebot" die Rede ist?

Die Theorie ...

Hier ist durchgängig von  Angeboten  die Rede, da es sich umgangssprachlich so eingebürgert hat.
In der Theorie ist es allerdings nicht so einfach.

Angebote: Was sagt das Recht?

Nach ☞ BGB §§ 145 bis 150 zeichnet sich ein Angebot u.a. dadurch aus, dass es ...

  • verbindlich ist,
  • i.d.R. kostenlos,
  • aber einzelne Arbeitsschritte und Materialien nicht auflisten muss bzw.,
  • wenn aufgelistet, nicht mit Einzelpreisen versieht.

Ohne Liste der Arbeitsschritte und Materialien ist das Angebot kaum vergleichbar. Für unsere Zwecke ist es wenig sinnvoll.

Eine geeignete Alternative könnte der Kostenvoranschlag sein.

Kostenvoranschlag: Was sagt das Recht?

Der Kostenvoranschlag enthält nach §§ 650 und 632 Absatz 3 BGB zwar eine ☞ fachmännische Einschätzung von Arbeitsschritten, Material, Menge und Zeitaufwand in einer detailliert bepreisten Liste.
Leider ist er wiederum ☞ nicht verbindlich. Was wiederum an seinem Sinn zweifeln lässt.

Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit: den garantierten Kostenvoranschlag.

Der "garantierte Kostenvoranschlag": Was sagt das Recht?

▶ Der garantierte Kostenvoranschlag scheint das Beste aus beiden Welten - Angebot und Kostenvoranschlag - zu enthalten.
Er bringt Ihnen ☞ alle Angaben des einfachen Kostenvoranschlags, ist aber ☞ verbindlich wie das Angebot.

Nachteile des garantierten Kostenvoranschlags

Damit es wieder etwas komplizierter wird, gilt auch beim garantierten Kostenvoranschlag eine kleine - oder nicht so kleine - Einschränkung.

Die Überschreitung der vorbeanschlagten Kosten bis zu 20% in der Endabrechnung ist legitim, wenn durch Mehreinsatz an Arbeit oder Material gerechtfertigt - allerdings bedarf die Überschreitung der Zustimmung des Auftraggebers.

Als Kunde können Sie bei einer solchen Überschreitung vom Vertrag zurücktreten - müssen dann aber die bereits geleistete Arbeit und gelieferte Ware anteilig bezahlen.

Auch der "garantierte Kostenvoranschlag" hat also seine Tücken.

Möglicherweise wird es in dem Fall gar nicht so leicht, einen Solarfachbetrieb zu finden, der die halbe, angefangene Arbeit für Sie so zu Ende bringt:

  • dass am Schluss das Konzept gewahrt bleibt
  • und der ursprüngliche Kostenrahmen beachtet wird.

So schnell kann man - theoretisch - in eine schwierige Situation geraten.

Zum Glück spielt das in der Praxis weniger eine Rolle.
Warum?

In der Praxis

Das Bisherige zusammengefasst:

Idealerweise möchten Sie einen ☞ garantierten, detaillierten und dadurch vergleichbaren, ☞ kostenlosen, für Sie ☞ unverbindlichen Kostenvoranschlag mit einem ☞ ausreichenden Gültigkeitszeitraum, so dass Sie ☞ Zeit für Ihre Entscheidung haben, der aber ☞ bei Annahme für den Anbieter die ☞ Verbindlichkeit eines Angebots besitzt.

Hier die gute Nachricht: Genau so hat es sich eingebürgert.

▶ Diese "Angebote" sind oft in hohem Maße ☞ detailliert. Leider wiederum mit einer Ausnahme.

In der Regel sind die einzelnen Positionen dann ☞ nicht mit Preisen versehen.
Meist bleibt es bei der Zusammenfassung in einem Gesamtpreis.

Von  dieser Art  Angebot ist hier die Rede. Nicht jeder Fachbetrieb hält sich an diesen Usus, das ändert aber nichts daran, dass er inzwischen als Standard gelten kann.

Sie müssen vor der Vollständigkeitsprüfung erst noch
Angebote einholen? ☞ Bitte hier entlang!

Die Prüfung Ihrer Solar-Angebote:
Werte, Positionen, Kriterien - was bedeuten sie,
sind sie vollständig?

von Stefan Finke

Teil IV unseres 5-schrittigen Leitfadens zum PV-Angebotsvergleich

Der Solarteur informiert

▶ Bisher haben Sie den ☞ PV-Angebotsvergleich angefordert (Teil I); die Solarteure - oder ihre Fachvertreter - sind ☞ für die Begehung zum Ortstermin gekommen - und mit Koffern voller ☞ Informationen über Ihr Projekt wieder gegangen (Teil II); Sie Ihrerseits haben geprüft, ob Sie bereits einen oder mehrere Solar-Fachbetriebe ☞ aussortieren mussten (Teil III dieses Leitfadens).

Nun liegen Ihnen die Angebote vor.
In ☞ Teil V gilt es, Ihre Auswahl zu treffen.

📄 Im nächsten Schritt werden wir Ihnen hierfür ein einfaches, aber effizientes ☞ Beurteilungstool zur Verfügung stellen, das es Ihnen ermöglicht, den Vergleich und damit die endgültige Auswahl einfach und zeitsparend zu erledigen.

Bevor es allerdings ans Vergleichen selbst geht, müssen die Angebote erst einmal vergleichbar gemacht werden.

Am effizientesten gelingt Ihnen dies, indem Sie sie auf  Nachvollziehbarkeit  und  Vollständigkeit  hin durchsehen - und, falls Sie Lücken feststellen, durch gezielte Rückfragen an die Anbieter für die gewünschte Vollständigkeit sorgen.

Diese Seite hilft Ihnen dabei. Sie führt Sie durch die einzelnen Posten der Angebote, nennt die Kosten im Gefüge der Anlage, erläutert, wozu sie gut sind, und welches Gewicht Sie ihnen beimessen sollten.

📋  Für Ihre schnelle,  effiziente Prüfung  der Vollständigkeit des Angebots haben wir aber auch wieder eine Checkliste für Sie vorbereitet.
Sie können sie am Ende der Seite herunterladen.

Mit diesen Hilfestellungen können Sie im nächsten Schritt rasch und einfach entscheiden, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und zu welchen Kriterien Sie noch fehlende Informationen ☞ nachfordern möchten.

Teil IV ist in drei Kapitel gegliedert:

Was das Angebot über die Komponenten aussagen sollte

Zur Vollständigkeit eines Angebots für Photovoltaikanlagen gehört, dass es jede einzelne Komponente aufführt. Einfach nur 1 Stück Photovoltaikanlage, versehen mit einem Endpreis, von dem Sie nicht wissen, wo er hergenommen wurde bzw. wie er zustande gekommen ist - das reicht nicht.
Ist aber, wie man fairerweise dazu sagen muss, auch längst ☞ nicht mehr üblich.

▶ Einzelne Komponenten aufzuführen, das heißt auch: Das Angebot sollte für jede einzelne Position eine genaue, unverwechselbare Bezeichnung angeben.

Mit anderen Worten: ☞ Marke, ☞ Modell, ☞ Typenbezeichnung, ggf. ☞ Versionsnummer und ☞ Stückzahl - das sollte das Angebot schon enthalten.

Außerdem sollten zu allen Bauteilen entsprechende ☞ Datenblätter beiliegen - wenn schon das Angebot nicht die erforderlichen Kennzahlen nennt, so sollten Sie sie doch im Datenblatt finden können.

Zuletzt brauchen Sie einen nachvollziehbaren ☞ Belegungsplan für Ihr Dach, i.d.R. als Grafik oder Schemazeichnung.

Zertifikate und Gütezeichen

▶ Für alle einzelnen Komponenten wie für die Gesamtanlage gilt: Werden ☞ Zertifikate genannt - wie z.B. das RAL-Gütezeichen GZ 966, der Photovoltaik-Anlagenpass des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW e.V. oder das Gütezeichen des TÜV?
Dies wären schwerwiegende Hinweise auf gesteigerte ☞ Qualität der ausgewählten Komponenten.

I. Zu den Hauptkomponenten - Module und Wechselrichter

1. Module

Leistung

▶ Bei PV-Modulen sollte über die in der Aufklapp-Box oben genannten Einzelheiten hinaus, die für alle Komponenten gelten, die ☞ Nennleistung in kWp (Kilowatt peak) genannt werden - das ist die Stromerzeugung unter den Normbedingungen des ☞ Standardtests STC (für "Standard Test Conditions").

Daneben die Leistungstoleranz (Abweichung von der Nennleistung) in Prozent; typisch sind ± 3%.

Hinzu kommt die ☞ Performance Ratio, das Verhältnis von idealem Soll-Ertrag (unter Standardtest-Bedingungen) und tatsächlichem Ist-Ertrag - in einem Wort: Die  Effizienz  der PV-Anlage.

Ein Qualitätsfaktor von 80% ± 5 ist durchschnittlich; sehr gute Systeme erreichen um die 90%.

Zelltypen, Preise

Eine Selbstverständlichkeit ist die ☞ Angabe des Zelltyps:

  • Dickschicht polykristallin,
  • Dickschicht monokristallin
  • oder Dünnschicht.
  • Darunter – meistens – amorphes Silizium (a-Si),
  • oft aber auch Mischzellen: wie z.B. Cadmium-Tellurid (CdTe)
  • oder Kupfer-Indium-[Gallium-]Diselenid (CIS/CIGS-Zellen).
  • Außerdem möglich: mikromorphe Zellen/Module
  • oder – seltener – kristallines Silizium auf Glas (CSG)

Die Kosten für die Module machen 40-50% der Anlagenkosten aus; für kristalline Photovoltaikmodule liegen sie - Stand Frühjahr 2024 - bei 320 bis 800 €/kWp, für Dünnschichtmodule bei 250 bis 500 €/kWp.

Hersteller

▶ Die Liste namhafter ☞ Hersteller von PV-Modulen ist lang. Den größten Teil des Marktes in Deutschland machen asiatische und deutsche Hersteller aus - wobei, das ist interessant, auch deutsche Hersteller ihre Produkte ☞ in Asien fertigen lassen.
An der  Qualität  ändert das in der Regel nichts.

Module chinesischer Qualität stehen denen europäischer Fertigung i.d.R. in nichts mehr nach. Dabei sind deutsche Hersteller allerdings oft ☞ bis zu 30% teurer - bei vergleichbarer Technik.

Mit anderen Worten: Es ☞ muss heute also kein Modul mehr ☞ aus europäischer Fertigung sein.

▶ Achten Sie aber darauf, dass der Hersteller Ihrer Module den ☞ Gerichtsstand Deutschland akzeptiert.

Sie werden es wahrscheinlich nicht brauchen - aber falls doch, ist Nördlingen eben doch etwas näher als Chengdu.

⚠  Ein weiteres kurzes Wort zur Warnung.

Bei Herstellern, die sich mit - oft interessant klingenden - Billigangeboten in den Markt drängen, können Sie leider nicht immer sicher sein, dass sie in wenigen Jahren noch existieren und ihre ☞ Garantieverpflichtungen erfüllen können.

Das muss nicht heißen, dass alle unbekannten Hersteller mit unschlagbaren Preisen automatisch schlecht wären.

  • Die Entscheidung auf ein einzelnes Detail zu bauen, ist nicht, was ich empfehle. Die Entscheidung muss immer aus dem Gesamtpaket heraus fallen.

Ich möchte an dieser Stelle bloß dazu raten, das  Risiko eines Garantieausfalls  als ☞ eines von mehreren Kriterien in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen.

Weitere Angaben

▶ Eine Angabe der ☞ gewährten Garantie darf nicht fehlen - häufig gilt eine Produktgarantie von 10 Jahren oder eine Leistungsgarantie für 90% der Nennleistung der Solarmodule 10 Jahre und für 80% der Nennleistung 20 oder sogar 25 Jahre lang.

Achten Sie auch auf die Zeiten der gesetzlichen ☞ Gewährleistung - sowohl für die Anlagen-Komponenten als auch für Montage und Handwerksdienstleistungen.

▶ Wenn die Module umfirmiert wurden - ein gängiges Verfahren - sollte auch der ☞ Originalhersteller ("OEM") genannt werden.

Darüber hinaus ist zwar nicht Pflicht, aber wünschenswert die sogenannte ☞ "Flashliste", d.h. eine Liste der  Leistungsdaten  der Module.

Liegt sie noch nicht bei, sollte ihr Vorliegen - schriftlich - spätestens zur Anlieferung der Module zugesichert werden.

2. Wechselrichter

Leistung und Wirkungsgrad

▶ Auch der angebotene Wechselrichter erfordert die Angabe der ☞ Nennleistung, außerdem der ☞ maximalen AC/DC-Leistung (gemeint ist das Verhältnis von einkommendem Gleich- und ausgehendem Wechselstrom).

Außerdem sollte das Angebot den ☞ Wirkungsgrad des Wechselrichters angeben.

Sie können Werte von bis zu 98% erwarten, d.h. im Prozess der Wandlung von Gleichstrom zu Wechselstrom - das ist die Arbeit des Wechselrichters - kostet ca. 2% des Stroms.

📄 Achten Sie darauf, dass nicht der Spitzenwirkungsgrad genannt wird, sondern der  Europäische Wirkungsgrad  ( = Wirkungsgrad unter gemittelten europäischen Wetterbedingungen), in Abgrenzung zum "kalifornischen Wirkungsgrad", der eher die Bedingungen südlicherer Länder heranzieht.

Wie wird der Wechselrichter sowohl ☞ eingangsseitig als auch ☞ ausgangsseitig gegen Überspannung geschützt? Ggf. ist ein spezielles Überspannungsschutzgerät erforderlich.

Zertifikate und Garantien

Zertifizierungen sind oft ☞ mühsam und teuer. Die zertifizierenden Betriebe unterwerfen sich ☞ kontrollierten Abläufen, ☞ Evaluationen und ☞ Optimierungsprozessen.

Die auf diese Art erworbenen ☞ Zertifikate sind ebenso aussagekräftig wie in Teil III dieses Leitfadens, über Solarteure, für die Zertifizierungen der anbietenden Fachbetriebe selbst beschrieben.

Da Wechselrichter i.d.R. nach rund 15 Jahren ausgetauscht werden müssen, werden hierfür allerdings kaum langjährige Garantien gegeben.

📄 Es empfiehlt sich der Abschluss einer  Garantieverlängerung  oder sogar einer herstellerunabhängigen Garantie (einen guten Ruf in der Branche genießt die "SequPlus PV Energie" - https://www.wechselrichter-garantie.de). Evtl. bietet Ihr Solarteur eine solche zusätzliche Garantievereinbarung sogar von sich aus an - das ist nicht zwingend, aber wenn er es tut, können Sie es als zusätzliches Plus bewerten. Dieser Solarteur hat offensichtlich Ihr Interesse im Sinn.

Hersteller, Preise

▶ Namhafte Hersteller von Wechselrichtern mit ☞ Markenqualität, der Sie i.d.R. vertrauen können, sind in Deutschland SMA, Siemens, Danfoss, Conergy und Fronius (Stand Frühjahr 2024).

Die durchschnittlichen Kosten von Wechselrichtern machen ca. 15-20% der Anlagenkosten aus. Sie liegen - im Frühjahr 2024 - bei ± 200 €/kW.

Schlupflöcher

Enthält das Angebot Schlupflöcher wie die folgenden?

  • “Wechselrichter SMA,  1 Stück “, ohne dass gesagt wird, welcher.
  • “Wechselrichter SMA Sunny Hightower Peak 3  nach Verfügbarkeit “, wobei unklar bleibt, was passiert, wenn die “Verfügbarkeit” nicht gegeben ist.
  • “Oder  vergleichbar ” etc.

Vielleicht ist es nicht einmal böse gemeint, aber grundsätzlich sind solche Formulierungen dazu angetan, Sie aufs Glatteis zu führen. Sie sollten sie ☞ nicht gelten lassen.

  • Dasselbe gilt natürlich nicht nur für Wechselrichter, sondern z.B. auch für für nicht näher bezeichnete Montagesysteme – à la “1 Montagesystem, verzinkt” -, Module – “24 Stück” – etc.

Wenn Sie insgesamt den Eindruck haben, dass das Angebot die Mühe lohnt, können Sie zurückfragen und um Nachbesserung bzw. Präzisierung bitten.

Bleibt der Anbieter auch dann noch bei seinen Ausweich-Formulierungen, sollten Sie das eher als schlechtes Zeichen werten.

3. Fallweise: Der Solarstromspeicher

Funktion und Zweck

▶ Ist eine  PV-Batterie  Teil der Anlage, gehört sie ebenfalls in die Kategorie der Hauptkomponenten - mit dem Unterschied, dass die Photovoltaik-Installation sie nicht braucht, um ihrer ☞ grundsätzlichen Funktion zu genügen, nämlich Solarstrom zu erzeugen.

Trotzdem ist sie mitunter ☞ notwendiger Teil der PV-Installation, damit diese ihren erwünschten Zweck erreicht.

📄 Mehr über Zwecke und Sinn von Solarstromspeichern finden Sie in Teil II dieses Leitfadens, zur Beratung beim Ortstermin.

Das Angebot sollte in Bezug auf Solarstromspeicher den beim Ortstermin diskutierten Zweck widerspiegeln.

Kennzahlen zum Solarstromspeicher
Die Nennkapazität

▶ Neben den oben angesprochenen allgemeinen Angaben - Marke, Modell, Typ, Versionsnummer, Datenblätter des angebotenen Akkus - muss das Angebot zunächst die ☞ Nennkapazität in kWh enthalten.

Sie bezeichnet die Energie, welche im voll geladenen Akku  maximal gespeichert  werden kann.

📄 Für den privaten Bereich gilt die ☞ Faustformel pro MWh Jahresverbrauch 1 kWh Speicher.

Entladetiefe, Nutzkapazität

Allerdings handelt es sich bei der Nennkapazität nur um einen theoretischen Wert, der die mögliche ☞ Entladetiefe nicht berücksichtigt.

📄 Entladetiefe: Die ☞ weitestgehend mögliche Entladung des Speichers, ohne ihn zu beschädigen und seine  Lebensdauer  zu verkürzen.

Typische Entladetiefen für Bleibatterien liegen bei 55 bis 60%, für Redox-Flow-Speicher ( = "Flussbatterien" oder "Nasszellen" ) bei 80%, für Lithium-Ionen-Akkus bei 80 bis über 90%.

Im praktischen Betrieb ist die real zur Verfügung stehende Kapazität der Batterie, die ☞ Nutzkapazität interessanter.

Sie sollte daher im Angebot genannt werden.

Wirkungsgrad, Vollzyklenanzahl

▶ Zwischen Aufladen und Entladen gehen, so will es die Physik, unweigerlich geringe Mengen an Energie verloren. Das Verhältnis zwischen beidem, zwischen Auf- und Entladung wird im ☞ Wirkungsgrad festgehalten, der ebenfalls ins Angebot gehört.

Typische Wirkungsgrade sind:

  • für Blei-Akkumulatoren: bis 85%,
  • für (die selteneren) Redox-Flow-Speicher: ab 70%,
  • Lithium-Ionen-Batterien: bis zu 95%.

Schließlich ist noch entscheidend für die Lebensdauer von Stromspeichern die Anzahl möglicher Be- und Entladungen: Die ☞ Vollzyklenanzahl.

Hersteller

▶ Auf dem Markt der  Hersteller  von Solarstromspeichern finden sich viele Akteure, die meisten kennt man aus der Solar- oder der Batteriebranche, aber einige sind auch darunter, von denen man es nicht auf Anhieb erwartet - z.B. ☞ Mercedes Benz und ☞ BMW.

Spätestens allerdings, wenn als nächster Auto-(und Solar-)Hersteller ☞ Tesla genannt wird, ist die Verbindung klar.

Elektroautos sind auf effiziente Akkumulatoren angewiesen; die Neben-Verwendung der einmal entwickelten Akkus als Solar- und Heimspeicher liegt nahe.

☞ Deutsche Autobauer investieren derzeit mehrere Milliarden Euro in die Entwicklung haltbarer, kostengünstiger Batterien, die auch höheren Ansprüchen genügen.
Die Belieferung des Solarmarkts mit ihren Errungenschaften hilft einerseits den Photovoltaik-Bauherren. Andererseits hilft es den Herstellern selbst, ihre Investitionskosten wieder einzuspielen.

🌱  Wer sagt, dass klimabewusstes Wirtschaften sich nicht lohnt?

Entsprechend der Bandbreite der Hersteller sind die Kosten für Solarstromspeicher breit gestaffelt.

Für typische Photovoltaikanlagen, wie sie auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden, liegen die  Kosten für Photovoltaikspeicher  - im Frühjahr 2024 - bei 6.000 bis 10.000 Euro.

Das Nähere hängt vom Speichertyp und der ☞ Gesamtkapazität ( = Nutzkapazität  ×  Vollzyklenanzahl ) ab.

Solarstromspeicher-Kosten 2020

▶ Zusätzlich zum Verkaufspreis ist es interessant, die Kosten mit der ☞ Anzahl der nutzbaren kWh über die gesamte Lebensdauer der Solarbatterie ins Verhältnis zu setzen.
Je höher die Gesamtkapazität, desto geringer der Preis pro Kilowattstunde.

Die Preise können, je nach Größe des Speichersystems von 900 €/kWh bis zu 1.800 €/kWh reichen - d.h. die Spannweite beträgt ganze 100%.

  • An dieser Stelle ist der Preisvergleich zwischen den verschiedenen Herstellern, Systemen und Anbietern besonders lohnenswert.

☞ Unser Rat

Fragen Sie ruhig zurück. Bei jeder Position im Angebot, bei den Kosten des Batteriespeichers jedoch besonders, gilt: Alle im Angebot angegebenen Kennzahlen sollten auf Nachfrage gut  begründbar  sein.

II. Die Nebenkomponenten - Befestigung, Sicherung, Kabel

1. Das Montagesystem

▶ Das Montagesystem gehört zwar nicht gerade zu den stromproduzierenden Hauptkomponenten - ist aber trotzdem nicht zu vernachlässigen. Ohne eine angemessene Unterkonstruktion wären die  Paneele  auf Ihrem Dach nach kurzer Weile nur noch flatternde Siliziumfahnen im Wind.

Wie also werden sie befestigt?

Ein- oder zweilagige Befestigung

Zuerst einmal sollte die Frage beantwortet werden, ob das Befestigungssystem:

  • a. auf eine einlagigen Befestigung oder
  • b. auf eine Kreuzschienenmontage gestützt werden soll.
Einlagige Befestigungen

Bei der ☞ ersteren, der einlagigen Befestigung, handelt es sich um meist um ☞ parallel geführte, einfache vertikale Montageprofile, die zwar weniger stabil sind, enger am Dach entlang geführt werden und die Module mit geringerer Hinterlüftung versorgen.

Dafür ist dies die kostengünstigere Variante.

Kreuzschienenmontage

▶ Bei der ☞ letzteren, der Kreuzschienenmontage, wird senkrecht zur ersten Lage von Streben eine zweite Lage montiert, wodurch eine höhere Binnenstabilität des Befestigungssystems erreicht wird.

Die Module werden offener hinterlüftet und eventuelle Dach-Unebenheiten können besser ausgeglichen werden.

Dafür ist diese Art der Montage ☞ kostenintensiver.

Allerdings werden die Dachhaken einlagiger Systeme oft in ☞ kürzeren Abständen gesetzt - so dass hinsichtlich der Stabilität ein gewisser Ausgleich gegeben ist.

📄 Welche Befestigungssysteme im Einzelnen für die  standsichere Belastbarkeit  durch Wind und Schnee ☞ welche Befestigungspunkte brauchen, ist i.d.R. in der ☞ Herstellerdokumentation an den Solarteur dokumentiert.

Dem Angebot sollte ein ☞ Datenblatt zum Montagesystem beiliegen, aus dem auch seine statische Belastbarkeit - nicht nur für die die PV-Anlage selbst, sondern auch für starke Wind- und Schneelasten hervorgeht.

▶ Wird die Befestigung laut Angebot ☞ gemäß Dacheindeckung und Witterungsbeständigkeit durchgeführt?

Aus welchem ☞ Material sind die Profile gefertigt - Alu oder Edelstahl?

Selbstverständlich sollte das Angebot auch wieder ☞ Hersteller und ☞ Typ des Montagegestells benennen.

In der Regel werden für das Montagesystem ± 100 bis 150 €/kWp angesetzt.

Dachhaken

▶ Befestigt werden die Streben mit ☞ Dachhaken - das Angebot sollte ausführen, welche und wie viele davon verbaut werden.

Sinnvoll ist auch hier eine Erwähnung des ☞ Materials / des  Rostschutzes : Sind die Dachhaken ☞ verzinkt oder (vorzugsweise) aus ☞ Edelstahl?

Modulklemmen

▶ Hier gilt dasselbe wie für die Dachhaken.

Die ☞ Klemmen befestigen die Module am Montagesystem. Auch sie sind Wind, Witterung, der Hitze hinter den Modulen und deren Gewicht ausgesetzt.

Dauerhafte Stabilität und ☞ Belastbarkeit sind hier wesentlich.

Das Angebot sollte Anzahl, Ausführung, Material und Rostschutz aufschlüsseln.

Statik des Gebäudes

▶ Sichert der Solarteur im Angebot zu, die Montage nach ☞ Deutscher Industrienorm durchzuführen?

  • Die DIN 1055 regelt zulässige Einwirkungen auf das  Tragwerk  des Gebäudes.
Einbindung des Montagesystems in den Potentialausgleich

⚡ Wird die Unterkonstruktion aus Metall in den ☞ Potentialausgleich des Gebäudes integriert?
16mm2-Kupferleitungen oder Aluminium-Leitungen mit einem Querschnitt von 25mm2 sind als Funktionserdungs- oder Potentialausgleichsleitung zusätzlich blitzstromtragfähig und bieten dadurch zusätzlichen Schutz.

2. Sicherungsmaßnahmen

Sind notwendige spezielle ☞ Sicherungen aufgeführt, wie ggf. bei der Begehung besprochen - z.B. ein Gitter, das die geplante Solaranlage gegen Marderverbiss schützt oder ein diebstahlsicherer Drahtschrank für ☞ außen angebrachte Zähler, Wechselrichter oder externe Anschlüsse?

Aus den Unterlagen sollte darüber hinaus hervorgehen, ob spezielle ☞ Eigenschaften der Solarkabel Teil des Angebots sind - beispielsweise bisssichere ☞ Ummantelungen aus Kunststoff oder Stahl gegen Marderangriffe.

▶ Genauso wichtig oder noch wichtiger: Ist eine ☞ Abschaltvorrichtung für die Unterbrechung des Stromflusses im Notfall vorgesehen?

📄 Wir hoffen natürlich, dass Sie sie nie brauchen werden. Aber im Fall des Falles erleichtert die  Abschaltung  die Arbeit von Feuerwehr oder Überschwemmungshelfern erheblich. Im Sinne Ihrer ☞ Sicherheit sehr empfehlenswert.

Sind Sturznetze für die Handwerker beim Aufbau der Anlage vorgesehen?

Achten Sie darauf, dass der Solarteur seiner Verantwortung gerecht wird - was aber auch bedeutet, dass sein Betrieb es ist, der für die Sicherheit seiner ☞ Handwerker sorgt und haftbar ist.

Das Angebot sollte darüber informieren.

3. Steckverbinder und Kabel

▶ Auch zum Posten stromführender Leiter und Verbinder dürfen Sie genaue, verlässliche Informationen erwarten.

Wieder ist die Angabe von Hersteller und Typ eine Selbstverständlichkeit.
Hinzu kommen die Leitungsquerschnitte der Kabel für Gleich- und für Wechselstrom angegeben werden.

  • Achtung!

Solarkabel sind keine einfachen  Haushaltsstromkabel  wie vom Toaster zur Steckdose.
Der Gleichstrom, der vom Photovoltaikgenerator zum Wechselrichter fließt, ist stark genug, dass es speziell geschützter Kabel mit erhöhtem Leitungsquerschnitt sowie doppelter oder verstärkter Isolierung bedarf (siehe DIN im nächsten Abschnitt).

  • Sicherheit ist hier von ☞ höchster Priorität.

Fragen, die das Angebot hinsichtlich der Kabel darüber hinaus beantworten sollte: Wie werden die Kabel ☞ geführt - in Schienen, Rohren oder Kabelkanälen, ggf. auch mit witterungs- und lichtbeständigen Kabelbindern aufgebunden?

📄 Zur Erläuterung des Sprachgebrauchs: ☞ Leitungen sind offene Adern oder Litze; werden sie ummantelt, spricht man von ☞ Kabel.
In der Umgangssprache wird der Unterschied jedoch selten beachtet.

Wie lang sind die Kabel? Mit welchen Verlusten muss auf die Länge gerechnet werden?
Auch hierzu sollte das Angebot Auskunft geben.

Ein breiterer ☞ Querschnitt ist mit geringerem Verlust verbunden, aber auch teurer.
Die Preise für die Verkabelung liegen bei 1 bis 5 Euro pro laufender Meter; die breitesten Querschnitte liegen dabei am oberen Ende.

Insgesamt liegt der Anteil der Kosten für ☞ Kabel, ☞ Anschlüsse, ☞ Klemmen, ☞ Haken, ☞ Unterkonstruktion am Endpreis der PV-Anlage bei 10 bis 15%.

III. Leistungen, Formalitäten und Finanzen

1. Leistungen

▶ Natürlich muss das Angebot verdeutlichen, welche ☞ Leistungen ( = Basis-Leistungen  +  Zusatzleistungen ) der jeweilige Handwerksbetrieb zu erbringen bereit und in der Lage ist.

In einem typischen Angebot machen die  Handwerkskosten  für die Komplettmontage der Photovoltaikanlage - d.h. Gerüstaufbau und Installationsarbeiten - einen Anteil von 15% bis 20% der Gesamtkosten aus.

Bei kleineren Anlagen kostet die Montage um die 200 €/kWp.

Die PV-Anlagen-Montage - Basisleistungen

☞ An erster Stelle steht die detaillierte Liste von Handwerksleistungen ☞ im Rahmen der Montage der PV-Anlage selbst - aufgeteilt in Arbeiten auf der ☞ Gleichstromseite und Arbeiten auf der ☞ Wechselstromseite.

▶ Die Photovoltaikanlage erzeugt zunächst Gleichstrom (DC, für direct current). Erst der Wechselrichter richtet den Strom um in netzkompatiblen Wechselstrom (AC, alternating current).

Die Gleichstrom- oder ☞ DC-Seite ist dem entsprechend der Bereich der PV-Anlage von Stromgenerator ( = die verschalteten Module) bis zum Wechselrichter. Die Wechsel- oder ☞ AC-Stromseite betrifft die Strecke vom Wechselrichter bis zum Netzanschluss.

Für die gesamte Installation sollte im Angebot zugesichert werden, dass sie nach DIN-Normen durchgeführt werden:

  • darunter ☞ DIN VDE 0100-712:2016-10 “Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712 Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme”, ☞ DIN VDE 0100-443 und VDE 0185-305- 3 (Beiblatt 5) sowie ☞ DIN 0100-534.

Diese Normen legen eine Reihe von ☞ Schutzmaßnahmen fest, u.a. zum Überspannungs- und Blitzschutz oder - beispielsweise - doppelte oder verstärkte Isolierungen auf der DC-Seite.

  • ☞ VDE-AR-E 2100-712 schreibt einen Notabschalter für Photovoltaik-Anlagen vor.

  • Das – notwendige – Anbringen eines Hinweisschildes, das beispielsweise im Not-, Brand- oder Flutfall die Feuerwehr und/oder Nothelfer auf die PV-Anlage hinweist, ist in ☞ DIN 4066 beschrieben.
DC-Seite

Auf der Gleichstromseite stehen die  Einzelkomponenten  der Photovoltaikanlage und deren Montage, also:

  • die Befestigung des Trägersystems,
  • die Montage der PV-Module,
  • deren fachmännische Verschaltung,
  • die Installation des Wechselrichters – mit oder ohne Datenlogger -,
  • das Verlegen bzw. Einziehen der Kabel vom Dach zum Haustechnikraum
  • und schließlich die Verschaltung aller Komponenten der Photovoltaikanlage vor dem Wechselrichter.

Der Wechselrichter markiert die Grenze. Ab hier befinden wir uns auf der Seite der ☞ Übergabe des Stroms an Verbraucher und Netz.

AC-Seite

Auf der Wechselstromseite sollte das Angebot ☞ folgende Arbeiten umfassen:

  • Den Einbau des Einspeisezählers in den Zählerschrank, (ggf. – falls notwendig – auch eines neuen Zählerschranks),
  • das Ziehen der Kabel vom Wechselrichter zum Einspeisezähler und Anschluss,
  • schließlich den Anschluss ans Netz – bei Anlagen < 30 kWp über den Hausanschluss,
  • bei Anlagen > kWp über den vom Netzbetreiber zu benennenden Übergabepunkt.

Der Netzanschluss kann von knapp 500 € bis über 1.000 € kosten.

Zusätzliche Leistungen

▶ Sind ☞ Wanddurchbrüche nötig, ☞ Maurerarbeiten, ggf. Arbeiten ☞ am Dach selbst?
Findet sich das im Angebot wieder?

Sind ☞ Potentialausgleich, Erdung, Blitzschutz berücksichtigt?

📄 Falls nicht - und falls die Gründe dafür nicht vorher im Gespräch bei der Begehung abgeklärt worden sind -, dann sollten Sie ☞ rückfragen und um Klärung bitten.

Das Dach

▶ Große Teile der  Dachfläche  sind nach Installation der Photovoltaikanlage für viele Jahre nicht mehr zugänglich.

Wenn also ein ☞ Renovierungsbedarf für Ihr Dach absehbar ist - idealerweise sollte es alle 3 bis 5 Jahrzehnte neu eingedeckt werden -, muss die Renovierung vorgezogen werden und vor Montage der Module vonstatten gehen.

  • Daher sollten Sie auch ☞ prüfen, ob bestimmte, ggf. notwendige Arbeiten – u.a. eben am Dach – im Angebotstext ausdrücklich ausgeschlossen werden.

In diesem Fall müssten Sie sich entweder nach einem anderen Solarteur umsehen - oder (besser) nach einem zusätzlichen Fachbetrieb für Dacharbeiten (z.B. hier).

☞ Unser Rat

Ggf. ist es ratsam, mit Ihrem Steuerberater zu klären, inwieweit der (geplante) Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach die Ausgaben für eine notwendige Statik- oder Dachsanierung steuerlich günstiger stellen kann.

Ausgeschlossene Arbeiten

▶ Ausgenommen werden auch oft Wanddurchbrüche oder die danach erforderlichen Gipser-, Putz- und/oder Malerarbeiten. Falls während des Ortstermins klar geworden ist, dass diese aber notwendig sind, fragen Sie bitte zurück.

📄 Ohne eine wirtschaftliche Lösung der Zusatzarbeiten von Wand bis Dach sind die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Solarteurs möglicherweise Makulatur.

Daher, falls Handwerksleistungen an einen ☞ dritten Auftragnehmer vergeben werden müssen, bitten Sie den Solarteur, die Kosten für diese externen Arbeiten in die ☞ Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmen - schlicht, weil er sonst mit unvollständigen Zahlen arbeitet und die Berechnung Ihrer  Rendite  am Ende nicht mehr stimmt.

  • Ob der Solarteur sich darauf einlässt, ist eine andere Frage. Im äußersten Fall müssten Sie die Rechnung selbst anhand der vorliegenden Zahlen ☞ nachjustieren.
Gerüst

Bitte achten Sie auch darauf, was das Angebot zur Aufstellung des Montagegerüsts zu sagen hat: Liegt das in Ihrer Verantwortung oder in der des Fachbetriebs?

  • Achtung!

Wie bereits angesprochen: Wenn irgend möglich vermeiden Sie, sich Ihrerseits für das ☞ Gerüst, seine ☞ Aufstellung und Sicherheit verantwortlich zu machen.

☞ Lassen Sie den Fachbetrieb für die Sicherheit seiner Mitarbeiter sorgen - dessen Experten wissen am besten, was dafür zu tun ist. Eine solche Lösung ist sicherer für die ☞ Solarinstallateure - sie befinden sich damit auf gewohntem Terrain -, und zugleich für Sie selbst: Denn im anderen Fall könnten Sie in eine Haftbarkeitsfalle geraten, aus der mitunter nur schwer herauszukommen ist.

Zähler

▶ Ein weiterer unverzichtbarer Posten ist der des Zählers und seiner Position. Haben Sie noch Platz im Zählerschrank, ist es einfach.

Sie können einen ☞ Zweirichtungszähler vom Energieversorger mieten (für rund 30-50 € im Jahr) - oder einen eigenen Zähler vom Solarteur erwerben.

Letzteres ist insgesamt etwas günstiger - allerdings liegen ggf. Messfehler bei Betrieb dann Ihres Zählers  in Ihrer Verantwortung .

Haben Sie hingegen keinen offenen Platz im Zählerschrank, liegen die Alternativen etwas anders. Es hängt von den "TAB", den technischen Anschlussbedingungen Ihres Versorgnungsnetzbetreibers ab.

Dort können Ihnen Bedingungen gestellt werden, denen Sie hinsichtlich der Anbringung des Zählers folgen müssen.
Sehr häufig gilt:

  • Entweder Sie ☞ ersetzen den alten Zähler durch den vom EVU gemieteten Zweirichtungszähler,
  • oder der Solarteur liefert und montiert einen neuen ☞ Zählerschrank, in dem Sie dann den neuen, ☞ über ihn erworbenen Zähler laufen lassen.

Das macht die Sache natürlich etwas teurer.

📄 In beiden Fällen sollte der Solarteur Ihre Entscheidungsmöglichkeiten beim Ortstermin mit Ihnen ☞ besprochen haben und sich nun - ggf. in beiden Alternativen gegengerechnet - in Angebot und Wirtschaftlichkeitsberechnung wiederfinden.

2. Formalitäten und Papiere

Datenblätter

▶ Bereits mehrfach erwähnt: Die ☞ Datenblätter der angebotenen Komponenten als Teil des Angebots sind nachgerade Pflicht.

📄 In den Datenblättern können Sie einen Großteil der bisher angesprochenen notwendigen Fakten und Daten nachlesen - selbst wenn diese im Angebotstext selbst nicht explizit ausgeführt wurden.

Belegungsplan

Auch ein nachvollziehbarer ☞ Modulbelegungsplan des Daches sollte beiliegen - wenn nicht, fragen Sie zurück!

Der  Belegungsplan  ist die Grundlage Ihrer Entscheidung, ob Sie:

  • a. evtl. zusätzlich Nutzfläche mit PV-Modulen belegen wollen,
  • umgekehrt b. Modulfläche für eine spätere, möglicherweise effizientere Erweiterung einsparen möchten,
  • oder c. mehr Platz für Lauf-, Lösch- und/oder Rettungswege auf dem Dach einplanen möchten.

Darüber hinaus finden Sie so heraus, ob

  • ggf. d. Flächen fälschlich belegt werden sollen, die im Schatten liegen.

Ohne den Dachbelegungsplan für die geplante Anlage geht es nicht.

Weitere Regelungen

Das Angebot ist nur dann vollständig, wenn es auch ☞ die folgenden Fragen beantwortet.

Genehmigungen

▶ Falls ☞ Baugenehmigungen oder ☞ Genehmigungen durch den Denkmalschutz erforderlich sind, welche Hilfen bietet der Solarteur Ihnen hierzu an?

Termin und Montage

▶ Wann werden die Komponenten der Photovoltaikanlage angeliefert, wo werden sie gelagert?

Ist eine ☞ Versicherung gegen Moduldiebstahl vorgesehen - und übernimmt der Solarteur sie?

Wann soll montiert werden, ☞ wie lange dauert das?
Und damit: ☞ Zu welchem Termin ist die erste Inbetriebnahme geplant?

▶ Ist eine ☞ Einweisung für Sie vorgesehen? Falls ☞ Computer-Programme zur Anlagenüberwachung geplant sind - erläutert der Solarteur Ihnen den Umgang damit?

Die Software für Einspeisemanagement bzw. Anlagenüberwachung kostet i.d.R. ☞ ab 150 € aufwärts.

Wer meldet die PV-Anlage ☞ beim Netzbetreiber an? Üblicherweise ist es der Solarteur.

Weist er sie auch in die notwendige Anmeldung der Anlage ☞ bei der Bundesnetzagentur BNA ein?
(Dies können Sie nur persönlich erledigen; aber er sollte Ihnen erklären, wie.)

▶ Sieht das Angebot ein ☞ Abnahmeprotokoll, eine ausführliche ☞ Anlagendokumentation sowie die ☞ Funktionskontrolle der Solaranlage nach Fertigstellung vor?
Möglich ist z.B. eine Kennlinienmessung - die Messung der Leistung des Solargenerators mit einem Kennlinien-Messgerät.

📄 Schließlich, ☞ wie lang bleibt das Angebot gültig? (Üblich sind 4 bis 8 Wochen.)
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht hetzen!

Verschaltung und Planung der Strings

Eine Besonderheit innerhalb der Anlagendokumentation stellt der ☞ Plan für die Verschaltung der Solarmodule dar.

Einerseits gehört die Aufteilung der Strings und die Verschaltung mit dem Wechselrichter zu den Kernelementen der Planung.

📄 Andererseits:
Für den Solarteur bedeutet dies zusätzliche Arbeit, die sich für ihn erst nach Erteilung des Auftrags rechnet. Oft also wird er diese - eigentlich notwendigen - Mühe nachvollziehbarerweise so weit wie möglich verschieben.

Die Lösung des Dilemmas besteht darin, dass Sie die Unterlagen zur Anlagenplanung - und deren Erläuterung - spätestens zur Unterschrift des Auftrags erbitten.

3. Finanzen

▶ Zum Schluss - wenn nicht als Deckblatt vorgeschaltet - folgt die  finanzielle Seite .

Das betrifft (selbstverständlich) den Gesamtpreis der Anlage netto und brutto, von der Planung bis zur Inbetriebnahme. ☞ Ohne Preis kein Angebot!

Erfreulich - aber nicht vorauszusetzen - ist es, wenn das Angebot auch die Einzelpreise für Komponenten, Leistungen und Dokumentationen enthält.

📄 Viele Betriebe nennen statt des Gesamtpreises den ☞ Nettopreis pro kWp. Um der besseren Vergleichbarkeit willen wäre es ideal, wenn Ihre Angebote dies ebenfalls täten. Im Zweifelsfall sollten Sie den Gesamtpreis auf kWp umrechnen.

Zahlungsmodi

Auch die ☞ Zahlungsmodi müssen transparent dargestellt werden. Es hat sich eingebürgert, ☞ An-, Voraus- und Teilzahlungen zu vereinbaren.

Beispiele

In der Praxis finden sich beispielsweise folgende Regelungen:

  • Beispiel 1
    90% eine Woche vor Beginn der Montage, 10% nach Fertigstellung.
  • Beispiel 2
    95% bei Ankündigung der Modullieferung, 5% nach Inbetriebnahme.
  • Beispiel 3
    90% bei Eintreffen der Auftragsbestätigung, 10% nach der Inbetriebnahme.
Absicherung

▶ Wie soll Ihre Anzahlung abgesichert werden?

Auf dem Markt finden sich mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste, verlässlichste Lösung - diejenige, die wir empfehlen -, ist eine ☞ Anzahlungsbürgschaft, mit der Sie auf der sicheren Seite sind.

Oft kann sie Ihnen sogar der Solarteur vermitteln.

Es ist ein (weiterer) Hinweis auf die ☞ Seriosität des Fachbetriebs, wenn er eine Anzahlungsbürgschaft von sich aus vorschlägt.

  • Achtung!

☞ Keinesfalls ist es zu empfehlen, einen Anzahlungsbetrag von mehreren Tausend Euro im Voraus ohne Absicherung zu entrichten.

☞ Unser Rat

Verzichten Sie auf Vorauszahlungen ohne Absicherung!

Zusatzbeispiel

Eine ☞ besonders Gestaltung des Zahlungsmodus, die uns gut gefallen hat, da sie Fairness für beide Seiten zeigt, ist diese:

  • Beispiel 4
    10-15% zur Unterschrift des Auftrags, 35-40% Teilzahlung zum Beginn der Montage, weitere 35-40% Teilzahlung, wenn die Module geliefert werden, gefolgt von einer Schlusszahlung des Restbetrags nach 14 Tagen störungsfreiem Betrieb der Solaranlage.

Ein Solarteur, der Ihnen einen solchen Modus anbietet, hat unserer Meinung nach bereits einige Extrapunkte verdient.

Finanzierung

▶ Gleich, ob Sie die Finanzierung über Ihre ☞ Hausbank regeln oder der Solarteur es für Sie über ☞ seine Geschäftsbank tut - die Finanzierung muss lückenlos geklärt sein.

📄 Läuft die Finanzierung ☞ über den Solarteur, muss das Angebot auch hierzu alle notwendigen Daten, Laufzeit, Nominalzins, Raten und ggf. eine Zwischenfinanzierung für die Umsatzsteuer enthalten.

Auch bei der Finanzierung lohnt sich ein ☞ Angebotsvergleich.

Es empfiehlt sich, zusätzlich die Bedingungen und Kennzahlen eines Solarkredits von Ihrer Bank und anderen Banken einzuholen.

📄 Ethikbanken wie die GLS, die Umweltbank, die Ethikbank, Triodos und Tomorrow Bank kennen sich mit Solarfinanzierung aus und können Ihnen günstige Offerten machen.

Die ☞ KfW legt immer wieder Förderprodukte auf - zur Zeit (Stand: März 2024) z.B. hier -, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen können.
Deren Konditionen muss die Geschäftsbank des Solarteurs erst einmal übertreffen.

Es ist aber auch gut zu wissen, dass Hausbanken oft lieber ☞ ihre eigenen Produkte verkaufen als die der kfw-Bank. Daher können auch Solarfinanzierungen sich erheblich unterscheiden.

Versicherungen und Ausgleichszahlung

▶ Erwähnt das Angebot Versicherungen? Empfehlenswert sind:

  • a. eine Montageversicherung (übernimmt oft der Solarteur),
  • b. u.U. eine Diebstahlversicherung,
  • c. die Betreiberhaftpflicht
  • d. eine – besonders sinnvolle – Allgefahrenversicherung, die Sie vor Ertragsausfällen schützt.

Einen Vergleich von PV-Versicherungen finden Sie
auch bei uns: Hier.

Und wieder liegt, zusätzlich zum Angebot des Solarteurs, der von diesem unabhängige Vergleich nahe.

Ausgleichszahlungen

▶ Unbedingt sollte das Angebot eine ☞ Regelung für den Fall enthalten, dass der montierende Betrieb den  Termin der Fertigstellung  nicht einhält.

Eine Möglichkeit ist:

  • e. die entsprechende Ausfallversicherung.

Bei ☞ einigen Handwerksbetrieben müssen Sie eine solche Regelung erst erfragen.

📄 Gleichwohl muss Folgendes geklärt werden:
Falls durch die ☞ Verzögerung der Inbetriebnahme Solarerträge verloren gehen - soll für die ausgefallenen Einnahmen ein ☞ Ausgleich gezahlt werden?

📄 Wenn ja, von wem - vom Solarteur oder von einer ☞ Ausfallversicherung?
Falls Letzteres: Ist es seine Versicherung, die in solchen Fällen haftet (das ist üblich), oder müssen Sie selbst eine Ausfallversicherung abschließen?

📄 Und wenn auch dies - enthält das Angebot eine Vermittlung der entsprechenden Versicherung?

Zur Ausgleichszahlung: Wie wird ☞ ihre Höhe berechnet?
Soll der Ausgleich in Höhe einer ☞ Pauschale oder aufgrund einer ☞ Berechnung beziffert werden?

☞ Unser Rat

Auf eine befriedigende Regelung, die Ihre möglichen ☞ Ausfälle abdeckt - und genau hierdurch den Anbieter stark motiviert, den vereinbarten Termin einzuhalten -, sollten Sie keinesfalls verzichten.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wie steht das Angebot im Marktumfeld da?

Einen kurzen Überblick über Preise und gegenwärtige Möglichkeiten erhalten Sie:

  • anhand der im Angebotsvergleich angeforderten ☞ Vergleichsangebote,
  • anhand ☞ der Vergleichsberechnung in unserem Photovoltaik-Rechner (mit sofortiger Ausgabe des Online-Ergebnisse: hier!)
  • und ggf. anhand des Gegenchecks bereits bestehender Angebote (hier).

Mit diesen Informationen haben Sie einen ganz guten Eindruck vom Marktumfeld.

📄 Dem gegenüber stehen die Zahlen des Angebots: ☞ Kosten, ☞ Nennleistung, ☞ Performance Ratio und ☞ Leistungstoleranz. Jetzt können Sie in Etwa abschätzen, ob sich die Ertrags- und Renditeerwartungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot in einem realistischen Rahmen bewegen.

Die Zahl, die hier am Ende steht, ist eines der ☞ stärksten Entscheidungskriterien.

Ihre Entscheidung sollte jedoch nicht nur vom Preis abhängen, sondern, wie bisher gezeigt, auch von vielen anderen Faktoren: Neben den Kosten an erster Stelle von der begründet zu erwartenden ☞ Verlässlichkeit von Monteur, Material und Ertrag.

Fazit: Die Vollständigkeit des Angebots

▶ Vollständig ist ein Photovoltaik-Angebot, wenn es alle ☞ Details enthält, die Ihnen direkt oder indirekt Auskunft über ☞ Qualität von Arbeit und Material, ☞ Zuverlässigkeit und ☞ Quantitäten der Solarstromerzeugung sowie der ☞ Weiterverwendung des Solarstroms und den voraussichtlichen ☞ Ertrag der Anlage im  Verhältnis  zur ☞ Investition geben.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, welche Informationen zu diesen Details gehören, gelegentlich etwas auseinander. Und ☞ nicht jedes der Angebote, die Sie erhalten, enthält tatsächlich auch sämtliche auf dieser Seite genannten Punkte.

📄 Beispielsweise verzichten manche Anbieter auf eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung - andere geben sie nur mündlich ab.
Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass das ☞ Angebot als solches mangelhaft ist oder gar die ☞ Ausführung durch den anbietenden Fachbetrieb zu wünschen übrig lassen wird.

Der Grund ist: Auch der Solarteur muss mit seiner ☞ Zeit kalkulieren - und mir ist es allemal lieber, wenn er gute Arbeit liefert, auch wenn das Angebot etwas knapp gehalten wird.

Trotzdem - in  unvollständigen Angeboten  fehlt etwas.

In diesen Fällen würde ich empfehlen, dass Sie bei Ihrem Ansprechpartner rückfragen und ihn bitten, die Lücken zu ergänzen.

Rückfragen

▶ Sie müssen aber wissen, dass manche Solarteure - und die derzeitige ☞ gute Auftragslage erlaubt ihnen das - ☞ aus  Geschäftsraison  ihre Kunden ☞ aussieben.

📄 Ein Kunde, der zeitraubende Schwierigkeiten zu machen verspricht, etwa - ich übertreibe, um es zu verdeutlichen - durch gesundes Halbwissen oder übertrieben harte Verhandlungen, wird nicht von allen Experten gern gesehen.

Als Kunde sind Sie König - in diesem Fall aber gewissermaßen in einer Wahlmonarchie, in welcher der König auch einmal abgewählt werden kann.

📄 Für den Handwerksbetrieb besteht immer die Gefahr, dass ☞ unbesprochene Nachbesserungen gefordert oder ☞ Schlusszahlungen zurückgehalten werden - während der Solarteur mit Materialien und Arbeit schon in Vorleistung gegangen ist.
Das erklärt seine Vorsicht.

Es gilt, bei Ihren Rückfragen Ihr eigenes ☞ Interesse nicht zu vergessen, sie aber klug und rücksichtsvoll zu stellen.

Selbstverständlich muss der Solarteur genauso wie Sie selbst dafür sorgen, dass der ☞ gute Informationsfluss in beide Richtungen gewahrt bleibt.

Besser ist die  Transparenz im Vorfeld  als Beschwerden im Nachhinein.

Gerade, um im Beispiel zu bleiben, die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt ganz klar in Ihrem Interesse.

Selbst für den unwirschesten aller Handwerker wird es nachvollziehbar sein, wenn Sie hier um ausführliche Aufklärung bitten.

☞ Unser Rat

Wenn sonst nichts gegen die Auswahl eines bestimmten Betriebs spricht, empfiehlt es sich, ggf. schmerzhaft fehlenden Angaben im Angebot nachträglich zu erfragen.

Hier geht's noch einmal zum → Angebotsvergleich.

☞ Im nächsten Teil dieses Leitfadens folgt der letzte, entscheidende Schritt - die Bewertung der Angebote selbst.

Checkliste: So prüfen Sie effizient Ihre Angebote auf Vollständigkeit

Angebotsvollständigkeit 1

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.1

Angebotsvollständigkeit 2

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.2

Angebotsvollständigkeit 3

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.3

Angebotsvollständigkeit 4

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.4

Angebotsvollständigkeit 5

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.5

Angebotsvollständigkeit 6

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.6

Angebotsvollständigkeit 7

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.7

Angebotsvollständigkeit 8

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.8

Checkliste: Prüfung der Photovoltaik-Angebote auf Vollständigkeit

Unser Rat

Grafik: Informationen des Solarteurs

Vergleichen Sie anhand der ☞ folgenden Checkliste, ob Ihre Angebote ggf. Lücken lassen.
Einfach abhaken - falls etwas fehlt, sollten Sie beim Anbieter zurückfragen.

[PDF] Checkliste zum Download:
Ist das Angebot komplett?

Hauptkomponenten: Angaben zu PV-Modulen, Wechselrichtern, ggf. Solarspeicher
Nebenkomponenten: Montagesystem, Solarkabel, Sicherungen.
Leistungen: Basis- und zusätzliche Handwerksleistungen, ausgeschlossene Leistungen.
Formelles und Finanzen: Datenblätter, Termine, Belegungsplan, Preise, ggf. Finanzierung, Versicherungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung.

📋 Sie können die Checkliste frei herunterladen. Bezahlen Sie einfach, was Sie für richtig halten.
Übrigens freuen wir uns auch über ein Feedback, z.B. auf Facebook, Twitter oder Pinterest!

Was finden Sie hier?

Was ist hier gemeint, wenn von "Angebot" die Rede ist?

Die Theorie ...

Hier ist durchgängig von  Angeboten  die Rede, da es sich umgangssprachlich so eingebürgert hat.
In der Theorie ist es allerdings nicht so einfach.

Angebote: Was sagt das Recht?

Nach ☞ BGB §§ 145 bis 150 zeichnet sich ein Angebot u.a. dadurch aus, dass es ...

  • verbindlich ist,
  • i.d.R. kostenlos,
  • aber einzelne Arbeitsschritte und Materialien nicht auflisten muss bzw.,
  • wenn aufgelistet, nicht mit Einzelpreisen versieht.

Ohne Liste der Arbeitsschritte und Materialien ist das Angebot kaum vergleichbar. Für unsere Zwecke ist es wenig sinnvoll.

Eine geeignete Alternative könnte der Kostenvoranschlag sein.

Kostenvoranschlag: Was sagt das Recht?

Der Kostenvoranschlag enthält nach §§ 650 und 632 Absatz 3 BGB zwar eine ☞ fachmännische Einschätzung von Arbeitsschritten, Material, Menge und Zeitaufwand in einer detailliert bepreisten Liste.
Leider ist er wiederum ☞ nicht verbindlich. Was wiederum an seinem Sinn zweifeln lässt.

Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit: den garantierten Kostenvoranschlag.

Der "garantierte Kostenvoranschlag": Was sagt das Recht?

▶ Der garantierte Kostenvoranschlag scheint das Beste aus beiden Welten - Angebot und Kostenvoranschlag - zu enthalten.
Er bringt Ihnen ☞ alle Angaben des einfachen Kostenvoranschlags, ist aber ☞ verbindlich wie das Angebot.

Nachteile des garantierten Kostenvoranschlags

Damit es wieder etwas komplizierter wird, gilt auch beim garantierten Kostenvoranschlag eine kleine - oder nicht so kleine - Einschränkung.

Die Überschreitung der vorbeanschlagten Kosten bis zu 20% in der Endabrechnung ist legitim, wenn durch Mehreinsatz an Arbeit oder Material gerechtfertigt - allerdings bedarf die Überschreitung der Zustimmung des Auftraggebers.

Als Kunde können Sie bei einer solchen Überschreitung vom Vertrag zurücktreten - müssen dann aber die bereits geleistete Arbeit und gelieferte Ware anteilig bezahlen.

Auch der "garantierte Kostenvoranschlag" hat also seine Tücken.

Möglicherweise wird es in dem Fall gar nicht so leicht, einen Solarfachbetrieb zu finden, der die halbe, angefangene Arbeit für Sie so zu Ende bringt:

  • dass am Schluss das Konzept gewahrt bleibt
  • und der ursprüngliche Kostenrahmen beachtet wird.

So schnell kann man - theoretisch - in eine schwierige Situation geraten.

Zum Glück spielt das in der Praxis weniger eine Rolle.
Warum?

In der Praxis

Das Bisherige zusammengefasst:

Idealerweise möchten Sie einen ☞ garantierten, detaillierten und dadurch vergleichbaren, ☞ kostenlosen, für Sie ☞ unverbindlichen Kostenvoranschlag mit einem ☞ ausreichenden Gültigkeitszeitraum, so dass Sie ☞ Zeit für Ihre Entscheidung haben, der aber ☞ bei Annahme für den Anbieter die ☞ Verbindlichkeit eines Angebots besitzt.

Hier die gute Nachricht: Genau so hat es sich eingebürgert.

▶ Diese "Angebote" sind oft in hohem Maße ☞ detailliert. Leider wiederum mit einer Ausnahme.

In der Regel sind die einzelnen Positionen dann ☞ nicht mit Preisen versehen.
Meist bleibt es bei der Zusammenfassung in einem Gesamtpreis.

Von  dieser Art  Angebot ist hier die Rede. Nicht jeder Fachbetrieb hält sich an diesen Usus, das ändert aber nichts daran, dass er inzwischen als Standard gelten kann.

Sie müssen vor der Vollständigkeitsprüfung erst noch
Angebote einholen? ☞ Bitte hier entlang!

Die Prüfung Ihrer Solar-Angebote:
Werte, Positionen, Kriterien - was bedeuten sie,
sind sie vollständig?

von Stefan Finke

Teil IV unseres 5-schrittigen Leitfadens zum PV-Angebotsvergleich

Der Solarteur informiert

▶ Bisher haben Sie den ☞ PV-Angebotsvergleich angefordert (Teil I); die Solarteure - oder ihre Fachvertreter - sind ☞ für die Begehung zum Ortstermin gekommen - und mit Koffern voller ☞ Informationen über Ihr Projekt wieder gegangen (Teil II); Sie Ihrerseits haben geprüft, ob Sie bereits einen oder mehrere Solar-Fachbetriebe ☞ aussortieren mussten (Teil III dieses Leitfadens).

Nun liegen Ihnen die Angebote vor.
In ☞ Teil V gilt es, Ihre Auswahl zu treffen.

📄 Im nächsten Schritt werden wir Ihnen hierfür ein einfaches, aber effizientes ☞ Beurteilungstool zur Verfügung stellen, das es Ihnen ermöglicht, den Vergleich und damit die endgültige Auswahl einfach und zeitsparend zu erledigen.

Bevor es allerdings ans Vergleichen selbst geht, müssen die Angebote erst einmal vergleichbar gemacht werden.

Am effizientesten gelingt Ihnen dies, indem Sie sie auf  Nachvollziehbarkeit  und  Vollständigkeit  hin durchsehen - und, falls Sie Lücken feststellen, durch gezielte Rückfragen an die Anbieter für die gewünschte Vollständigkeit sorgen.

Diese Seite hilft Ihnen dabei. Sie führt Sie durch die einzelnen Posten der Angebote, nennt die Kosten im Gefüge der Anlage, erläutert, wozu sie gut sind, und welches Gewicht Sie ihnen beimessen sollten.

📋  Für Ihre schnelle,  effiziente Prüfung  der Vollständigkeit des Angebots haben wir aber auch wieder eine Checkliste für Sie vorbereitet.
Sie können sie am Ende der Seite herunterladen.

Mit diesen Hilfestellungen können Sie im nächsten Schritt rasch und einfach entscheiden, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und zu welchen Kriterien Sie noch fehlende Informationen ☞ nachfordern möchten.

Teil IV ist in drei Kapitel gegliedert:

Was das Angebot über die Komponenten aussagen sollte

Zur Vollständigkeit eines Angebots für Photovoltaikanlagen gehört, dass es jede einzelne Komponente aufführt. Einfach nur 1 Stück Photovoltaikanlage, versehen mit einem Endpreis, von dem Sie nicht wissen, wo er hergenommen wurde bzw. wie er zustande gekommen ist - das reicht nicht.
Ist aber, wie man fairerweise dazu sagen muss, auch längst ☞ nicht mehr üblich.

▶ Einzelne Komponenten aufzuführen, das heißt auch: Das Angebot sollte für jede einzelne Position eine genaue, unverwechselbare Bezeichnung angeben.

Mit anderen Worten: ☞ Marke, ☞ Modell, ☞ Typenbezeichnung, ggf. ☞ Versionsnummer und ☞ Stückzahl - das sollte das Angebot schon enthalten.

Außerdem sollten zu allen Bauteilen entsprechende ☞ Datenblätter beiliegen - wenn schon das Angebot nicht die erforderlichen Kennzahlen nennt, so sollten Sie sie doch im Datenblatt finden können.

Zuletzt brauchen Sie einen nachvollziehbaren ☞ Belegungsplan für Ihr Dach, i.d.R. als Grafik oder Schemazeichnung.

Zertifikate und Gütezeichen

▶ Für alle einzelnen Komponenten wie für die Gesamtanlage gilt: Werden ☞ Zertifikate genannt - wie z.B. das RAL-Gütezeichen GZ 966, der Photovoltaik-Anlagenpass des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW e.V. oder das Gütezeichen des TÜV?
Dies wären schwerwiegende Hinweise auf gesteigerte ☞ Qualität der ausgewählten Komponenten.

I. Zu den Hauptkomponenten - Module und Wechselrichter

1. Module

Leistung

▶ Bei PV-Modulen sollte über die in der Aufklapp-Box oben genannten Einzelheiten hinaus, die für alle Komponenten gelten, die ☞ Nennleistung in kWp (Kilowatt peak) genannt werden - das ist die Stromerzeugung unter den Normbedingungen des ☞ Standardtests STC (für "Standard Test Conditions").

Daneben die Leistungstoleranz (Abweichung von der Nennleistung) in Prozent; typisch sind ± 3%.

Hinzu kommt die ☞ Performance Ratio, das Verhältnis von idealem Soll-Ertrag (unter Standardtest-Bedingungen) und tatsächlichem Ist-Ertrag - in einem Wort: Die  Effizienz  der PV-Anlage.

Ein Qualitätsfaktor von 80% ± 5 ist durchschnittlich; sehr gute Systeme erreichen um die 90%.

Zelltypen, Preise

Eine Selbstverständlichkeit ist die ☞ Angabe des Zelltyps:

  • Dickschicht polykristallin,
  • Dickschicht monokristallin
  • oder Dünnschicht.
  • Darunter – meistens – amorphes Silizium (a-Si),
  • oft aber auch Mischzellen: wie z.B. Cadmium-Tellurid (CdTe)
  • oder Kupfer-Indium-[Gallium-]Diselenid (CIS/CIGS-Zellen).
  • Außerdem möglich: mikromorphe Zellen/Module
  • oder – seltener – kristallines Silizium auf Glas (CSG)

Die Kosten für die Module machen 40-50% der Anlagenkosten aus; für kristalline Photovoltaikmodule liegen sie - Stand Frühjahr 2024 - bei 320 bis 800 €/kWp, für Dünnschichtmodule bei 250 bis 500 €/kWp.

Hersteller

▶ Die Liste namhafter ☞ Hersteller von PV-Modulen ist lang. Den größten Teil des Marktes in Deutschland machen asiatische und deutsche Hersteller aus - wobei, das ist interessant, auch deutsche Hersteller ihre Produkte ☞ in Asien fertigen lassen.
An der  Qualität  ändert das in der Regel nichts.

Module chinesischer Qualität stehen denen europäischer Fertigung i.d.R. in nichts mehr nach. Dabei sind deutsche Hersteller allerdings oft ☞ bis zu 30% teurer - bei vergleichbarer Technik.

Mit anderen Worten: Es ☞ muss heute also kein Modul mehr ☞ aus europäischer Fertigung sein.

▶ Achten Sie aber darauf, dass der Hersteller Ihrer Module den ☞ Gerichtsstand Deutschland akzeptiert.

Sie werden es wahrscheinlich nicht brauchen - aber falls doch, ist Nördlingen eben doch etwas näher als Chengdu.

⚠  Ein weiteres kurzes Wort zur Warnung.

Bei Herstellern, die sich mit - oft interessant klingenden - Billigangeboten in den Markt drängen, können Sie leider nicht immer sicher sein, dass sie in wenigen Jahren noch existieren und ihre ☞ Garantieverpflichtungen erfüllen können.

Das muss nicht heißen, dass alle unbekannten Hersteller mit unschlagbaren Preisen automatisch schlecht wären.

  • Die Entscheidung auf ein einzelnes Detail zu bauen, ist nicht, was ich empfehle. Die Entscheidung muss immer aus dem Gesamtpaket heraus fallen.

Ich möchte an dieser Stelle bloß dazu raten, das  Risiko eines Garantieausfalls  als ☞ eines von mehreren Kriterien in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen.

Weitere Angaben

▶ Eine Angabe der ☞ gewährten Garantie darf nicht fehlen - häufig gilt eine Produktgarantie von 10 Jahren oder eine Leistungsgarantie für 90% der Nennleistung der Solarmodule 10 Jahre und für 80% der Nennleistung 20 oder sogar 25 Jahre lang.

Achten Sie auch auf die Zeiten der gesetzlichen ☞ Gewährleistung - sowohl für die Anlagen-Komponenten als auch für Montage und Handwerksdienstleistungen.

▶ Wenn die Module umfirmiert wurden - ein gängiges Verfahren - sollte auch der ☞ Originalhersteller ("OEM") genannt werden.

Darüber hinaus ist zwar nicht Pflicht, aber wünschenswert die sogenannte ☞ "Flashliste", d.h. eine Liste der  Leistungsdaten  der Module.

Liegt sie noch nicht bei, sollte ihr Vorliegen - schriftlich - spätestens zur Anlieferung der Module zugesichert werden.

2. Wechselrichter

Leistung und Wirkungsgrad

▶ Auch der angebotene Wechselrichter erfordert die Angabe der ☞ Nennleistung, außerdem der ☞ maximalen AC/DC-Leistung (gemeint ist das Verhältnis von einkommendem Gleich- und ausgehendem Wechselstrom).

Außerdem sollte das Angebot den ☞ Wirkungsgrad des Wechselrichters angeben.

Sie können Werte von bis zu 98% erwarten, d.h. im Prozess der Wandlung von Gleichstrom zu Wechselstrom - das ist die Arbeit des Wechselrichters - kostet ca. 2% des Stroms.

📄 Achten Sie darauf, dass nicht der Spitzenwirkungsgrad genannt wird, sondern der  Europäische Wirkungsgrad  ( = Wirkungsgrad unter gemittelten europäischen Wetterbedingungen), in Abgrenzung zum "kalifornischen Wirkungsgrad", der eher die Bedingungen südlicherer Länder heranzieht.

Wie wird der Wechselrichter sowohl ☞ eingangsseitig als auch ☞ ausgangsseitig gegen Überspannung geschützt? Ggf. ist ein spezielles Überspannungsschutzgerät erforderlich.

Zertifikate und Garantien

Zertifizierungen sind oft ☞ mühsam und teuer. Die zertifizierenden Betriebe unterwerfen sich ☞ kontrollierten Abläufen, ☞ Evaluationen und ☞ Optimierungsprozessen.

Die auf diese Art erworbenen ☞ Zertifikate sind ebenso aussagekräftig wie in Teil III dieses Leitfadens, über Solarteure, für die Zertifizierungen der anbietenden Fachbetriebe selbst beschrieben.

Da Wechselrichter i.d.R. nach rund 15 Jahren ausgetauscht werden müssen, werden hierfür allerdings kaum langjährige Garantien gegeben.

📄 Es empfiehlt sich der Abschluss einer  Garantieverlängerung  oder sogar einer herstellerunabhängigen Garantie (einen guten Ruf in der Branche genießt die "SequPlus PV Energie" - https://www.wechselrichter-garantie.de). Evtl. bietet Ihr Solarteur eine solche zusätzliche Garantievereinbarung sogar von sich aus an - das ist nicht zwingend, aber wenn er es tut, können Sie es als zusätzliches Plus bewerten. Dieser Solarteur hat offensichtlich Ihr Interesse im Sinn.

Hersteller, Preise

▶ Namhafte Hersteller von Wechselrichtern mit ☞ Markenqualität, der Sie i.d.R. vertrauen können, sind in Deutschland SMA, Siemens, Danfoss, Conergy und Fronius (Stand Frühjahr 2024).

Die durchschnittlichen Kosten von Wechselrichtern machen ca. 15-20% der Anlagenkosten aus. Sie liegen - im Frühjahr 2024 - bei ± 200 €/kW.

Schlupflöcher

Enthält das Angebot Schlupflöcher wie die folgenden?

  • “Wechselrichter SMA,  1 Stück “, ohne dass gesagt wird, welcher.
  • “Wechselrichter SMA Sunny Hightower Peak 3  nach Verfügbarkeit “, wobei unklar bleibt, was passiert, wenn die “Verfügbarkeit” nicht gegeben ist.
  • “Oder  vergleichbar ” etc.

Vielleicht ist es nicht einmal böse gemeint, aber grundsätzlich sind solche Formulierungen dazu angetan, Sie aufs Glatteis zu führen. Sie sollten sie ☞ nicht gelten lassen.

  • Dasselbe gilt natürlich nicht nur für Wechselrichter, sondern z.B. auch für für nicht näher bezeichnete Montagesysteme – à la “1 Montagesystem, verzinkt” -, Module – “24 Stück” – etc.

Wenn Sie insgesamt den Eindruck haben, dass das Angebot die Mühe lohnt, können Sie zurückfragen und um Nachbesserung bzw. Präzisierung bitten.

Bleibt der Anbieter auch dann noch bei seinen Ausweich-Formulierungen, sollten Sie das eher als schlechtes Zeichen werten.

3. Fallweise: Der Solarstromspeicher

Funktion und Zweck

▶ Ist eine  PV-Batterie  Teil der Anlage, gehört sie ebenfalls in die Kategorie der Hauptkomponenten - mit dem Unterschied, dass die Photovoltaik-Installation sie nicht braucht, um ihrer ☞ grundsätzlichen Funktion zu genügen, nämlich Solarstrom zu erzeugen.

Trotzdem ist sie mitunter ☞ notwendiger Teil der PV-Installation, damit diese ihren erwünschten Zweck erreicht.

📄 Mehr über Zwecke und Sinn von Solarstromspeichern finden Sie in Teil II dieses Leitfadens, zur Beratung beim Ortstermin.

Das Angebot sollte in Bezug auf Solarstromspeicher den beim Ortstermin diskutierten Zweck widerspiegeln.

Kennzahlen zum Solarstromspeicher
Die Nennkapazität

▶ Neben den oben angesprochenen allgemeinen Angaben - Marke, Modell, Typ, Versionsnummer, Datenblätter des angebotenen Akkus - muss das Angebot zunächst die ☞ Nennkapazität in kWh enthalten.

Sie bezeichnet die Energie, welche im voll geladenen Akku  maximal gespeichert  werden kann.

📄 Für den privaten Bereich gilt die ☞ Faustformel pro MWh Jahresverbrauch 1 kWh Speicher.

Entladetiefe, Nutzkapazität

Allerdings handelt es sich bei der Nennkapazität nur um einen theoretischen Wert, der die mögliche ☞ Entladetiefe nicht berücksichtigt.

📄 Entladetiefe: Die ☞ weitestgehend mögliche Entladung des Speichers, ohne ihn zu beschädigen und seine  Lebensdauer  zu verkürzen.

Typische Entladetiefen für Bleibatterien liegen bei 55 bis 60%, für Redox-Flow-Speicher ( = "Flussbatterien" oder "Nasszellen" ) bei 80%, für Lithium-Ionen-Akkus bei 80 bis über 90%.

Im praktischen Betrieb ist die real zur Verfügung stehende Kapazität der Batterie, die ☞ Nutzkapazität interessanter.

Sie sollte daher im Angebot genannt werden.

Wirkungsgrad, Vollzyklenanzahl

▶ Zwischen Aufladen und Entladen gehen, so will es die Physik, unweigerlich geringe Mengen an Energie verloren. Das Verhältnis zwischen beidem, zwischen Auf- und Entladung wird im ☞ Wirkungsgrad festgehalten, der ebenfalls ins Angebot gehört.

Typische Wirkungsgrade sind:

  • für Blei-Akkumulatoren: bis 85%,
  • für (die selteneren) Redox-Flow-Speicher: ab 70%,
  • Lithium-Ionen-Batterien: bis zu 95%.

Schließlich ist noch entscheidend für die Lebensdauer von Stromspeichern die Anzahl möglicher Be- und Entladungen: Die ☞ Vollzyklenanzahl.

Hersteller

▶ Auf dem Markt der  Hersteller  von Solarstromspeichern finden sich viele Akteure, die meisten kennt man aus der Solar- oder der Batteriebranche, aber einige sind auch darunter, von denen man es nicht auf Anhieb erwartet - z.B. ☞ Mercedes Benz und ☞ BMW.

Spätestens allerdings, wenn als nächster Auto-(und Solar-)Hersteller ☞ Tesla genannt wird, ist die Verbindung klar.

Elektroautos sind auf effiziente Akkumulatoren angewiesen; die Neben-Verwendung der einmal entwickelten Akkus als Solar- und Heimspeicher liegt nahe.

☞ Deutsche Autobauer investieren derzeit mehrere Milliarden Euro in die Entwicklung haltbarer, kostengünstiger Batterien, die auch höheren Ansprüchen genügen.
Die Belieferung des Solarmarkts mit ihren Errungenschaften hilft einerseits den Photovoltaik-Bauherren. Andererseits hilft es den Herstellern selbst, ihre Investitionskosten wieder einzuspielen.

🌱  Wer sagt, dass klimabewusstes Wirtschaften sich nicht lohnt?

Entsprechend der Bandbreite der Hersteller sind die Kosten für Solarstromspeicher breit gestaffelt.

Für typische Photovoltaikanlagen, wie sie auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden, liegen die  Kosten für Photovoltaikspeicher  - im Frühjahr 2024 - bei 6.000 bis 10.000 Euro.

Das Nähere hängt vom Speichertyp und der ☞ Gesamtkapazität ( = Nutzkapazität  ×  Vollzyklenanzahl ) ab.

Solarstromspeicher-Kosten 2020

▶ Zusätzlich zum Verkaufspreis ist es interessant, die Kosten mit der ☞ Anzahl der nutzbaren kWh über die gesamte Lebensdauer der Solarbatterie ins Verhältnis zu setzen.
Je höher die Gesamtkapazität, desto geringer der Preis pro Kilowattstunde.

Die Preise können, je nach Größe des Speichersystems von 900 €/kWh bis zu 1.800 €/kWh reichen - d.h. die Spannweite beträgt ganze 100%.

  • An dieser Stelle ist der Preisvergleich zwischen den verschiedenen Herstellern, Systemen und Anbietern besonders lohnenswert.

☞ Unser Rat

Fragen Sie ruhig zurück. Bei jeder Position im Angebot, bei den Kosten des Batteriespeichers jedoch besonders, gilt: Alle im Angebot angegebenen Kennzahlen sollten auf Nachfrage gut  begründbar  sein.

II. Die Nebenkomponenten - Befestigung, Sicherung, Kabel

1. Das Montagesystem

▶ Das Montagesystem gehört zwar nicht gerade zu den stromproduzierenden Hauptkomponenten - ist aber trotzdem nicht zu vernachlässigen. Ohne eine angemessene Unterkonstruktion wären die  Paneele  auf Ihrem Dach nach kurzer Weile nur noch flatternde Siliziumfahnen im Wind.

Wie also werden sie befestigt?

Ein- oder zweilagige Befestigung

Zuerst einmal sollte die Frage beantwortet werden, ob das Befestigungssystem:

  • a. auf eine einlagigen Befestigung oder
  • b. auf eine Kreuzschienenmontage gestützt werden soll.
Einlagige Befestigungen

Bei der ☞ ersteren, der einlagigen Befestigung, handelt es sich um meist um ☞ parallel geführte, einfache vertikale Montageprofile, die zwar weniger stabil sind, enger am Dach entlang geführt werden und die Module mit geringerer Hinterlüftung versorgen.

Dafür ist dies die kostengünstigere Variante.

Kreuzschienenmontage

▶ Bei der ☞ letzteren, der Kreuzschienenmontage, wird senkrecht zur ersten Lage von Streben eine zweite Lage montiert, wodurch eine höhere Binnenstabilität des Befestigungssystems erreicht wird.

Die Module werden offener hinterlüftet und eventuelle Dach-Unebenheiten können besser ausgeglichen werden.

Dafür ist diese Art der Montage ☞ kostenintensiver.

Allerdings werden die Dachhaken einlagiger Systeme oft in ☞ kürzeren Abständen gesetzt - so dass hinsichtlich der Stabilität ein gewisser Ausgleich gegeben ist.

📄 Welche Befestigungssysteme im Einzelnen für die  standsichere Belastbarkeit  durch Wind und Schnee ☞ welche Befestigungspunkte brauchen, ist i.d.R. in der ☞ Herstellerdokumentation an den Solarteur dokumentiert.

Dem Angebot sollte ein ☞ Datenblatt zum Montagesystem beiliegen, aus dem auch seine statische Belastbarkeit - nicht nur für die die PV-Anlage selbst, sondern auch für starke Wind- und Schneelasten hervorgeht.

▶ Wird die Befestigung laut Angebot ☞ gemäß Dacheindeckung und Witterungsbeständigkeit durchgeführt?

Aus welchem ☞ Material sind die Profile gefertigt - Alu oder Edelstahl?

Selbstverständlich sollte das Angebot auch wieder ☞ Hersteller und ☞ Typ des Montagegestells benennen.

In der Regel werden für das Montagesystem ± 100 bis 150 €/kWp angesetzt.

Dachhaken

▶ Befestigt werden die Streben mit ☞ Dachhaken - das Angebot sollte ausführen, welche und wie viele davon verbaut werden.

Sinnvoll ist auch hier eine Erwähnung des ☞ Materials / des  Rostschutzes : Sind die Dachhaken ☞ verzinkt oder (vorzugsweise) aus ☞ Edelstahl?

Modulklemmen

▶ Hier gilt dasselbe wie für die Dachhaken.

Die ☞ Klemmen befestigen die Module am Montagesystem. Auch sie sind Wind, Witterung, der Hitze hinter den Modulen und deren Gewicht ausgesetzt.

Dauerhafte Stabilität und ☞ Belastbarkeit sind hier wesentlich.

Das Angebot sollte Anzahl, Ausführung, Material und Rostschutz aufschlüsseln.

Statik des Gebäudes

▶ Sichert der Solarteur im Angebot zu, die Montage nach ☞ Deutscher Industrienorm durchzuführen?

  • Die DIN 1055 regelt zulässige Einwirkungen auf das  Tragwerk  des Gebäudes.
Einbindung des Montagesystems in den Potentialausgleich

⚡ Wird die Unterkonstruktion aus Metall in den ☞ Potentialausgleich des Gebäudes integriert?
16mm2-Kupferleitungen oder Aluminium-Leitungen mit einem Querschnitt von 25mm2 sind als Funktionserdungs- oder Potentialausgleichsleitung zusätzlich blitzstromtragfähig und bieten dadurch zusätzlichen Schutz.

2. Sicherungsmaßnahmen

Sind notwendige spezielle ☞ Sicherungen aufgeführt, wie ggf. bei der Begehung besprochen - z.B. ein Gitter, das die geplante Solaranlage gegen Marderverbiss schützt oder ein diebstahlsicherer Drahtschrank für ☞ außen angebrachte Zähler, Wechselrichter oder externe Anschlüsse?

Aus den Unterlagen sollte darüber hinaus hervorgehen, ob spezielle ☞ Eigenschaften der Solarkabel Teil des Angebots sind - beispielsweise bisssichere ☞ Ummantelungen aus Kunststoff oder Stahl gegen Marderangriffe.

▶ Genauso wichtig oder noch wichtiger: Ist eine ☞ Abschaltvorrichtung für die Unterbrechung des Stromflusses im Notfall vorgesehen?

📄 Wir hoffen natürlich, dass Sie sie nie brauchen werden. Aber im Fall des Falles erleichtert die  Abschaltung  die Arbeit von Feuerwehr oder Überschwemmungshelfern erheblich. Im Sinne Ihrer ☞ Sicherheit sehr empfehlenswert.

Sind Sturznetze für die Handwerker beim Aufbau der Anlage vorgesehen?

Achten Sie darauf, dass der Solarteur seiner Verantwortung gerecht wird - was aber auch bedeutet, dass sein Betrieb es ist, der für die Sicherheit seiner ☞ Handwerker sorgt und haftbar ist.

Das Angebot sollte darüber informieren.

3. Steckverbinder und Kabel

▶ Auch zum Posten stromführender Leiter und Verbinder dürfen Sie genaue, verlässliche Informationen erwarten.

Wieder ist die Angabe von Hersteller und Typ eine Selbstverständlichkeit.
Hinzu kommen die Leitungsquerschnitte der Kabel für Gleich- und für Wechselstrom angegeben werden.

  • Achtung!

Solarkabel sind keine einfachen  Haushaltsstromkabel  wie vom Toaster zur Steckdose.
Der Gleichstrom, der vom Photovoltaikgenerator zum Wechselrichter fließt, ist stark genug, dass es speziell geschützter Kabel mit erhöhtem Leitungsquerschnitt sowie doppelter oder verstärkter Isolierung bedarf (siehe DIN im nächsten Abschnitt).

  • Sicherheit ist hier von ☞ höchster Priorität.

Fragen, die das Angebot hinsichtlich der Kabel darüber hinaus beantworten sollte: Wie werden die Kabel ☞ geführt - in Schienen, Rohren oder Kabelkanälen, ggf. auch mit witterungs- und lichtbeständigen Kabelbindern aufgebunden?

📄 Zur Erläuterung des Sprachgebrauchs: ☞ Leitungen sind offene Adern oder Litze; werden sie ummantelt, spricht man von ☞ Kabel.
In der Umgangssprache wird der Unterschied jedoch selten beachtet.

Wie lang sind die Kabel? Mit welchen Verlusten muss auf die Länge gerechnet werden?
Auch hierzu sollte das Angebot Auskunft geben.

Ein breiterer ☞ Querschnitt ist mit geringerem Verlust verbunden, aber auch teurer.
Die Preise für die Verkabelung liegen bei 1 bis 5 Euro pro laufender Meter; die breitesten Querschnitte liegen dabei am oberen Ende.

Insgesamt liegt der Anteil der Kosten für ☞ Kabel, ☞ Anschlüsse, ☞ Klemmen, ☞ Haken, ☞ Unterkonstruktion am Endpreis der PV-Anlage bei 10 bis 15%.

III. Leistungen, Formalitäten und Finanzen

1. Leistungen

▶ Natürlich muss das Angebot verdeutlichen, welche ☞ Leistungen ( = Basis-Leistungen  +  Zusatzleistungen ) der jeweilige Handwerksbetrieb zu erbringen bereit und in der Lage ist.

In einem typischen Angebot machen die  Handwerkskosten  für die Komplettmontage der Photovoltaikanlage - d.h. Gerüstaufbau und Installationsarbeiten - einen Anteil von 15% bis 20% der Gesamtkosten aus.

Bei kleineren Anlagen kostet die Montage um die 200 €/kWp.

Die PV-Anlagen-Montage - Basisleistungen

☞ An erster Stelle steht die detaillierte Liste von Handwerksleistungen ☞ im Rahmen der Montage der PV-Anlage selbst - aufgeteilt in Arbeiten auf der ☞ Gleichstromseite und Arbeiten auf der ☞ Wechselstromseite.

▶ Die Photovoltaikanlage erzeugt zunächst Gleichstrom (DC, für direct current). Erst der Wechselrichter richtet den Strom um in netzkompatiblen Wechselstrom (AC, alternating current).

Die Gleichstrom- oder ☞ DC-Seite ist dem entsprechend der Bereich der PV-Anlage von Stromgenerator ( = die verschalteten Module) bis zum Wechselrichter. Die Wechsel- oder ☞ AC-Stromseite betrifft die Strecke vom Wechselrichter bis zum Netzanschluss.

Für die gesamte Installation sollte im Angebot zugesichert werden, dass sie nach DIN-Normen durchgeführt werden:

  • darunter ☞ DIN VDE 0100-712:2016-10 “Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712 Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme”, ☞ DIN VDE 0100-443 und VDE 0185-305- 3 (Beiblatt 5) sowie ☞ DIN 0100-534.

Diese Normen legen eine Reihe von ☞ Schutzmaßnahmen fest, u.a. zum Überspannungs- und Blitzschutz oder - beispielsweise - doppelte oder verstärkte Isolierungen auf der DC-Seite.

  • ☞ VDE-AR-E 2100-712 schreibt einen Notabschalter für Photovoltaik-Anlagen vor.

  • Das – notwendige – Anbringen eines Hinweisschildes, das beispielsweise im Not-, Brand- oder Flutfall die Feuerwehr und/oder Nothelfer auf die PV-Anlage hinweist, ist in ☞ DIN 4066 beschrieben.
DC-Seite

Auf der Gleichstromseite stehen die  Einzelkomponenten  der Photovoltaikanlage und deren Montage, also:

  • die Befestigung des Trägersystems,
  • die Montage der PV-Module,
  • deren fachmännische Verschaltung,
  • die Installation des Wechselrichters – mit oder ohne Datenlogger -,
  • das Verlegen bzw. Einziehen der Kabel vom Dach zum Haustechnikraum
  • und schließlich die Verschaltung aller Komponenten der Photovoltaikanlage vor dem Wechselrichter.

Der Wechselrichter markiert die Grenze. Ab hier befinden wir uns auf der Seite der ☞ Übergabe des Stroms an Verbraucher und Netz.

AC-Seite

Auf der Wechselstromseite sollte das Angebot ☞ folgende Arbeiten umfassen:

  • Den Einbau des Einspeisezählers in den Zählerschrank, (ggf. – falls notwendig – auch eines neuen Zählerschranks),
  • das Ziehen der Kabel vom Wechselrichter zum Einspeisezähler und Anschluss,
  • schließlich den Anschluss ans Netz – bei Anlagen < 30 kWp über den Hausanschluss,
  • bei Anlagen > kWp über den vom Netzbetreiber zu benennenden Übergabepunkt.

Der Netzanschluss kann von knapp 500 € bis über 1.000 € kosten.

Zusätzliche Leistungen

▶ Sind ☞ Wanddurchbrüche nötig, ☞ Maurerarbeiten, ggf. Arbeiten ☞ am Dach selbst?
Findet sich das im Angebot wieder?

Sind ☞ Potentialausgleich, Erdung, Blitzschutz berücksichtigt?

📄 Falls nicht - und falls die Gründe dafür nicht vorher im Gespräch bei der Begehung abgeklärt worden sind -, dann sollten Sie ☞ rückfragen und um Klärung bitten.

Das Dach

▶ Große Teile der  Dachfläche  sind nach Installation der Photovoltaikanlage für viele Jahre nicht mehr zugänglich.

Wenn also ein ☞ Renovierungsbedarf für Ihr Dach absehbar ist - idealerweise sollte es alle 3 bis 5 Jahrzehnte neu eingedeckt werden -, muss die Renovierung vorgezogen werden und vor Montage der Module vonstatten gehen.

  • Daher sollten Sie auch ☞ prüfen, ob bestimmte, ggf. notwendige Arbeiten – u.a. eben am Dach – im Angebotstext ausdrücklich ausgeschlossen werden.

In diesem Fall müssten Sie sich entweder nach einem anderen Solarteur umsehen - oder (besser) nach einem zusätzlichen Fachbetrieb für Dacharbeiten (z.B. hier).

☞ Unser Rat

Ggf. ist es ratsam, mit Ihrem Steuerberater zu klären, inwieweit der (geplante) Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach die Ausgaben für eine notwendige Statik- oder Dachsanierung steuerlich günstiger stellen kann.

Ausgeschlossene Arbeiten

▶ Ausgenommen werden auch oft Wanddurchbrüche oder die danach erforderlichen Gipser-, Putz- und/oder Malerarbeiten. Falls während des Ortstermins klar geworden ist, dass diese aber notwendig sind, fragen Sie bitte zurück.

📄 Ohne eine wirtschaftliche Lösung der Zusatzarbeiten von Wand bis Dach sind die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Solarteurs möglicherweise Makulatur.

Daher, falls Handwerksleistungen an einen ☞ dritten Auftragnehmer vergeben werden müssen, bitten Sie den Solarteur, die Kosten für diese externen Arbeiten in die ☞ Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmen - schlicht, weil er sonst mit unvollständigen Zahlen arbeitet und die Berechnung Ihrer  Rendite  am Ende nicht mehr stimmt.

  • Ob der Solarteur sich darauf einlässt, ist eine andere Frage. Im äußersten Fall müssten Sie die Rechnung selbst anhand der vorliegenden Zahlen ☞ nachjustieren.
Gerüst

Bitte achten Sie auch darauf, was das Angebot zur Aufstellung des Montagegerüsts zu sagen hat: Liegt das in Ihrer Verantwortung oder in der des Fachbetriebs?

  • Achtung!

Wie bereits angesprochen: Wenn irgend möglich vermeiden Sie, sich Ihrerseits für das ☞ Gerüst, seine ☞ Aufstellung und Sicherheit verantwortlich zu machen.

☞ Lassen Sie den Fachbetrieb für die Sicherheit seiner Mitarbeiter sorgen - dessen Experten wissen am besten, was dafür zu tun ist. Eine solche Lösung ist sicherer für die ☞ Solarinstallateure - sie befinden sich damit auf gewohntem Terrain -, und zugleich für Sie selbst: Denn im anderen Fall könnten Sie in eine Haftbarkeitsfalle geraten, aus der mitunter nur schwer herauszukommen ist.

Zähler

▶ Ein weiterer unverzichtbarer Posten ist der des Zählers und seiner Position. Haben Sie noch Platz im Zählerschrank, ist es einfach.

Sie können einen ☞ Zweirichtungszähler vom Energieversorger mieten (für rund 30-50 € im Jahr) - oder einen eigenen Zähler vom Solarteur erwerben.

Letzteres ist insgesamt etwas günstiger - allerdings liegen ggf. Messfehler bei Betrieb dann Ihres Zählers  in Ihrer Verantwortung .

Haben Sie hingegen keinen offenen Platz im Zählerschrank, liegen die Alternativen etwas anders. Es hängt von den "TAB", den technischen Anschlussbedingungen Ihres Versorgnungsnetzbetreibers ab.

Dort können Ihnen Bedingungen gestellt werden, denen Sie hinsichtlich der Anbringung des Zählers folgen müssen.
Sehr häufig gilt:

  • Entweder Sie ☞ ersetzen den alten Zähler durch den vom EVU gemieteten Zweirichtungszähler,
  • oder der Solarteur liefert und montiert einen neuen ☞ Zählerschrank, in dem Sie dann den neuen, ☞ über ihn erworbenen Zähler laufen lassen.

Das macht die Sache natürlich etwas teurer.

📄 In beiden Fällen sollte der Solarteur Ihre Entscheidungsmöglichkeiten beim Ortstermin mit Ihnen ☞ besprochen haben und sich nun - ggf. in beiden Alternativen gegengerechnet - in Angebot und Wirtschaftlichkeitsberechnung wiederfinden.

2. Formalitäten und Papiere

Datenblätter

▶ Bereits mehrfach erwähnt: Die ☞ Datenblätter der angebotenen Komponenten als Teil des Angebots sind nachgerade Pflicht.

📄 In den Datenblättern können Sie einen Großteil der bisher angesprochenen notwendigen Fakten und Daten nachlesen - selbst wenn diese im Angebotstext selbst nicht explizit ausgeführt wurden.

Belegungsplan

Auch ein nachvollziehbarer ☞ Modulbelegungsplan des Daches sollte beiliegen - wenn nicht, fragen Sie zurück!

Der  Belegungsplan  ist die Grundlage Ihrer Entscheidung, ob Sie:

  • a. evtl. zusätzlich Nutzfläche mit PV-Modulen belegen wollen,
  • umgekehrt b. Modulfläche für eine spätere, möglicherweise effizientere Erweiterung einsparen möchten,
  • oder c. mehr Platz für Lauf-, Lösch- und/oder Rettungswege auf dem Dach einplanen möchten.

Darüber hinaus finden Sie so heraus, ob

  • ggf. d. Flächen fälschlich belegt werden sollen, die im Schatten liegen.

Ohne den Dachbelegungsplan für die geplante Anlage geht es nicht.

Weitere Regelungen

Das Angebot ist nur dann vollständig, wenn es auch ☞ die folgenden Fragen beantwortet.

Genehmigungen

▶ Falls ☞ Baugenehmigungen oder ☞ Genehmigungen durch den Denkmalschutz erforderlich sind, welche Hilfen bietet der Solarteur Ihnen hierzu an?

Termin und Montage

▶ Wann werden die Komponenten der Photovoltaikanlage angeliefert, wo werden sie gelagert?

Ist eine ☞ Versicherung gegen Moduldiebstahl vorgesehen - und übernimmt der Solarteur sie?

Wann soll montiert werden, ☞ wie lange dauert das?
Und damit: ☞ Zu welchem Termin ist die erste Inbetriebnahme geplant?

▶ Ist eine ☞ Einweisung für Sie vorgesehen? Falls ☞ Computer-Programme zur Anlagenüberwachung geplant sind - erläutert der Solarteur Ihnen den Umgang damit?

Die Software für Einspeisemanagement bzw. Anlagenüberwachung kostet i.d.R. ☞ ab 150 € aufwärts.

Wer meldet die PV-Anlage ☞ beim Netzbetreiber an? Üblicherweise ist es der Solarteur.

Weist er sie auch in die notwendige Anmeldung der Anlage ☞ bei der Bundesnetzagentur BNA ein?
(Dies können Sie nur persönlich erledigen; aber er sollte Ihnen erklären, wie.)

▶ Sieht das Angebot ein ☞ Abnahmeprotokoll, eine ausführliche ☞ Anlagendokumentation sowie die ☞ Funktionskontrolle der Solaranlage nach Fertigstellung vor?
Möglich ist z.B. eine Kennlinienmessung - die Messung der Leistung des Solargenerators mit einem Kennlinien-Messgerät.

📄 Schließlich, ☞ wie lang bleibt das Angebot gültig? (Üblich sind 4 bis 8 Wochen.)
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht hetzen!

Verschaltung und Planung der Strings

Eine Besonderheit innerhalb der Anlagendokumentation stellt der ☞ Plan für die Verschaltung der Solarmodule dar.

Einerseits gehört die Aufteilung der Strings und die Verschaltung mit dem Wechselrichter zu den Kernelementen der Planung.

📄 Andererseits:
Für den Solarteur bedeutet dies zusätzliche Arbeit, die sich für ihn erst nach Erteilung des Auftrags rechnet. Oft also wird er diese - eigentlich notwendigen - Mühe nachvollziehbarerweise so weit wie möglich verschieben.

Die Lösung des Dilemmas besteht darin, dass Sie die Unterlagen zur Anlagenplanung - und deren Erläuterung - spätestens zur Unterschrift des Auftrags erbitten.

3. Finanzen

▶ Zum Schluss - wenn nicht als Deckblatt vorgeschaltet - folgt die  finanzielle Seite .

Das betrifft (selbstverständlich) den Gesamtpreis der Anlage netto und brutto, von der Planung bis zur Inbetriebnahme. ☞ Ohne Preis kein Angebot!

Erfreulich - aber nicht vorauszusetzen - ist es, wenn das Angebot auch die Einzelpreise für Komponenten, Leistungen und Dokumentationen enthält.

📄 Viele Betriebe nennen statt des Gesamtpreises den ☞ Nettopreis pro kWp. Um der besseren Vergleichbarkeit willen wäre es ideal, wenn Ihre Angebote dies ebenfalls täten. Im Zweifelsfall sollten Sie den Gesamtpreis auf kWp umrechnen.

Zahlungsmodi

Auch die ☞ Zahlungsmodi müssen transparent dargestellt werden. Es hat sich eingebürgert, ☞ An-, Voraus- und Teilzahlungen zu vereinbaren.

Beispiele

In der Praxis finden sich beispielsweise folgende Regelungen:

  • Beispiel 1
    90% eine Woche vor Beginn der Montage, 10% nach Fertigstellung.
  • Beispiel 2
    95% bei Ankündigung der Modullieferung, 5% nach Inbetriebnahme.
  • Beispiel 3
    90% bei Eintreffen der Auftragsbestätigung, 10% nach der Inbetriebnahme.
Absicherung

▶ Wie soll Ihre Anzahlung abgesichert werden?

Auf dem Markt finden sich mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste, verlässlichste Lösung - diejenige, die wir empfehlen -, ist eine ☞ Anzahlungsbürgschaft, mit der Sie auf der sicheren Seite sind.

Oft kann sie Ihnen sogar der Solarteur vermitteln.

Es ist ein (weiterer) Hinweis auf die ☞ Seriosität des Fachbetriebs, wenn er eine Anzahlungsbürgschaft von sich aus vorschlägt.

  • Achtung!

☞ Keinesfalls ist es zu empfehlen, einen Anzahlungsbetrag von mehreren Tausend Euro im Voraus ohne Absicherung zu entrichten.

☞ Unser Rat

Verzichten Sie auf Vorauszahlungen ohne Absicherung!

Zusatzbeispiel

Eine ☞ besonders Gestaltung des Zahlungsmodus, die uns gut gefallen hat, da sie Fairness für beide Seiten zeigt, ist diese:

  • Beispiel 4
    10-15% zur Unterschrift des Auftrags, 35-40% Teilzahlung zum Beginn der Montage, weitere 35-40% Teilzahlung, wenn die Module geliefert werden, gefolgt von einer Schlusszahlung des Restbetrags nach 14 Tagen störungsfreiem Betrieb der Solaranlage.

Ein Solarteur, der Ihnen einen solchen Modus anbietet, hat unserer Meinung nach bereits einige Extrapunkte verdient.

Finanzierung

▶ Gleich, ob Sie die Finanzierung über Ihre ☞ Hausbank regeln oder der Solarteur es für Sie über ☞ seine Geschäftsbank tut - die Finanzierung muss lückenlos geklärt sein.

📄 Läuft die Finanzierung ☞ über den Solarteur, muss das Angebot auch hierzu alle notwendigen Daten, Laufzeit, Nominalzins, Raten und ggf. eine Zwischenfinanzierung für die Umsatzsteuer enthalten.

Auch bei der Finanzierung lohnt sich ein ☞ Angebotsvergleich.

Es empfiehlt sich, zusätzlich die Bedingungen und Kennzahlen eines Solarkredits von Ihrer Bank und anderen Banken einzuholen.

📄 Ethikbanken wie die GLS, die Umweltbank, die Ethikbank, Triodos und Tomorrow Bank kennen sich mit Solarfinanzierung aus und können Ihnen günstige Offerten machen.

Die ☞ KfW legt immer wieder Förderprodukte auf - zur Zeit (Stand: März 2024) z.B. hier -, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen können.
Deren Konditionen muss die Geschäftsbank des Solarteurs erst einmal übertreffen.

Es ist aber auch gut zu wissen, dass Hausbanken oft lieber ☞ ihre eigenen Produkte verkaufen als die der kfw-Bank. Daher können auch Solarfinanzierungen sich erheblich unterscheiden.

Versicherungen und Ausgleichszahlung

▶ Erwähnt das Angebot Versicherungen? Empfehlenswert sind:

  • a. eine Montageversicherung (übernimmt oft der Solarteur),
  • b. u.U. eine Diebstahlversicherung,
  • c. die Betreiberhaftpflicht
  • d. eine – besonders sinnvolle – Allgefahrenversicherung, die Sie vor Ertragsausfällen schützt.

Einen Vergleich von PV-Versicherungen finden Sie
auch bei uns: Hier.

Und wieder liegt, zusätzlich zum Angebot des Solarteurs, der von diesem unabhängige Vergleich nahe.

Ausgleichszahlungen

▶ Unbedingt sollte das Angebot eine ☞ Regelung für den Fall enthalten, dass der montierende Betrieb den  Termin der Fertigstellung  nicht einhält.

Eine Möglichkeit ist:

  • e. die entsprechende Ausfallversicherung.

Bei ☞ einigen Handwerksbetrieben müssen Sie eine solche Regelung erst erfragen.

📄 Gleichwohl muss Folgendes geklärt werden:
Falls durch die ☞ Verzögerung der Inbetriebnahme Solarerträge verloren gehen - soll für die ausgefallenen Einnahmen ein ☞ Ausgleich gezahlt werden?

📄 Wenn ja, von wem - vom Solarteur oder von einer ☞ Ausfallversicherung?
Falls Letzteres: Ist es seine Versicherung, die in solchen Fällen haftet (das ist üblich), oder müssen Sie selbst eine Ausfallversicherung abschließen?

📄 Und wenn auch dies - enthält das Angebot eine Vermittlung der entsprechenden Versicherung?

Zur Ausgleichszahlung: Wie wird ☞ ihre Höhe berechnet?
Soll der Ausgleich in Höhe einer ☞ Pauschale oder aufgrund einer ☞ Berechnung beziffert werden?

☞ Unser Rat

Auf eine befriedigende Regelung, die Ihre möglichen ☞ Ausfälle abdeckt - und genau hierdurch den Anbieter stark motiviert, den vereinbarten Termin einzuhalten -, sollten Sie keinesfalls verzichten.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wie steht das Angebot im Marktumfeld da?

Einen kurzen Überblick über Preise und gegenwärtige Möglichkeiten erhalten Sie:

  • anhand der im Angebotsvergleich angeforderten ☞ Vergleichsangebote,
  • anhand ☞ der Vergleichsberechnung in unserem Photovoltaik-Rechner (mit sofortiger Ausgabe des Online-Ergebnisse: hier!)
  • und ggf. anhand des Gegenchecks bereits bestehender Angebote (hier).

Mit diesen Informationen haben Sie einen ganz guten Eindruck vom Marktumfeld.

📄 Dem gegenüber stehen die Zahlen des Angebots: ☞ Kosten, ☞ Nennleistung, ☞ Performance Ratio und ☞ Leistungstoleranz. Jetzt können Sie in Etwa abschätzen, ob sich die Ertrags- und Renditeerwartungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot in einem realistischen Rahmen bewegen.

Die Zahl, die hier am Ende steht, ist eines der ☞ stärksten Entscheidungskriterien.

Ihre Entscheidung sollte jedoch nicht nur vom Preis abhängen, sondern, wie bisher gezeigt, auch von vielen anderen Faktoren: Neben den Kosten an erster Stelle von der begründet zu erwartenden ☞ Verlässlichkeit von Monteur, Material und Ertrag.

Fazit: Die Vollständigkeit des Angebots

▶ Vollständig ist ein Photovoltaik-Angebot, wenn es alle ☞ Details enthält, die Ihnen direkt oder indirekt Auskunft über ☞ Qualität von Arbeit und Material, ☞ Zuverlässigkeit und ☞ Quantitäten der Solarstromerzeugung sowie der ☞ Weiterverwendung des Solarstroms und den voraussichtlichen ☞ Ertrag der Anlage im  Verhältnis  zur ☞ Investition geben.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, welche Informationen zu diesen Details gehören, gelegentlich etwas auseinander. Und ☞ nicht jedes der Angebote, die Sie erhalten, enthält tatsächlich auch sämtliche auf dieser Seite genannten Punkte.

📄 Beispielsweise verzichten manche Anbieter auf eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung - andere geben sie nur mündlich ab.
Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass das ☞ Angebot als solches mangelhaft ist oder gar die ☞ Ausführung durch den anbietenden Fachbetrieb zu wünschen übrig lassen wird.

Der Grund ist: Auch der Solarteur muss mit seiner ☞ Zeit kalkulieren - und mir ist es allemal lieber, wenn er gute Arbeit liefert, auch wenn das Angebot etwas knapp gehalten wird.

Trotzdem - in  unvollständigen Angeboten  fehlt etwas.

In diesen Fällen würde ich empfehlen, dass Sie bei Ihrem Ansprechpartner rückfragen und ihn bitten, die Lücken zu ergänzen.

Rückfragen

▶ Sie müssen aber wissen, dass manche Solarteure - und die derzeitige ☞ gute Auftragslage erlaubt ihnen das - ☞ aus  Geschäftsraison  ihre Kunden ☞ aussieben.

📄 Ein Kunde, der zeitraubende Schwierigkeiten zu machen verspricht, etwa - ich übertreibe, um es zu verdeutlichen - durch gesundes Halbwissen oder übertrieben harte Verhandlungen, wird nicht von allen Experten gern gesehen.

Als Kunde sind Sie König - in diesem Fall aber gewissermaßen in einer Wahlmonarchie, in welcher der König auch einmal abgewählt werden kann.

📄 Für den Handwerksbetrieb besteht immer die Gefahr, dass ☞ unbesprochene Nachbesserungen gefordert oder ☞ Schlusszahlungen zurückgehalten werden - während der Solarteur mit Materialien und Arbeit schon in Vorleistung gegangen ist.
Das erklärt seine Vorsicht.

Es gilt, bei Ihren Rückfragen Ihr eigenes ☞ Interesse nicht zu vergessen, sie aber klug und rücksichtsvoll zu stellen.

Selbstverständlich muss der Solarteur genauso wie Sie selbst dafür sorgen, dass der ☞ gute Informationsfluss in beide Richtungen gewahrt bleibt.

Besser ist die  Transparenz im Vorfeld  als Beschwerden im Nachhinein.

Gerade, um im Beispiel zu bleiben, die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt ganz klar in Ihrem Interesse.

Selbst für den unwirschesten aller Handwerker wird es nachvollziehbar sein, wenn Sie hier um ausführliche Aufklärung bitten.

☞ Unser Rat

Wenn sonst nichts gegen die Auswahl eines bestimmten Betriebs spricht, empfiehlt es sich, ggf. schmerzhaft fehlenden Angaben im Angebot nachträglich zu erfragen.

Hier geht's noch einmal zum → Angebotsvergleich.

☞ Im nächsten Teil dieses Leitfadens folgt der letzte, entscheidende Schritt - die Bewertung der Angebote selbst.

Checkliste: So prüfen Sie effizient Ihre Angebote auf Vollständigkeit

Angebotsvollständigkeit 1

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.1

Angebotsvollständigkeit 2

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.2

Angebotsvollständigkeit 3

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.3

Angebotsvollständigkeit 4

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.4

Angebotsvollständigkeit 5

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.5

Angebotsvollständigkeit 6

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.6

Angebotsvollständigkeit 7

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.7

Angebotsvollständigkeit 8

Checklisten Ortstermin
+ Solarteur S.8

Checkliste: Prüfung der Photovoltaik-Angebote auf Vollständigkeit

Unser Rat

Grafik: Informationen des Solarteurs

Vergleichen Sie anhand der ☞ folgenden Checkliste, ob Ihre Angebote ggf. Lücken lassen.
Einfach abhaken - falls etwas fehlt, sollten Sie beim Anbieter zurückfragen.

[PDF] Checkliste zum Download:
Ist das Angebot komplett?

Hauptkomponenten: Angaben zu PV-Modulen, Wechselrichtern, ggf. Solarspeicher
Nebenkomponenten: Montagesystem, Solarkabel, Sicherungen.
Leistungen: Basis- und zusätzliche Handwerksleistungen, ausgeschlossene Leistungen.
Formelles und Finanzen: Datenblätter, Termine, Belegungsplan, Preise, ggf. Finanzierung, Versicherungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung.

📋 Sie können die Checkliste frei herunterladen. Bezahlen Sie einfach, was Sie für richtig halten.
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