Zulassung von Photovoltaikanlagen

 

Zulassung von Photovoltaik-Anlagen

 
 

Welche Anforderungen müssen die Hersteller von PV-Anlagen beachten?

Photovoltaikmodul ohne Zulassung

Zulassung fraglich.

Die Zulassung von Photovoltaikanlagen ist in der EU - wie bei allen technischen Geräten - mit der Einhaltung von Mindeststandards verbunden, welche unter anderem Betriebssicherheit, Eignung der Bauteile und Funktionalität des Geräts garantieren sollen.
Mit der Einhaltung dieser Mindeststandards ist noch kein Qualitätsurteil über die zugelassenen Photovoltaikanlagen bzw. -komponenten gesprochen.

Qualitätsstandards über die einfache Zulassung hinaus werden im Bereich der Photovoltaikanlagen in Deutschland u.a. durch das Gütezeichen RAL-GZ 966 bestätigt.

Die Voraussetzung zur Zulassung von Photovoltaikanlagen ist die Einhaltung der folgenden Qualitäts- und Prüf-Vorschriften und Normen:

ISPRA 503

"Qualification Test Procedures for Crystalline Photovoltaic Modules".

Die Institute des Joint Research Centers der Europäischen Kommission in Brüssel, Sevilla, Ispra, Geel, Petten und Karlsruhe beschäftigen sich mit Energie-, Transport-, Umwelt-, Sicherheits- und Entwicklungsfragen. Im italienischen Ispra angesiedelt ist das JRC's Institute for Energy, das im Jahr 1991 die Prüf- und Güte-Richtlinie Spezifikation 503 (PDF-Dokument: Link öffnet sich in neuem Fenster) herausgab.
Die ISPRA 503 floss 1993 in die IEC 1215 ein (heute IEC 61215).

IEC 61215/EN 61215

"Terrestrische Photovoltaik (PV) Module mit kristallinen Solarzellen - Bauarteignung und Bauartzulassung".

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission IEC) in Genf ist die maßgebliche internationale Normungsorganisation auf den Feldern Energie, Elektronik, Magnetismus, Elektroakustik, Telekommunikation, Multimedia. In der IEC 61215 (als Europäische Norm EN 61215 im Jahr 1995 ratifiziert), die in der weiterentwickelten, überarbeiteten Version von 2007 vorliegt, werden die Basis-Kriterien für die Zertifizierung von kristallinen Photovoltaikmodulen festgelegt.
Im Test werden die Module simulierten wechselnden Alterungs-Bedingungen ausgesetzt:

  • Klima: Wärme/Kälte, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen;
  • Mechanischen Einwirkungen: Hagel, Zug, Winden aus verschiedenen Richtungen, Schneelast;
  • Sonnenlicht: UV-Bestrahlung

Der Test gilt als bestanden, wenn er keine visuellen Veränderungen, keine nennenswerten Leistungseinbußen und keine Beschädigungen an der Isolation hervorruft.

IEC 61646/EN 61646

„Terrestrische Dünnschicht-Photovoltaik - (PV) Module – Bauarteignung und Bauartzulassung“.

Dieser Satz von Anforderungen und Prüfbestimmungen entspricht der IEC 61215, ist allerdings (insbesondere hinsichtlich des Testaufbaus) auf Dünnschichtmodule ausgelegt (als Europäische Norm EN 61646 im Jahr 1997 ratifiziert).

SLK II/EN 61140

"Schutzisolierung" / Sichere elektrische Trennung.

Die Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel sind in der EN 61140 festgelegt. Schutzklasse II (Symbol: Ein Quadrat, das in einem weiteren Quadrat liegt) definiert die Trennung von Netzstromkreis und Ausgangsspannung. Die Prüfung beinhaltet Festigkeitsprüfungen wie Stoß- und Kratztests, Prüfungen auf Materialeignung und auf Stromführung bzw. Kriechströme in den Bauteilen.

Welche Anforderungen müssen die Hersteller von PV-Anlagen beachten?

Photovoltaikmodul ohne Zulassung

Zulassung fraglich.

Die Zulassung von Photovoltaikanlagen ist in der EU - wie bei allen technischen Geräten - mit der Einhaltung von Mindeststandards verbunden, welche unter anderem Betriebssicherheit, Eignung der Bauteile und Funktionalität des Geräts garantieren sollen.
Mit der Einhaltung dieser Mindeststandards ist noch kein Qualitätsurteil über die zugelassenen Photovoltaikanlagen bzw. -komponenten gesprochen.

Qualitätsstandards über die einfache Zulassung hinaus werden im Bereich der Photovoltaikanlagen in Deutschland u.a. durch das Gütezeichen RAL-GZ 966 bestätigt.

Die Voraussetzung zur Zulassung von Photovoltaikanlagen ist die Einhaltung der folgenden Qualitäts- und Prüf-Vorschriften und Normen:

ISPRA 503

"Qualification Test Procedures for Crystalline Photovoltaic Modules".

Die Institute des Joint Research Centers der Europäischen Kommission in Brüssel, Sevilla, Ispra, Geel, Petten und Karlsruhe beschäftigen sich mit Energie-, Transport-, Umwelt-, Sicherheits- und Entwicklungsfragen. Im italienischen Ispra angesiedelt ist das JRC's Institute for Energy, das im Jahr 1991 die Prüf- und Güte-Richtlinie Spezifikation 503 (PDF-Dokument: Link öffnet sich in neuem Fenster) herausgab.
Die ISPRA 503 floss 1993 in die IEC 1215 ein (heute IEC 61215).

IEC 61215/EN 61215

"Terrestrische Photovoltaik (PV) Module mit kristallinen Solarzellen - Bauarteignung und Bauartzulassung".

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission IEC) in Genf ist die maßgebliche internationale Normungsorganisation auf den Feldern Energie, Elektronik, Magnetismus, Elektroakustik, Telekommunikation, Multimedia. In der IEC 61215 (als Europäische Norm EN 61215 im Jahr 1995 ratifiziert), die in der weiterentwickelten, überarbeiteten Version von 2007 vorliegt, werden die Basis-Kriterien für die Zertifizierung von kristallinen Photovoltaikmodulen festgelegt.
Im Test werden die Module simulierten wechselnden Alterungs-Bedingungen ausgesetzt:

  • Klima: Wärme/Kälte, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen;
  • Mechanischen Einwirkungen: Hagel, Zug, Winden aus verschiedenen Richtungen, Schneelast;
  • Sonnenlicht: UV-Bestrahlung

Der Test gilt als bestanden, wenn er keine visuellen Veränderungen, keine nennenswerten Leistungseinbußen und keine Beschädigungen an der Isolation hervorruft.

IEC 61646/EN 61646

„Terrestrische Dünnschicht-Photovoltaik - (PV) Module – Bauarteignung und Bauartzulassung“.

Dieser Satz von Anforderungen und Prüfbestimmungen entspricht der IEC 61215, ist allerdings (insbesondere hinsichtlich des Testaufbaus) auf Dünnschichtmodule ausgelegt (als Europäische Norm EN 61646 im Jahr 1997 ratifiziert).

SLK II/EN 61140

"Schutzisolierung" / Sichere elektrische Trennung.

Die Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel sind in der EN 61140 festgelegt. Schutzklasse II (Symbol: Ein Quadrat, das in einem weiteren Quadrat liegt) definiert die Trennung von Netzstromkreis und Ausgangsspannung. Die Prüfung beinhaltet Festigkeitsprüfungen wie Stoß- und Kratztests, Prüfungen auf Materialeignung und auf Stromführung bzw. Kriechströme in den Bauteilen.

Welche Anforderungen müssen die Hersteller von PV-Anlagen beachten?

Photovoltaikmodul ohne Zulassung

Zulassung fraglich.

Die Zulassung von Photovoltaikanlagen ist in der EU - wie bei allen technischen Geräten - mit der Einhaltung von Mindeststandards verbunden, welche unter anderem Betriebssicherheit, Eignung der Bauteile und Funktionalität des Geräts garantieren sollen.
Mit der Einhaltung dieser Mindeststandards ist noch kein Qualitätsurteil über die zugelassenen Photovoltaikanlagen bzw. -komponenten gesprochen.

Qualitätsstandards über die einfache Zulassung hinaus werden im Bereich der Photovoltaikanlagen in Deutschland u.a. durch das Gütezeichen RAL-GZ 966 bestätigt.

Die Voraussetzung zur Zulassung von Photovoltaikanlagen ist die Einhaltung der folgenden Qualitäts- und Prüf-Vorschriften und Normen:

ISPRA 503

"Qualification Test Procedures for Crystalline Photovoltaic Modules".

Die Institute des Joint Research Centers der Europäischen Kommission in Brüssel, Sevilla, Ispra, Geel, Petten und Karlsruhe beschäftigen sich mit Energie-, Transport-, Umwelt-, Sicherheits- und Entwicklungsfragen. Im italienischen Ispra angesiedelt ist das JRC's Institute for Energy, das im Jahr 1991 die Prüf- und Güte-Richtlinie Spezifikation 503 (PDF-Dokument: Link öffnet sich in neuem Fenster) herausgab.
Die ISPRA 503 floss 1993 in die IEC 1215 ein (heute IEC 61215).

IEC 61215/EN 61215

"Terrestrische Photovoltaik (PV) Module mit kristallinen Solarzellen - Bauarteignung und Bauartzulassung".

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission IEC) in Genf ist die maßgebliche internationale Normungsorganisation auf den Feldern Energie, Elektronik, Magnetismus, Elektroakustik, Telekommunikation, Multimedia. In der IEC 61215 (als Europäische Norm EN 61215 im Jahr 1995 ratifiziert), die in der weiterentwickelten, überarbeiteten Version von 2007 vorliegt, werden die Basis-Kriterien für die Zertifizierung von kristallinen Photovoltaikmodulen festgelegt.
Im Test werden die Module simulierten wechselnden Alterungs-Bedingungen ausgesetzt:

  • Klima: Wärme/Kälte, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen;
  • Mechanischen Einwirkungen: Hagel, Zug, Winden aus verschiedenen Richtungen, Schneelast;
  • Sonnenlicht: UV-Bestrahlung

Der Test gilt als bestanden, wenn er keine visuellen Veränderungen, keine nennenswerten Leistungseinbußen und keine Beschädigungen an der Isolation hervorruft.

IEC 61646/EN 61646

„Terrestrische Dünnschicht-Photovoltaik - (PV) Module – Bauarteignung und Bauartzulassung“.

Dieser Satz von Anforderungen und Prüfbestimmungen entspricht der IEC 61215, ist allerdings (insbesondere hinsichtlich des Testaufbaus) auf Dünnschichtmodule ausgelegt (als Europäische Norm EN 61646 im Jahr 1997 ratifiziert).

SLK II/EN 61140

"Schutzisolierung" / Sichere elektrische Trennung.

Die Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel sind in der EN 61140 festgelegt. Schutzklasse II (Symbol: Ein Quadrat, das in einem weiteren Quadrat liegt) definiert die Trennung von Netzstromkreis und Ausgangsspannung. Die Prüfung beinhaltet Festigkeitsprüfungen wie Stoß- und Kratztests, Prüfungen auf Materialeignung und auf Stromführung bzw. Kriechströme in den Bauteilen.

 

Zulassung - z.B. durch den TÜV Rheinland

Eine Übersicht des TÜV Rheinland zu den Zulassungstests nach EN 61215 finden Sie unter Bauartzertifizerung von PV-Modulen (PDF-Dokument; Link öffnet sich in neuem Fenster). Zu diesen Tests gehören:

  • Eine Sichtprüfung nach detaillierter Aufstellung der Prüfpunkte und -kriterien
  • Die Bestimmung der maximalen Leistung des Photovoltaikmoduls
  • Prüfung der Isolationsfestigkeit in einem Hochspannungstest
  • Messung der Temperaturkoeffizienten von Kurzschluss-Strom, Leerlaufspannung und maximaler Leistung
  • Bestimmung der NOCT, der der normalen Betriebstemperatur (engl.: Normal Operating Cell Temperature) unter folgenden Bedingungen. Die Umgebungstemperatur beträgt 20° C, die Solareinstrahlung erreicht genau 800 W/m2, die Windgeschwindigkeit liegt bei 1 m/s.
  • Leistung bei NOCT
  • Leistung unter STC, den Standard-Test-Bedingungen (engl.: Standard Test Conditions) der Photovoltaik
  • Leistung bei einer geringen Bestrahlung
  • Dauertest unter Freilandbedingungen
  • Dauerprüfung unter Hot-Spot-Bedingungen
  • Verschiedene UV- und Licht-Alterungstests
  • Prüfung des Verhaltens bei Feuchte/Frost bzw. Feuchte/Wärme (z.B. 1.000 Stunden Dauertest bei 85°C Temperatur und 85% Luftfeuchtigkeit)
  • Festigkeitsprüfung und Zug- bzw. Drehmomentbeanspruchung
  • Kriechstromprüfung unter Benässung, wobei Teile der Photovoltaikmodule in ein Wasserbad getaucht werden
  • Verwindungstest
  • Mechanische Belastbarkeit durch Zug und Druck
  • Hageltest (Eiskugeln von 25mm Durchmesser und einer Aufschlaggeschwindigkeit von 23m/s werden auf 11 Aufschlagstellen gerichtet)
  • Test der Bypassdioden
  • Hitzebehandlung

Das Zertifikat der Prüfung nach den oben genannten Normen wird heute von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen und für die Zulassung von Photovoltaikanlagen gefordert.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

Zulassung - z.B. durch den TÜV Rheinland

Eine Übersicht des TÜV Rheinland zu den Zulassungstests nach EN 61215 finden Sie unter Bauartzertifizerung von PV-Modulen (PDF-Dokument; Link öffnet sich in neuem Fenster). Zu diesen Tests gehören:

  • Eine Sichtprüfung nach detaillierter Aufstellung der Prüfpunkte und -kriterien
  • Die Bestimmung der maximalen Leistung des Photovoltaikmoduls
  • Prüfung der Isolationsfestigkeit in einem Hochspannungstest
  • Messung der Temperaturkoeffizienten von Kurzschluss-Strom, Leerlaufspannung und maximaler Leistung
  • Bestimmung der NOCT, der der normalen Betriebstemperatur (engl.: Normal Operating Cell Temperature) unter folgenden Bedingungen. Die Umgebungstemperatur beträgt 20° C, die Solareinstrahlung erreicht genau 800 W/m2, die Windgeschwindigkeit liegt bei 1 m/s.
  • Leistung bei NOCT
  • Leistung unter STC, den Standard-Test-Bedingungen (engl.: Standard Test Conditions) der Photovoltaik
  • Leistung bei einer geringen Bestrahlung
  • Dauertest unter Freilandbedingungen
  • Dauerprüfung unter Hot-Spot-Bedingungen
  • Verschiedene UV- und Licht-Alterungstests
  • Prüfung des Verhaltens bei Feuchte/Frost bzw. Feuchte/Wärme (z.B. 1.000 Stunden Dauertest bei 85°C Temperatur und 85% Luftfeuchtigkeit)
  • Festigkeitsprüfung und Zug- bzw. Drehmomentbeanspruchung
  • Kriechstromprüfung unter Benässung, wobei Teile der Photovoltaikmodule in ein Wasserbad getaucht werden
  • Verwindungstest
  • Mechanische Belastbarkeit durch Zug und Druck
  • Hageltest (Eiskugeln von 25mm Durchmesser und einer Aufschlaggeschwindigkeit von 23m/s werden auf 11 Aufschlagstellen gerichtet)
  • Test der Bypassdioden
  • Hitzebehandlung

Das Zertifikat der Prüfung nach den oben genannten Normen wird heute von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen und für die Zulassung von Photovoltaikanlagen gefordert.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung

 

Zulassung - z.B. durch den TÜV Rheinland

Eine Übersicht des TÜV Rheinland zu den Zulassungstests nach EN 61215 finden Sie unter Bauartzertifizerung von PV-Modulen (PDF-Dokument; Link öffnet sich in neuem Fenster). Zu diesen Tests gehören:

  • Eine Sichtprüfung nach detaillierter Aufstellung der Prüfpunkte und -kriterien
  • Die Bestimmung der maximalen Leistung des Photovoltaikmoduls
  • Prüfung der Isolationsfestigkeit in einem Hochspannungstest
  • Messung der Temperaturkoeffizienten von Kurzschluss-Strom, Leerlaufspannung und maximaler Leistung
  • Bestimmung der NOCT, der der normalen Betriebstemperatur (engl.: Normal Operating Cell Temperature) unter folgenden Bedingungen. Die Umgebungstemperatur beträgt 20° C, die Solareinstrahlung erreicht genau 800 W/m2, die Windgeschwindigkeit liegt bei 1 m/s.
  • Leistung bei NOCT
  • Leistung unter STC, den Standard-Test-Bedingungen (engl.: Standard Test Conditions) der Photovoltaik
  • Leistung bei einer geringen Bestrahlung
  • Dauertest unter Freilandbedingungen
  • Dauerprüfung unter Hot-Spot-Bedingungen
  • Verschiedene UV- und Licht-Alterungstests
  • Prüfung des Verhaltens bei Feuchte/Frost bzw. Feuchte/Wärme (z.B. 1.000 Stunden Dauertest bei 85°C Temperatur und 85% Luftfeuchtigkeit)
  • Festigkeitsprüfung und Zug- bzw. Drehmomentbeanspruchung
  • Kriechstromprüfung unter Benässung, wobei Teile der Photovoltaikmodule in ein Wasserbad getaucht werden
  • Verwindungstest
  • Mechanische Belastbarkeit durch Zug und Druck
  • Hageltest (Eiskugeln von 25mm Durchmesser und einer Aufschlaggeschwindigkeit von 23m/s werden auf 11 Aufschlagstellen gerichtet)
  • Test der Bypassdioden
  • Hitzebehandlung

Das Zertifikat der Prüfung nach den oben genannten Normen wird heute von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen und für die Zulassung von Photovoltaikanlagen gefordert.

Solarzellen im Zusammenspiel

Zur individuellen Berechnung