Bundesnetzagentur BNA

 

BNA

 
 

Bundesnetzagentur: Photovoltaik sofort anmelden!

Bundesnetzagentur Photovoltaik

© Bundesnetzagentur:
Photovoltaik als Aufgabe

Voraussetzung dafür, dass Sie als Photo­vol­taik-Betreiber die Einspeisevergütung erhalten, ist die Meldung Ihrer Photovoltaik­anlage bei der Bundes­netz­agentur (BNetzA).
Festgelegt ist die Meldepflicht in §6 Abs.2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

  • Was ist die Bundesnetzagentur?
  • Wo und wie können Sie die bei Ihnen installierte Photovoltaik anmelden?
  • Welche Informationen werden bei der Anmeldung abgefragt?

    Alle erforderlichen Informationen zum Thema Bundesnetzagentur: Photovoltaik haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

    Interessieren Sie sich für eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach?
    Zur individuellen Berechnung

    Anmeldung muss sein!

    Der BGH Karlsruhe hat Anfang Juli 2017 in einem Einzelfall entschieden, dass die fehlende ordnungsgemäße Anmeldung einer PV-Anlage den Netzbetreiber berechtigte, die bereits ausgezahlte Einspeisevergütung für den entsprechenden Zeitraum zurückzufordern (Az. VIII ZR 147/16). Ein Einzelfall, der allerdings die Richtung für eine Vielzahl ähnlicher Fälle vorgibt, in denen die Anmeldung bei der BNA in der Vergangenheit schlicht versäumt wurde.

    Also: Anmelden!!

    Behörde Bundesnetzagentur: Photovoltaik als Aufgabe

    Die Bundesnetzagentur vereint vielerlei Aufgaben unter einem Dach.
    Unter anderem ist sie zuständig für die Sammlung, Zusammenstellung und Auswertung von Daten über das Volumen der in Deutschland installierten Photovoltaik (vgl. Bundesnetzagentur Photovoltaik).

    Wer oder was ist die Bundesnetzagentur?

    Außenstelle Dortmund/Standort Kassel: Bundesnetzagentur Photovoltaik.

    © Bundesnetzagentur: Photovoltaik - Außenstelle Dortmund/Standort Kassel

    Die BNetzA ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn.
    Sie wird geleitet von einem Präsidenten, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Zugehörig ist die Bundesnetzagentur zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
    Erwachsen ist die BNetzA aus der Re­gu­lie­rungs­behörde für Tele­kommunikation und Post (bis 2005). Die vollständige Bezeichnung der Behörde lautet Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele­kommunikation, Post und Eisenbahnen.
    Als oberste deutsche Regulierungsbehörde nimmt sie Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr.

    Die Tätigkeit der BNetzA ist im BEGTPG, Gesetz über die Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen begründet.
    Bereits im Titel der Behörde ist damit die Aufgabe bezeichnet, über die 5 sogenannten Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zu wachen.

    Die Beschäftigung der Bundesnetzagentur mit Photovoltaik als erneuerbare Energie fällt in den Bereich Elektrizität (BEGTPG §2 Abs.1 Nr.1).
    Zuständig für Ausführungsarbeiten im Bereich der Meldung von Photovoltaikanlagen ist die Außenstelle Dortmund/Standort Kassel.

    Welche allgemeinen Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur wahr?

    Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur zählt es, über Verbraucherrechte und rechtliche Grundlagen des deutschen Elektrizitätsmarktes zu informieren, sowie durch Liberalisierung und Entflechtung für Marktentwicklung und diskriminierungsfreien Wettbewerb auf diesen Gebieten zu sorgen.

    Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Parks und -Anlagen melden.

    Bundesnetzagentur: Photovoltaik unbedingt melden © IBC-Solar

    Hierzu gehören beispielsweise Informationen zur Energieregulierung oder -deregulierung, die Genehmigung von Netzentgelten u.v.a.m.
    Seit 2011 ist auch die Organisation effektiver Genehmigungsverfahren zum effizienten Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes hinzugekommen.
    Auch die Ermittlung der EEG-Umlage obliegt der Bundesnetzagentur.

    Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen ist die Bundesnetzagentur mit umfangreichen Rechten zur Information, Untersuchung und auch abgestuften Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.

    Bundesnetzagentur: Photovoltaik sofort anmelden!

    Bundesnetzagentur Photovoltaik

    © Bundesnetzagentur:
    Photovoltaik als Aufgabe

    Voraussetzung dafür, dass Sie als Photo­vol­taik-Betreiber die Einspeisevergütung erhalten, ist die Meldung Ihrer Photovoltaik­anlage bei der Bundes­netz­agentur (BNetzA).
    Festgelegt ist die Meldepflicht in §6 Abs.2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

    • Was ist die Bundesnetzagentur?
    • Wo und wie können Sie die bei Ihnen installierte Photovoltaik anmelden?
    • Welche Informationen werden bei der Anmeldung abgefragt?

      Alle erforderlichen Informationen zum Thema Bundesnetzagentur: Photovoltaik haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

      Interessieren Sie sich für eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach?
      Zur individuellen Berechnung

      Anmeldung muss sein!

      Der BGH Karlsruhe hat Anfang Juli 2017 in einem Einzelfall entschieden, dass die fehlende ordnungsgemäße Anmeldung einer PV-Anlage den Netzbetreiber berechtigte, die bereits ausgezahlte Einspeisevergütung für den entsprechenden Zeitraum zurückzufordern (Az. VIII ZR 147/16). Ein Einzelfall, der allerdings die Richtung für eine Vielzahl ähnlicher Fälle vorgibt, in denen die Anmeldung bei der BNA in der Vergangenheit schlicht versäumt wurde.

      Also: Anmelden!!

      Behörde Bundesnetzagentur: Photovoltaik als Aufgabe

      Die Bundesnetzagentur vereint vielerlei Aufgaben unter einem Dach.
      Unter anderem ist sie zuständig für die Sammlung, Zusammenstellung und Auswertung von Daten über das Volumen der in Deutschland installierten Photovoltaik (vgl. Bundesnetzagentur Photovoltaik).

      Wer oder was ist die Bundesnetzagentur?

      Außenstelle Dortmund/Standort Kassel: Bundesnetzagentur Photovoltaik.

      © Bundesnetzagentur: Photovoltaik - Außenstelle Dortmund/Standort Kassel

      Die BNetzA ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn.
      Sie wird geleitet von einem Präsidenten, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Zugehörig ist die Bundesnetzagentur zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
      Erwachsen ist die BNetzA aus der Re­gu­lie­rungs­behörde für Tele­kommunikation und Post (bis 2005). Die vollständige Bezeichnung der Behörde lautet Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele­kommunikation, Post und Eisenbahnen.
      Als oberste deutsche Regulierungsbehörde nimmt sie Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr.

      Die Tätigkeit der BNetzA ist im BEGTPG, Gesetz über die Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen begründet.
      Bereits im Titel der Behörde ist damit die Aufgabe bezeichnet, über die 5 sogenannten Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zu wachen.

      Die Beschäftigung der Bundesnetzagentur mit Photovoltaik als erneuerbare Energie fällt in den Bereich Elektrizität (BEGTPG §2 Abs.1 Nr.1).
      Zuständig für Ausführungsarbeiten im Bereich der Meldung von Photovoltaikanlagen ist die Außenstelle Dortmund/Standort Kassel.

      Welche allgemeinen Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur wahr?

      Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur zählt es, über Verbraucherrechte und rechtliche Grundlagen des deutschen Elektrizitätsmarktes zu informieren, sowie durch Liberalisierung und Entflechtung für Marktentwicklung und diskriminierungsfreien Wettbewerb auf diesen Gebieten zu sorgen.

      Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Parks und -Anlagen melden.

      Bundesnetzagentur: Photovoltaik unbedingt melden © IBC-Solar

      Hierzu gehören beispielsweise Informationen zur Energieregulierung oder -deregulierung, die Genehmigung von Netzentgelten u.v.a.m.
      Seit 2011 ist auch die Organisation effektiver Genehmigungsverfahren zum effizienten Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes hinzugekommen.
      Auch die Ermittlung der EEG-Umlage obliegt der Bundesnetzagentur.

      Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen ist die Bundesnetzagentur mit umfangreichen Rechten zur Information, Untersuchung und auch abgestuften Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.

      Bundesnetzagentur: Photovoltaik sofort anmelden!

      Bundesnetzagentur Photovoltaik

      © Bundesnetzagentur:
      Photovoltaik als Aufgabe

      Voraussetzung dafür, dass Sie als Photo­vol­taik-Betreiber die Einspeisevergütung erhalten, ist die Meldung Ihrer Photovoltaik­anlage bei der Bundes­netz­agentur (BNetzA).
      Festgelegt ist die Meldepflicht in §6 Abs.2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

      • Was ist die Bundesnetzagentur?
      • Wo und wie können Sie die bei Ihnen installierte Photovoltaik anmelden?
      • Welche Informationen werden bei der Anmeldung abgefragt?

        Alle erforderlichen Informationen zum Thema Bundesnetzagentur: Photovoltaik haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

        Interessieren Sie sich für eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach?
        Zur individuellen Berechnung

        Anmeldung muss sein!

        Der BGH Karlsruhe hat Anfang Juli 2017 in einem Einzelfall entschieden, dass die fehlende ordnungsgemäße Anmeldung einer PV-Anlage den Netzbetreiber berechtigte, die bereits ausgezahlte Einspeisevergütung für den entsprechenden Zeitraum zurückzufordern (Az. VIII ZR 147/16). Ein Einzelfall, der allerdings die Richtung für eine Vielzahl ähnlicher Fälle vorgibt, in denen die Anmeldung bei der BNA in der Vergangenheit schlicht versäumt wurde.

        Also: Anmelden!!

        Behörde Bundesnetzagentur: Photovoltaik als Aufgabe

        Die Bundesnetzagentur vereint vielerlei Aufgaben unter einem Dach.
        Unter anderem ist sie zuständig für die Sammlung, Zusammenstellung und Auswertung von Daten über das Volumen der in Deutschland installierten Photovoltaik (vgl. Bundesnetzagentur Photovoltaik).

        Wer oder was ist die Bundesnetzagentur?

        Außenstelle Dortmund/Standort Kassel: Bundesnetzagentur Photovoltaik.

        © Bundesnetzagentur: Photovoltaik - Außenstelle Dortmund/Standort Kassel

        Die BNetzA ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn.
        Sie wird geleitet von einem Präsidenten, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Zugehörig ist die Bundesnetzagentur zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
        Erwachsen ist die BNetzA aus der Re­gu­lie­rungs­behörde für Tele­kommunikation und Post (bis 2005). Die vollständige Bezeichnung der Behörde lautet Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele­kommunikation, Post und Eisenbahnen.
        Als oberste deutsche Regulierungsbehörde nimmt sie Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr.

        Die Tätigkeit der BNetzA ist im BEGTPG, Gesetz über die Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen begründet.
        Bereits im Titel der Behörde ist damit die Aufgabe bezeichnet, über die 5 sogenannten Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zu wachen.

        Die Beschäftigung der Bundesnetzagentur mit Photovoltaik als erneuerbare Energie fällt in den Bereich Elektrizität (BEGTPG §2 Abs.1 Nr.1).
        Zuständig für Ausführungsarbeiten im Bereich der Meldung von Photovoltaikanlagen ist die Außenstelle Dortmund/Standort Kassel.

        Welche allgemeinen Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur wahr?

        Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur zählt es, über Verbraucherrechte und rechtliche Grundlagen des deutschen Elektrizitätsmarktes zu informieren, sowie durch Liberalisierung und Entflechtung für Marktentwicklung und diskriminierungsfreien Wettbewerb auf diesen Gebieten zu sorgen.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Parks und -Anlagen melden.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik unbedingt melden © IBC-Solar

        Hierzu gehören beispielsweise Informationen zur Energieregulierung oder -deregulierung, die Genehmigung von Netzentgelten u.v.a.m.
        Seit 2011 ist auch die Organisation effektiver Genehmigungsverfahren zum effizienten Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes hinzugekommen.
        Auch die Ermittlung der EEG-Umlage obliegt der Bundesnetzagentur.

        Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen ist die Bundesnetzagentur mit umfangreichen Rechten zur Information, Untersuchung und auch abgestuften Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.

         

        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik

        Im Bereich der Photovoltaik erhebt die Bundesnetzagentur Zahlen, erstellt Statistiken und berechnet den PV-Zubau.

        • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Photovoltaik-Statistiken.
        • Die Bundesnetzagentur errechnet die monatliche Degression der Einspeise­vergütung.
        • Die Bundesnetzagentur bereitet die Daten der hierzu getätigten Photovoltaik-Meldungen auf.

        1. Über was veröffentlicht die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Statistiken?

        Zu den wesentlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich Photovoltaik zählt es, Politik und Öffentlichkeit anonymisierte Übersichten und Prognosen zum Zu- und Ausbau der Solarstromerzeugung in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
        Hierzu publiziert die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Informationen wesentlicher Art, die als Grundlage der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft der Energiewende dienen können. Nach der Vorgabe von §6 Abs.3 EEG werden durch die BNetzA monatlich die Photovoltaik-Zubauzahlen des jeweils letzten Monats veröffentlicht (hier) und ausgewertet.

        2. Wie errechnet die Bundesnetzagentur die monatliche Degression der Einspeisevergütung?

        Wenn die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anmeldungen sammelt, verfolgt sie jedoch nicht allein den Zweck der öffentlichen Information. In erster Linie dient die die Erhebung dazu, auf Grundlage der jeweils aktuellen PV-Meldestatistik den monatlich geltenden Degressionssatz für die Einspeisevergütung zu errechnen.

        Das Ziel der allmählichen Absenkung der Einspeisevergütung als Steuerinstrument ist es, den Photovoltaik-Zubau innerhalb des geplanten Korridors zu halten.
        Nach §31 Abs.1 EEG soll die Photovoltaik jährlich um mehr als 2.500 MW und weniger als 3.500 MW pro Kalenderjahr zugebaut werden. Dementsprechend langsamer oder rascher sinkt die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom.
        Die Bundesnetzagentur berechnet die entsprechende Degression und veröffentlicht die Ergebnisse auf Ihrer Internetseite und im Bundesanzeiger.

        3. Wozu benötigt die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Meldungen?

        Um sowohl den Photovoltaik-Zubau innerhalb des gewünschten Korridors zu halten, als auch um überhaupt für Politik und Öffentlichkeit eine solide Datenbasis über das Volumen des jeweils aktuellen Zubaus zu erstellen, ist die Bundesnetzagentur auf die Anmeldung zugebauter Photovoltaikanlagen angewiesen.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Zubau durch Degression steuern

        Photovoltaikanlage in Trendelburg, Nordhessen. Foto @ BMU / Bernd Müller
        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik im Zubaukorridor halten.

        Die Meldungen werden anonymisiert und mit Daten zum Meldedatum, PLZ-Gebiet und Ort, Bundesland und Nennleistung in Excel-Tabellen aufbereitet.

        Die Photovoltaik-Meldungen bieten der Bundesnetzagentur die Grundlage sowohl für ihre Veröffentlichungen über das Volumen des bundesweiten Photovoltaikzubaus als auch für die notwendige Feststellung, inwieweit der geplante Zubau-Korridor unter-, überschritten oder eingehalten wurde - und schließlich damit für die Berechnung der Einspeisevergütung der Folgemonate.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Meldungen

        Unterstützen Sie die Bundesnetzagentur-Photovoltaikstatistiken durch Meldung

        @ BMU / Bernd Müller

        Damit die Bundesnetzagentur die Photovoltaik so gut wie lückenlos nach Zubau und aktueller Leistung erheben kann, wurde als Sanktionsmittel die Gewährung der Einspeisevergütung an die Meldung bei der Netzagentur gekoppelt. Ohne Meldung müssen die Netzbetreiber den eingespeisten Strom nicht vergüten.

        Zur Erlangung der Einspeisevergütung besteht mithin Meldepflicht.

        Nähere Bestimmungen zur Photovoltaik-Meldung

        Wer soll melden?

        Das Meldeportal der Bundesnetzagentur - der einzige Weg zur Meldung, da Meldungen via Fax, Brief oder Telefon nicht (mehr) möglich sind - steht ausschließlich Betreibern von Photovoltaikanlagen offen. Die Meldung kann nicht an Dienstleister, die von uns vermittelten Solarteure, Fachbetriebe etc. delegiert werden.
        Allerdings können Fachbetriebe dem Anlagenbetreiber die notwendigen Daten für die Meldung als Serviceleistung aufbereiten.

        Wo soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlagen können über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formular im Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

        Hinweis
        Die Bundesnetzagentur hat eine Warnung ausgesprochen: Vereinzelt stehen auf Websites von Service-Dienstleistern ältere Versionen des BNetzA-Formulars bereit. Da der dort erhobene Datensatz nicht den aktuellen Ansprüchen entspricht, werden Meldungen über das ältere Formular von der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Den Photovoltaik-Betreibern entstehen hierdurch Zeitverluste.
        Daher ist dringend angeraten, nur das Formular auf der genannten Website der Bundesnetzagentur selbst zu nutzen:

        → Zum Meldeportal der Bundesnetzagentur

        Wann soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlage sollen ausschließlich dann gemeldet werden, wenn das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Dabei ist die Meldung frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme und spätestens am Tag der Inbetriebnahme statthaft.

        Was soll gemeldet werden?

        Gemeldet werden sollen neue Photovoltaikanlagen, soweit sie nach §37-39 EEG vergütet oder nach §34-36 vermarktet werden sollen.
        Ebenso sollen Erweiterungen bestehender Anlagen, neue Photovoltaikmodule oder andere zugebaute Elemente zu einer PV-Anlage, die deren Leistung erhöhen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, insofern sie vergütet oder vermarktet werden sollen.

        Sind nachträgliche Änderungen möglich?

        Falls nachträgliche Änderungen oder Korrekturen an der Meldung bei der Bundesnetzagentur notwendig werden - z.B. die Daten der gemeldeten Photovoltaikanlage oder Änderungen zum Photovoltaikbetreiber betreffend -, können sie ebenfalls über das Meldeportal der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

        Ablauf der Photovoltaik-Meldung bei der Bundesnetzagentur

        Zugang zur PV-Meldung erhalten Sie ausschließlich nach Registrierung beim Melde­portal der Bundesnetzagentur. Notwendig ist hier die Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift als Anlagenbetreiber, eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Passwort (bitte notieren).
        Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen daraufhin einen Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse. Indem Sie dem Link folgen, bestätigen Sie die Authentizität Ihrer Anmeldung und die Bundesnetzagentur schaltet Ihren Zugang zur Photovoltaik-Meldeportal frei.
        Hier können Sie die Daten Ihrer neuen Photovoltaik eintragen.

        Im nächsten Schritt sendet die Bundesnetzagentur Ihnen postalisch eine Bestätigung Ihrer Registrierung - samt Registrierungsnummer - und der von Ihnen gemachten Angaben zu.
        Mit diesem Nachweis belegen Sie die Photovoltaik-Meldung bei Ihrem Netzbetreiber und begründen Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung für Ihren ans öffentliche Netz gelieferten Solarstrom.

        Was die Bundesnetzagentur von Ihnen bei der Photovoltaik-Meldung wissen will

        Welche Daten sollten Sie zur Meldung Ihrer Photovoltaikanlage bereithalten?
        Diese sind übersichtlich. Es sind lediglich die Details zu vier Hauptpunkten:

        Daten für die Bundesnetzagentur:Photovoltaik-Meldung
        Standort Adresse der Photovoltaikanlage: 1. Straße u. Hausnummer oder Flurstück 2. PLZ, Ort oder Gemarkung 3. Bundesland
        Leistung Nennleistung in kWp der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Datum Tag der Inbetriebnahme der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Anschrift Adresse des Anlagenbetreibers: 1. Name 2. Straße u. Hausnummer 3. PLZ, Ort oder Gemarkung 4. Bundesland 5. E-Mail-Adresse, Passwort

        Falls über die Anschriften von PV-Anlage und PV-Betreiber hinaus notwendige Angaben - zur Nennleistung der neu installierten Photovoltaik-Elemente sowie der Tag der Inbetriebnahme - nicht zur Hand sind, können Sie sich jederzeit an Ihren ausführenden Solarteur wenden.

        Solarzellen im Zusammenspiel

        Zur individuellen Berechnung

        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik

        Im Bereich der Photovoltaik erhebt die Bundesnetzagentur Zahlen, erstellt Statistiken und berechnet den PV-Zubau.

        • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Photovoltaik-Statistiken.
        • Die Bundesnetzagentur errechnet die monatliche Degression der Einspeise­vergütung.
        • Die Bundesnetzagentur bereitet die Daten der hierzu getätigten Photovoltaik-Meldungen auf.

        1. Über was veröffentlicht die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Statistiken?

        Zu den wesentlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich Photovoltaik zählt es, Politik und Öffentlichkeit anonymisierte Übersichten und Prognosen zum Zu- und Ausbau der Solarstromerzeugung in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
        Hierzu publiziert die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Informationen wesentlicher Art, die als Grundlage der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft der Energiewende dienen können. Nach der Vorgabe von §6 Abs.3 EEG werden durch die BNetzA monatlich die Photovoltaik-Zubauzahlen des jeweils letzten Monats veröffentlicht (hier) und ausgewertet.

        2. Wie errechnet die Bundesnetzagentur die monatliche Degression der Einspeisevergütung?

        Wenn die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anmeldungen sammelt, verfolgt sie jedoch nicht allein den Zweck der öffentlichen Information. In erster Linie dient die die Erhebung dazu, auf Grundlage der jeweils aktuellen PV-Meldestatistik den monatlich geltenden Degressionssatz für die Einspeisevergütung zu errechnen.

        Das Ziel der allmählichen Absenkung der Einspeisevergütung als Steuerinstrument ist es, den Photovoltaik-Zubau innerhalb des geplanten Korridors zu halten.
        Nach §31 Abs.1 EEG soll die Photovoltaik jährlich um mehr als 2.500 MW und weniger als 3.500 MW pro Kalenderjahr zugebaut werden. Dementsprechend langsamer oder rascher sinkt die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom.
        Die Bundesnetzagentur berechnet die entsprechende Degression und veröffentlicht die Ergebnisse auf Ihrer Internetseite und im Bundesanzeiger.

        3. Wozu benötigt die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Meldungen?

        Um sowohl den Photovoltaik-Zubau innerhalb des gewünschten Korridors zu halten, als auch um überhaupt für Politik und Öffentlichkeit eine solide Datenbasis über das Volumen des jeweils aktuellen Zubaus zu erstellen, ist die Bundesnetzagentur auf die Anmeldung zugebauter Photovoltaikanlagen angewiesen.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Zubau durch Degression steuern

        Photovoltaikanlage in Trendelburg, Nordhessen. Foto @ BMU / Bernd Müller
        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik im Zubaukorridor halten.

        Die Meldungen werden anonymisiert und mit Daten zum Meldedatum, PLZ-Gebiet und Ort, Bundesland und Nennleistung in Excel-Tabellen aufbereitet.

        Die Photovoltaik-Meldungen bieten der Bundesnetzagentur die Grundlage sowohl für ihre Veröffentlichungen über das Volumen des bundesweiten Photovoltaikzubaus als auch für die notwendige Feststellung, inwieweit der geplante Zubau-Korridor unter-, überschritten oder eingehalten wurde - und schließlich damit für die Berechnung der Einspeisevergütung der Folgemonate.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Meldungen

        Unterstützen Sie die Bundesnetzagentur-Photovoltaikstatistiken durch Meldung

        @ BMU / Bernd Müller

        Damit die Bundesnetzagentur die Photovoltaik so gut wie lückenlos nach Zubau und aktueller Leistung erheben kann, wurde als Sanktionsmittel die Gewährung der Einspeisevergütung an die Meldung bei der Netzagentur gekoppelt. Ohne Meldung müssen die Netzbetreiber den eingespeisten Strom nicht vergüten.

        Zur Erlangung der Einspeisevergütung besteht mithin Meldepflicht.

        Nähere Bestimmungen zur Photovoltaik-Meldung

        Wer soll melden?

        Das Meldeportal der Bundesnetzagentur - der einzige Weg zur Meldung, da Meldungen via Fax, Brief oder Telefon nicht (mehr) möglich sind - steht ausschließlich Betreibern von Photovoltaikanlagen offen. Die Meldung kann nicht an Dienstleister, die von uns vermittelten Solarteure, Fachbetriebe etc. delegiert werden.
        Allerdings können Fachbetriebe dem Anlagenbetreiber die notwendigen Daten für die Meldung als Serviceleistung aufbereiten.

        Wo soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlagen können über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formular im Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

        Hinweis
        Die Bundesnetzagentur hat eine Warnung ausgesprochen: Vereinzelt stehen auf Websites von Service-Dienstleistern ältere Versionen des BNetzA-Formulars bereit. Da der dort erhobene Datensatz nicht den aktuellen Ansprüchen entspricht, werden Meldungen über das ältere Formular von der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Den Photovoltaik-Betreibern entstehen hierdurch Zeitverluste.
        Daher ist dringend angeraten, nur das Formular auf der genannten Website der Bundesnetzagentur selbst zu nutzen:

        → Zum Meldeportal der Bundesnetzagentur

        Wann soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlage sollen ausschließlich dann gemeldet werden, wenn das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Dabei ist die Meldung frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme und spätestens am Tag der Inbetriebnahme statthaft.

        Was soll gemeldet werden?

        Gemeldet werden sollen neue Photovoltaikanlagen, soweit sie nach §37-39 EEG vergütet oder nach §34-36 vermarktet werden sollen.
        Ebenso sollen Erweiterungen bestehender Anlagen, neue Photovoltaikmodule oder andere zugebaute Elemente zu einer PV-Anlage, die deren Leistung erhöhen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, insofern sie vergütet oder vermarktet werden sollen.

        Sind nachträgliche Änderungen möglich?

        Falls nachträgliche Änderungen oder Korrekturen an der Meldung bei der Bundesnetzagentur notwendig werden - z.B. die Daten der gemeldeten Photovoltaikanlage oder Änderungen zum Photovoltaikbetreiber betreffend -, können sie ebenfalls über das Meldeportal der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

        Ablauf der Photovoltaik-Meldung bei der Bundesnetzagentur

        Zugang zur PV-Meldung erhalten Sie ausschließlich nach Registrierung beim Melde­portal der Bundesnetzagentur. Notwendig ist hier die Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift als Anlagenbetreiber, eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Passwort (bitte notieren).
        Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen daraufhin einen Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse. Indem Sie dem Link folgen, bestätigen Sie die Authentizität Ihrer Anmeldung und die Bundesnetzagentur schaltet Ihren Zugang zur Photovoltaik-Meldeportal frei.
        Hier können Sie die Daten Ihrer neuen Photovoltaik eintragen.

        Im nächsten Schritt sendet die Bundesnetzagentur Ihnen postalisch eine Bestätigung Ihrer Registrierung - samt Registrierungsnummer - und der von Ihnen gemachten Angaben zu.
        Mit diesem Nachweis belegen Sie die Photovoltaik-Meldung bei Ihrem Netzbetreiber und begründen Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung für Ihren ans öffentliche Netz gelieferten Solarstrom.

        Was die Bundesnetzagentur von Ihnen bei der Photovoltaik-Meldung wissen will

        Welche Daten sollten Sie zur Meldung Ihrer Photovoltaikanlage bereithalten?
        Diese sind übersichtlich. Es sind lediglich die Details zu vier Hauptpunkten:

        Daten für die Bundesnetzagentur:Photovoltaik-Meldung
        Standort Adresse der Photovoltaikanlage: 1. Straße u. Hausnummer oder Flurstück 2. PLZ, Ort oder Gemarkung 3. Bundesland
        Leistung Nennleistung in kWp der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Datum Tag der Inbetriebnahme der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Anschrift Adresse des Anlagenbetreibers: 1. Name 2. Straße u. Hausnummer 3. PLZ, Ort oder Gemarkung 4. Bundesland 5. E-Mail-Adresse, Passwort

        Falls über die Anschriften von PV-Anlage und PV-Betreiber hinaus notwendige Angaben - zur Nennleistung der neu installierten Photovoltaik-Elemente sowie der Tag der Inbetriebnahme - nicht zur Hand sind, können Sie sich jederzeit an Ihren ausführenden Solarteur wenden.

        Solarzellen im Zusammenspiel

        Zur individuellen Berechnung

         

        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik

        Im Bereich der Photovoltaik erhebt die Bundesnetzagentur Zahlen, erstellt Statistiken und berechnet den PV-Zubau.

        • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Photovoltaik-Statistiken.
        • Die Bundesnetzagentur errechnet die monatliche Degression der Einspeise­vergütung.
        • Die Bundesnetzagentur bereitet die Daten der hierzu getätigten Photovoltaik-Meldungen auf.

        1. Über was veröffentlicht die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Statistiken?

        Zu den wesentlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich Photovoltaik zählt es, Politik und Öffentlichkeit anonymisierte Übersichten und Prognosen zum Zu- und Ausbau der Solarstromerzeugung in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
        Hierzu publiziert die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Informationen wesentlicher Art, die als Grundlage der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft der Energiewende dienen können. Nach der Vorgabe von §6 Abs.3 EEG werden durch die BNetzA monatlich die Photovoltaik-Zubauzahlen des jeweils letzten Monats veröffentlicht (hier) und ausgewertet.

        2. Wie errechnet die Bundesnetzagentur die monatliche Degression der Einspeisevergütung?

        Wenn die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anmeldungen sammelt, verfolgt sie jedoch nicht allein den Zweck der öffentlichen Information. In erster Linie dient die die Erhebung dazu, auf Grundlage der jeweils aktuellen PV-Meldestatistik den monatlich geltenden Degressionssatz für die Einspeisevergütung zu errechnen.

        Das Ziel der allmählichen Absenkung der Einspeisevergütung als Steuerinstrument ist es, den Photovoltaik-Zubau innerhalb des geplanten Korridors zu halten.
        Nach §31 Abs.1 EEG soll die Photovoltaik jährlich um mehr als 2.500 MW und weniger als 3.500 MW pro Kalenderjahr zugebaut werden. Dementsprechend langsamer oder rascher sinkt die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom.
        Die Bundesnetzagentur berechnet die entsprechende Degression und veröffentlicht die Ergebnisse auf Ihrer Internetseite und im Bundesanzeiger.

        3. Wozu benötigt die Bundesnetzagentur Photovoltaik-Meldungen?

        Um sowohl den Photovoltaik-Zubau innerhalb des gewünschten Korridors zu halten, als auch um überhaupt für Politik und Öffentlichkeit eine solide Datenbasis über das Volumen des jeweils aktuellen Zubaus zu erstellen, ist die Bundesnetzagentur auf die Anmeldung zugebauter Photovoltaikanlagen angewiesen.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Zubau durch Degression steuern

        Photovoltaikanlage in Trendelburg, Nordhessen. Foto @ BMU / Bernd Müller
        Aufgabe der Bundesnetzagentur: Photovoltaik im Zubaukorridor halten.

        Die Meldungen werden anonymisiert und mit Daten zum Meldedatum, PLZ-Gebiet und Ort, Bundesland und Nennleistung in Excel-Tabellen aufbereitet.

        Die Photovoltaik-Meldungen bieten der Bundesnetzagentur die Grundlage sowohl für ihre Veröffentlichungen über das Volumen des bundesweiten Photovoltaikzubaus als auch für die notwendige Feststellung, inwieweit der geplante Zubau-Korridor unter-, überschritten oder eingehalten wurde - und schließlich damit für die Berechnung der Einspeisevergütung der Folgemonate.

        Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Meldungen

        Unterstützen Sie die Bundesnetzagentur-Photovoltaikstatistiken durch Meldung

        @ BMU / Bernd Müller

        Damit die Bundesnetzagentur die Photovoltaik so gut wie lückenlos nach Zubau und aktueller Leistung erheben kann, wurde als Sanktionsmittel die Gewährung der Einspeisevergütung an die Meldung bei der Netzagentur gekoppelt. Ohne Meldung müssen die Netzbetreiber den eingespeisten Strom nicht vergüten.

        Zur Erlangung der Einspeisevergütung besteht mithin Meldepflicht.

        Nähere Bestimmungen zur Photovoltaik-Meldung

        Wer soll melden?

        Das Meldeportal der Bundesnetzagentur - der einzige Weg zur Meldung, da Meldungen via Fax, Brief oder Telefon nicht (mehr) möglich sind - steht ausschließlich Betreibern von Photovoltaikanlagen offen. Die Meldung kann nicht an Dienstleister, die von uns vermittelten Solarteure, Fachbetriebe etc. delegiert werden.
        Allerdings können Fachbetriebe dem Anlagenbetreiber die notwendigen Daten für die Meldung als Serviceleistung aufbereiten.

        Wo soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlagen können über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formular im Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

        Hinweis
        Die Bundesnetzagentur hat eine Warnung ausgesprochen: Vereinzelt stehen auf Websites von Service-Dienstleistern ältere Versionen des BNetzA-Formulars bereit. Da der dort erhobene Datensatz nicht den aktuellen Ansprüchen entspricht, werden Meldungen über das ältere Formular von der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Den Photovoltaik-Betreibern entstehen hierdurch Zeitverluste.
        Daher ist dringend angeraten, nur das Formular auf der genannten Website der Bundesnetzagentur selbst zu nutzen:

        → Zum Meldeportal der Bundesnetzagentur

        Wann soll gemeldet werden?

        Photovoltaikanlage sollen ausschließlich dann gemeldet werden, wenn das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Dabei ist die Meldung frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme und spätestens am Tag der Inbetriebnahme statthaft.

        Was soll gemeldet werden?

        Gemeldet werden sollen neue Photovoltaikanlagen, soweit sie nach §37-39 EEG vergütet oder nach §34-36 vermarktet werden sollen.
        Ebenso sollen Erweiterungen bestehender Anlagen, neue Photovoltaikmodule oder andere zugebaute Elemente zu einer PV-Anlage, die deren Leistung erhöhen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, insofern sie vergütet oder vermarktet werden sollen.

        Sind nachträgliche Änderungen möglich?

        Falls nachträgliche Änderungen oder Korrekturen an der Meldung bei der Bundesnetzagentur notwendig werden - z.B. die Daten der gemeldeten Photovoltaikanlage oder Änderungen zum Photovoltaikbetreiber betreffend -, können sie ebenfalls über das Meldeportal der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

        Ablauf der Photovoltaik-Meldung bei der Bundesnetzagentur

        Zugang zur PV-Meldung erhalten Sie ausschließlich nach Registrierung beim Melde­portal der Bundesnetzagentur. Notwendig ist hier die Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift als Anlagenbetreiber, eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Passwort (bitte notieren).
        Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen daraufhin einen Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse. Indem Sie dem Link folgen, bestätigen Sie die Authentizität Ihrer Anmeldung und die Bundesnetzagentur schaltet Ihren Zugang zur Photovoltaik-Meldeportal frei.
        Hier können Sie die Daten Ihrer neuen Photovoltaik eintragen.

        Im nächsten Schritt sendet die Bundesnetzagentur Ihnen postalisch eine Bestätigung Ihrer Registrierung - samt Registrierungsnummer - und der von Ihnen gemachten Angaben zu.
        Mit diesem Nachweis belegen Sie die Photovoltaik-Meldung bei Ihrem Netzbetreiber und begründen Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung für Ihren ans öffentliche Netz gelieferten Solarstrom.

        Was die Bundesnetzagentur von Ihnen bei der Photovoltaik-Meldung wissen will

        Welche Daten sollten Sie zur Meldung Ihrer Photovoltaikanlage bereithalten?
        Diese sind übersichtlich. Es sind lediglich die Details zu vier Hauptpunkten:

        Daten für die Bundesnetzagentur:Photovoltaik-Meldung
        Standort Adresse der Photovoltaikanlage: 1. Straße u. Hausnummer oder Flurstück 2. PLZ, Ort oder Gemarkung 3. Bundesland
        Leistung Nennleistung in kWp der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Datum Tag der Inbetriebnahme der PV-Anlage bzw. aller neu installierten Module
        Anschrift Adresse des Anlagenbetreibers: 1. Name 2. Straße u. Hausnummer 3. PLZ, Ort oder Gemarkung 4. Bundesland 5. E-Mail-Adresse, Passwort

        Falls über die Anschriften von PV-Anlage und PV-Betreiber hinaus notwendige Angaben - zur Nennleistung der neu installierten Photovoltaik-Elemente sowie der Tag der Inbetriebnahme - nicht zur Hand sind, können Sie sich jederzeit an Ihren ausführenden Solarteur wenden.

        Solarzellen im Zusammenspiel

        Zur individuellen Berechnung